Bannholzgraben/Umwelttrasse: Politische Gremien beraten über Durchfahrtsverbot

Erste Beratung im Bauausschuss am 25. Mai 2021

Die Erschließung des neuen Wohngebiets „Bannholzgraben“ in den 90er Jahren verfolgte das Ziel, autofreie bzw. autoarme kinderfreundliche Wohngebiete zu schaffen.

Hierzu wurde vorgesehen, dass alle vier geplanten Quartiere untereinander nur einzeln angefahren werden können, um für die Anwohner die zu erwartende Verkehrsbeeinträchtigung durch Schleichverkehre von einem Wohngebiet zum anderen zu verhindern. Das Durchfahrtsverbot wurde im Bebauungsplan Nr. 290 „Bannholzgraben“ im Jahr 1997 von der Stadtverordnetenversammlung verankert.

Diesen „Grundzügen der Planung“ folgend, die die Basis eines Bebauungsplans bilden und von denen ohne Änderung des Plans keine Ausnahmen genehmigt werden können, wurde Ende der 1990er Jahre die verkehrliche Erschließung des Bannholzgraben vorgenommen.

Die Wohnquartiere im Gebiet sind dabei über eine nord-süd-orientierte, im Plan als nicht durchgängig befahrbare 'Umwelttrasse' verbunden. Die Verbindung der Quartiere über diese so genannte Umwelttrasse war lediglich als Fuß- und Radweg sowie als Linie für den Stadtbus vorgesehen und ebenso im zugrunde liegenden Bebauungsplan rechtlich abgesichert. Hierdurch sollte nach dem Willen der damaligen Entscheider unter anderem eine Stärkung des ÖPNV wie auch des Fuß- und Radverkehres bewirkt werden. Eine durchgängige Befahrbarkeit der Umwelttrasse mit privaten PKW ist dagegen nicht vorgesehen.

Auch die nachfolgenden Bebauungspläne für einzelne Teilbereiche im Bannholzgraben haben an dieser Grundstruktur nichts verändert. Dies gilt insbesondere für den Bebauungsplan Nr. 290-03 "Bannholzgraben" 3. Änderung (Quartier 4), der seit dem 5. Juli 1999 im Bereich des Gleisübergangs rechtskräftig und somit maßgebend ist.

Seit Baubeginn im Jahr 2000 wurde der Übergang der Quartiere 3 und 4 zwischen dem Bereich Käthe Kollwitz Straße / Charlie-Chaplin-Allee für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Lediglich der Buslinienverkehr sowie Versorgungsfahrzeuge wie zum Beispiel die Müllabfuhr waren hierzu berechtigt. Ende 2005 sollte dann das dort befindliche deaktivierte Gütergleis, bei der es sich um die Güterverkehrsverbindung zwischen der Firma Pfenning und der Hauptstrecke Darmstadt - Heidelberg handelt, wieder aktiviert werden.

Da dennoch ein unzulässiger Verkehrsfluss auf dieser Verbindung nach wie vor gegeben war und bei einem für KFZ offiziell gesperrten Bahnübergang durch den Betreiber weniger Sicherheitseinrichtungen vorzuhalten waren, als dies bei einem für den Verkehr geöffneten Übergang der Fall gewesen wäre, entschied man sich damals zugunsten dieser Sicherheitsinstallationen, die Durchfahrt am Beginn der Charlie-Chaplin-Allee wieder für den Verkehr freizugeben.

Nach der Außerbetriebnahme des Gütergleises Ende 2010 wurde die bahntechnische Beschilderung zurückgebaut und nicht mehr durch das zuvor bestehende Durchfahrtsverbot ersetzt. Somit bestanden zwischen den beiden Quartieren keine weiteren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen.

Aufgrund des Hinweises eines Bürgers auf den rechtskräftigen Bebauungsplan und das dort zugrunde liegende Durchfahrtsverbot wurde nach intensiver Prüfung durch die Verwaltung festgestellt, dass der ursprüngliche Zustand durch die Straßenverkehrsbehörde wiederherzustellen war.

Um den rechtlichen Vorgaben einerseits sowie den zurecht geltend gemachten Ansprüchen andererseits nachzukommen, wurde das Durchfahrtsverbot am ehemaligen Bahnübergang in der vergangenen Woche durch die Straßenverkehrsbehörde wieder in Kraft gesetzt. Hier ist nun wie ursprünglich entschieden und festgeschrieben, nur noch die Weiterfahrt für Versorgungsfahrzeuge sowie den Stadtbus erlaubt.

Die Verwaltung wird die politischen Gremien in der nächsten Sitzungsrunde in einer ausführlichen Vorlage zum Sachverhalt und den sich hieraus ergebenden Handlungsoptionen informieren, sodass dort dann zum weiteren Vorgehen entschieden werden kann.