Herr Bastian Kempf vom Wahlvorschlag der CDU hat auf sein Mandat verzichtet.
Somit verliert er nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Art. 7 des Gesetzes v. 20. Dezember 2015 (GVBl IS. 618), seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung.
Die nächsten Nachrücker
Herr Gerhard Grunert-Müller sowie
Herr Simon Büchler
haben auf Ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gem. § 34 Abs. 3 KWG i. V. m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.07.2017 (GVBl. S. 266), stelle ich deshalb als Nachrücker vom Wahlvorschlag der CDU
Herr Gregor Disson
fest.
Den für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim Wahlberechtigten steht das Recht zu, gegen die Feststellung binnen 2 Wochen nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichneten Wahlleiter zu erheben.
Viernheim, den 09.07.2019
Der Wahlleiter
für die Wahl der Gemeindevertretung
der Stadt Viernheim
Fleischer