Amtliche Bekanntmachung der Stadt Viernheim - 30. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 293 „Nordweststadt II“

hier: Aufstellungsbeschluss der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.11.2024 die Aufstellung der 30. Flächennutzungsplanänderung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Bebauungsplanaufstellung Nr. 293 geändert.

Änderungsbereich

Der Änderungsbereich befindet zwischen dem im Osten befindlichen Siedlungsrand der Stadt Viernheim und der westlich gelegenen Bundesautobahn A 6 bzw. A 67. Südlich des Geltungsbereichs der vorliegenden Änderung verläuft die „Entlastungsstraße West“, die in die „Wormser Straße“ übergeht. Insgesamt umfasst die Änderungsfläche rund 1,36 ha.

Die Lage des Änderungsbereichs ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Ziel und Zweck der Teiländerung

Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 05.02.2021 zu dem Bebauungsplanverfahren „Nordweststadt II“ hat die Stadt Viernheim den Grundstein für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets gelegt. Auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche soll angrenzend an das bestehende Siedlungsgebiet im Nordwesten der Stadt ein neues Wohnquartier entstehen. Diese Entwicklung umfasst eine organische Erweiterung des Siedlungskörpers unter Beachtung bestehender Verkehrsanbindungen. Zur Sicherung der Nahversorgung der zukünftigen Bewohnenden und des nördlichen Viernheims ist im Rahmen der Entwicklung die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts geplant. Da der aktuelle Flächennutzungsplan den Standort als Fläche für Wohnbebauung ausweist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen.

Diese Änderung wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Planunterlagen können vom 09.12.2024 bis einschl. 17.01.2025

im Internet unter www.viernheim.de in der Rubrik „Bebauungspläne/Bebauungspläne im Verfahren“ (Link:

https://www.viernheim.de/leben-bauen-umwelt-bildung/bauen-in-viernheim/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html) eingesehen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim, montags bis freitags von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag + Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr. Die Einsichtnahme im Neuen Rathaus erfolgt im Empfang im Erdgeschoss.

Äußerungen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums, elektronisch als E-Mail an übermittelt werden. Äußerungen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim abgegeben werden. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06204 988-298 oder per Email an ). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist bei Abgabe einer Äußerung zur Planung die Angabe einer Anschrift zweckmäßig.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs.1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzugsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Viernheim, 29.11.2024
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Matthias Baaß (Bürgermeister)