Amtliche Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 291-1 „Erweiterung Bannholzgraben, 1. Änderung“

Hier:

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2. Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Offenlage)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 291-1 „Erweiterung Bannholzgraben, 1. Änderung“ aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Das vom Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet umfasst innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 291 „Erweiterung Bannholzgraben“ in den Allgemeinen Wohngebieten die Baufelder WA 1 (freistehende Einzelhäuser mit maximal zwei Wohnungen), WA 2.1 (Doppelhäuser mit Satteldach), WA 2.2 (Doppelhäuser mit Pultdach), WA 3.1 (Hausgruppenmit Satteldach) und WA 3.2 (Hausgruppenmit Pultdach). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 15 die Flurstücke 621 bis 653, 656 bis 674, 681 bis 727, 736, 738 (teilweise) und 741. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 291-1 „Erweiterung Bannholzgraben, 1. Änderung“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. In ihrer Sitzung am 08.07.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung zugleich den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 291-1 „Erweiterung Bannholzgraben, 1. Änderung“ beschlossen und die Begründung gebilligt.

In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist es, den Katalog der zulässigen Dachformen zu erweitern, für ein Baugrundstück eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche zuzulassen und der Verzicht auf die Vorgabe einer Mindestgebäudehöhe bei Gebäuden, die zwingend über ein Pultdach verfügen müssen.

Die Offenlage findet in der Zeit von Donnerstag, 21.07.2022 bis einschließlich Freitag, 26.08.2022 bei der Stadt Viernheim, Kettelerstr. 3 (Rathaus) in 68519 Viernheim, vor dem Zimmer 100 (Ratssaal, 1. Stock), während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 13:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) statt.

Anregungen anlässlich der Planauslegung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (im Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, Zimmer 409) abgegeben werden. Bitte beachten sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Zugang zum Rathaus der Stadt Viernheim für Besucher bis auf weiteres nur eingeschränkt möglich ist. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen weiterhin zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich ist.

Wir bitten nur in dringenden Fällen direkt beim Rathaus vorzusprechen. Vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Für eine telefonische Terminvereinbarung wählen Sie bitte 06204 988-298. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ungehinderte Einsichtnahme der Unterlagen trotz Corona-Pandemie weiterhin spontan, nach erfolgter Anmeldung an der Eingangspforte (Haupteingang), am oben genannten Ort im Rathaus für die Interessierten möglich ist. Bei der Einsichtnahme ist auf die erforderlichen Mindestabstände zu achten. Es werden zusätzlich hygienische Vorkehrungen (Desinfektionsmittel) zur Verfügung gestellt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rathaus wird zum Eigen- wie zum Fremdschutz entsprechend § 1 der Hessischen Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (CoronavirusBasisschutzmaßnahmenverordnung - CoBaSchuV -) vom 29. März 2022 empfohlen. Die Unterlagen stehen zeitgleich auf der Homepage der Stadt Viernheim www.viernheim.de unter der Rubrik Bekanntmachungen zum Download bereit. Nach der oben genannten Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Viernheim, 08.07.2022
Der Magistrat der Stadt Viernheim Matthias Baaß (Bürgermeister

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