Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Ordnungsgemäße Bereitstellung von Abfallbehältern

Appell an alle Mieter, Eigentümer und Hausmeisterdienste

Im Stadtgebiet wird zunehmend beobachtet, dass Abfall- und Wertstoffbehälter bereits mehrere Tage vor der eigentlichen Abfuhr im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden. Das Ordnungsamt macht daher auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Viernheim vom 11.11.2022 aufmerksam.

Laut Paragraph 8, Absatz 6 der Verordnung ist die Bereitstellung von Abfall- und Wertstoffbehältern, die der durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße geregelten Abfallentsorgung unterliegen, frühestens am Vortag der Abholung ab 19.00 Uhr zulässig. Dabei ist darauf zu achten, dass der Straßenverkehr nicht oder nur in vertretbarem Maße beeinträchtigt wird. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich durch den Anschlusspflichtigen oder dessen Beauftragten wieder auf das Grundstück zurückzustellen.

Um die Einhaltung dieser Regelung sicherzustellen, wird die Stadtpolizei in den kommenden Wochen stichprobenartige Kontrollen durchführen. Bei festgestellten Verstößen drohen Verwarnungen und im Wiederholungsfall auch Bußgelder.

Die Stadt Viernheim appelliert an alle Mieter, Eigentümer und Hausmeisterdienste, die Vorschriften zu beachten und somit zur Aufrechterhaltung eines geordneten und sicheren Straßenbildes beizutragen.