Amtliche Bekanntmachung der Stadt Viernheim - Bebauungsplan Nr. 293 „Nordweststadt II“

hier: Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 293 „Nordweststadt II“ beschlossen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2024 wurde der Bebauungsplan-Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Es gilt der Bebauungsplanvorentwurf vom 30.07.2024. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Geltungsbereich
Das Plangebiet „Nordweststadt II“ mit rund 19,6 ha liegt am nordwestlichen Stadtrand Viernheims zwischen bestehendem Siedlungsrand der Nordweststadt und der Bundesautobahn A 6 mit angrenzenden Freiflächen. Das Plangebiet wird begrenzt

  • im Osten durch den bestehenden Siedlungskörper der Nordweststadt,
  • im Süden durch die Entlastungsstraße West/ Wormser Straße,
  • im Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen/Wiesenflächen entlang der Autobahn A 6,
  • und im Norden durch die landwirtschaftlichen Flächen sowie den Waldfriedhof (neuer Friedhof).

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 18 gesamt:

114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 135, 136, 137, 138, 139, 140/1, 140/2, 141, 142, 143, 144, 145, 146/2, 147/2, 150/3, 153/1, 165/1, 166/2, 166/3, 168/1, 169/1, 172/1, 173/1, 174/1, 175/1, 177/1, 178/1, 179/1, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 257/5, 257/3, 257/2, 259/2, 944

sowie folgende Flurstücke der Flur 18 teilweise:

123, 124, 133/4, 134, 156/5, 157/4, 158/4, 159/2, 161/2, 162/2, 163/1, 164/1, 258/5, 260/7, 264/1

sowie das Flurstück Flur 3 Nr. 900/32 (teilweise).

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

 

 

Ziel und Zweck der Planung
Angrenzend an den bestehenden Siedlungskörper soll im Nordwesten der Stadt auf einer durch die Landwirtschaft und Kleingärten genutzten Fläche neue Wohnquartiere mit ergänzenden Nutzungen entstehen.

Zur Schaffung des dringend benötigenden Wohnraums für unterschiedliche Zielgruppen ist nach der im Stadtentwicklungskonzept festgelegten Priorisierung die Entwicklung der Nordweststadt II der nächste Schritt der Stadtentwicklung Viernheims.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordweststadt II“ beabsichtigt die Stadt Viernheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer Wohnbauflächen einschließlich einer randlichen Einzelhandelsnutzung zur Nahversorgung (als Sondergebiet) am nordwestlichen Stadtrand zu schaffen. Mit dem Baugebiet soll der bestehende Siedlungsrand, wie bereits bei der Erschließung der Nordweststadt I in den 1990er Jahren vorgesehen, unter Aufgreifen der bestehenden Verkehrsanschlüsse organisch erweitern werden.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Planunterlagen können vom 09.12.2024 bis einschl. 17.01.2025 im Internet unter www.viernheim.de in der Rubrik „Bebauungspläne/Bebauungspläne im Verfahren“ (Link:

https://www.viernheim.de/leben-bauen-umwelt-bildung/bauen-in-viernheim/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html) eingesehen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim, montags bis freitags von 08:00 - 12:00 Uhr, Montag + Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr. Die Einsichtnahme im Neuen Rathaus erfolgt im Empfang im Erdgeschoss.

Äußerungen zur Planung sollen während des Auslegungszeitraums elektronisch als E-Mail an stadtplanung@viernheim.de übermittelt werden. Äußerungen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim abgegeben werden. Im Falle einer Niederschrift sowie für persönliche Rückfragen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06204 988-298 oder per Email an stadtplanung@viernheim.de). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist bei Abgabe einer Äußerung zur Planung die Angabe einer Anschrift zweckmäßig.

DIN-Normen, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können beim Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung eingesehen werden.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs.1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Viernheim, 29.11.2024
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Matthias Baaß (Bürgermeister)