„Das sorgt für Klarheit!“ Bürgermeister begrüßt Entscheidung des Kreisausschusses zu Elternbeiträgen in der Grundschulbetreuung

Genau wie Landrat Engelhardt sieht auch Baaß vor allem das Land in der Pflicht, den Kommunen durch eine Kostenübernahme zu ermöglichen, die Gebühr zumindest teilweise zu erlassen.

Der Kreis Bergstraße ersetzt ab Mai 2020 bis auf weiteres den Trägern der Grundschulbetreuung -in Viernheim der Verein Lernmobil und der Verein für Grundschülerbetreuung- die Zahlungen, die entfallen, wenn die Eltern gleichzeitig vom Zahlen der Elternbeiträge freigestellt werden.

„Damit haben die oftmals kleinen Vereine, die nicht lange über hinreichende Liquidität verfügen, vernünftige Sicherheit zu ihrer eigenen Finanzierung. Das war mir ein wichtiges Anliegen, deshalb habe ich um eine kreisweite Lösung geworben“, so Bürgermeister Matthias Baaß.

Alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Bergstraße hatten sich bereits zuvor für eine einheitliche Regelung bei den Kindertagesstättenbeiträgen ausgesprochen, dem hat sich nun auch der Kreisausschuss für den Bereich der Grundschulen angeschlossen.

Die Gremien der Städte und Kommunen sollen zudem erst dann eine Entscheidung über die endgültige Frage des Erlasses der Beiträge fällen, wenn die Betreuung wieder den Normalbetrieb aufgenommen hat. „Die Parlamente benötigen zunächst Klarheit darüber, welche finanziellen Auswirkungen ihre Entscheidung hat. Über einen Erlass kann erst dann entschieden werden, wenn wir die finanziellen Folgen abschätzen können“, fassten die Bürgermeister von Viernheim und Bensheim, Matthias Baaß und Rolf Richter zusammen.

Genau wie Landrat Engelhardt sieht auch Baaß vor allem das Land in der Pflicht, den Kommunen durch eine Kostenübernahme zu ermöglichen, die Gebühr zumindest teilweise zu erlassen.

Gemäß einer trägerübergreifenden Verabredung ist es auch in Viernheim so, dass von allen Kindertagesstätten ab dem 1. Mai kein Beitrag mehr abgebucht wird. Eine Verrechnung bereits gezahlter Beiträge bzw. dann evtl. noch zu zahlender Beiträge für die Notbetreuungen soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen