Amtliche Bekanntmachung: Beschluss über den geprüften Jahresabschluss der Stadt Viernheim für das Haushaltsjahr 2022 sowie Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) werden hiermit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses 2022 öffentlich bekannt gemacht.


1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.05.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Der Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2022 wird gefasst. Weiterhin wird dem Magistrat Entlastung erteilt.

2. Der geprüfte Jahresabschluss 2022 mit dem Rechenschaftsbericht und allen gesetzlich geforderten Anlagen ist ab sofort auf der städtischen Internetpräsenz www.viernheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik > Finanzen > Jahresabschluss (www.viernheim.de/rathaus-politik/finanzen/jahresabschluss.html) veröffentlicht. 

 

Viernheim, den 03.06.2025
Der Magistrat der Stadt Viernheim

Baaß

Bürgermeister