Amt für Stadtentwicklung und Umwelplanung: Stadt Viernheim beschließt Vorgartensatzung

Zukünftige Gestaltung der Vorgärten seit dem 10. Juni festgelegt - Keine Änderungen bei bereits bestehenden Vorgärten

Seit einiger Zeit wird in vielen Städten und Gemeinden über die sogenannten Stein- und Schottergärten diskutiert und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um weitere Versiegelungen im privaten Vorgartenbereich zu vermeiden, Flora und Fauna zu unterstützen sowie einen positiven Beitrag zum städtischen Klima beizutragen.

Im Fokus steht hierbei die Aufklärung der Bürger über die Vorteile begrünter Vorgärten unter Berücksichtigung des städtischen Klimas, Natur- und Artenschutz sowie der Unterhaltung und Pflege. Auch die Stadt Viernheim hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und nun Ende Mai in der Stadtverordnetenversammlung eine Vorgartensitzung beschließen lassen. Mit der neuen Satzung, die seit dem 10. Juni rechtskräftig ist, beabsichtigt die Verwaltung eine nachhaltige Entwicklung in Viernheim ganz im Sinne einer Brundtlandstadt anzustoßen beziehungsweise fortzuentwickeln.

Die Satzung regelt die Neuanlage von Vorgärten sowie eine Nutzungsänderung von bestehenden Bereichen im Hinblick auf die Gestaltung und zulässige Versiegelung. Bestandsvorgärten sind von der Satzung ausgenommen und müssen nicht verändert werden. Wobei eine Anpassung bestehender Vorgärten an die Vorgartensatzung aber grundsätzlich den Umweltbelangen zu Gute käme und daher ausdrücklich begrüßt wird.

Die Stadt Viernheim verfolgt mit der Vorgartensatzung eine Reglementierung der Gestaltung der Vorgärten für das komplette Stadtgebiet. Daneben wird die Stadt Viernheim weitere Informationen zur Verfügung stellen, um über die Vorteile begrünter Vorgärten aufzuklären.

Die Satzung kann auf der städtischen Homepage unter viernheim.de/Rathaus&Politik/Veröffentlichungen unter „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, im Rathaus (Zimmer 512) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr) Einblick in die Satzung zu nehmen. Jedoch ist hierzu eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06204 988 298 erforderlich.