Kultur- und Sportamt: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten für Vereine

Informationen zu Unterstützungsleistungen für Vereine durch die Stadt Viernheim und Maßnahmen des Landes Hessen

 

"Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch für zahlreiche Vereine erheblich und können in finanzieller Hinsicht schnell bedrohliche Folgen haben. Unsere vielfältige Vereinsstruktur und das damit verbunden Ehrenamt leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die zahlreichen Vereine verdienen vor allem in dieser herausfordernden Zeit unsere Unterstützung, sodass sie möglichst gut durch die Krise kommen. Denn unsere vielfältige Viernheimer Vereinsstruktur gilt es zu erhalten, sodass dieses wertvolle System auch während sowie nach der Corona-Pandemie bestehen kann.“
Bürgermeister Matthias Baaß

 

Unterstützungsleistungen der Stadt Viernheim

Um sich ein konkretes Bild über die aktuelle Situation der zahlreichen Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen in Viernheim machen zu können wurden diese dazu aufgerufen, das Kultur- und Sportamt über ihre aktuellen Probleme und zukünftigen Befürchtungen zu informieren. Die Stadtverwaltung Viernheim sieht sich als Partner der Viernheimer Vereine und möchte diese in der schwierigen Situation im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend zur Seite stehen.

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Vorzeitige Vereinsförderung

Die Stadtverwaltung Viernheim hat sich entschieden die jährliche Vereinsförderung gemäß den Vereinsförderrichtlinien bereits vorzeitig auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Jahr nicht wie gewohnt Ende des Jahres, sondern bereits Mitte Mai. Zudem wurden bei der Berechnung der Förderbeträge vereinsfördernde Anpassungen vorgenommen. Mit dieser Maßnahme hofft man den Vereinen möglichst schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung bieten zu können.

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Soforthilfeprogramm der hessischen Landesregierung - Hinweise und Unterstützungsangebot

Gemeinsam mit Bürgermeister Matthias Baaß freut sich das Kultur- und Sportamt über das Soforthilfeprogramm der hessischen Landesregierung zu Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit und macht die Viernheimer Vereine auf diese Hilfsmöglichkeit aufmerksam. Zunächst ist von den Vereinen zu klären, ob sie Fördermaßnahmen in diesem Rahmen in Anspruch nehmen können. Bei Rückfragen zu der Antragsstellung steht das Kultur- und Sportamt den Viernheimer Vereinen gerne unterstützend zur Seite. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm können auf dieser Seite unter der Überschrift "Maßnahmen des Landes Hessen" entnommen werden.

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Individuelle Lösungen

Sollte sich ein Verein aktuell in einem existenzbedrohlichen Zustand befinden und keine ausreichenden liquiden Mittel zur Begleichung bestehender Forderungen zur Verfügung haben, ruft Bürgermeister Matthias Baaß dazu auf, sich unbedingt beim Kultur- und Sportamt zu melden, um gemeinsam nach weiteren individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

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Maßnahmen des Landes Hessen

Soforthilfe für Vereine - Förderprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit"

Das Land Hessen stellt im Rahmen eines Soforthilfeprogramms Fördermittel zur Unterstützung der hessischen Vereine zur Verfügung. Gemeinnützige Vereine, die in Folge der Corona-Pandemie im ideellen Bereich oder im Rahmen der Vermögensverwaltung in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind, können seit dem 1. Mai 2020 einen Antrag bei dem jeweils fachlich zuständigen Ministerium einreichen. In Abhängigkeit von den Gesamtausgaben sowie der finanziellen Belastung des Vereins können pro Verein insgesamt bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Sofern der Höchstbetrag von 10.000 Euro mit dem Erstantrag nicht ausgeschöpft wird und sich nach der der Auszahlung einer Billigkeitsleistung des Landes Hessens, im Laufe des Jahres, weitere existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe ergeben, kann der Verein einen erneuten Antrag stellen.

Das Förderprogramm ist darauf ausgerichtet eine Existenzbedrohung in Folge mangelnder Liquidität zu beseitigen. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist nicht vorgesehen und im Rahmen dieses Soforthilfeprogramms daher nicht förderfähig.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm zur "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" des Landes Hessens, eine Ausfüllhilfe, FAQs, die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms, sowie die Antragsunterlagen sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://hessen.de
Das Kultur- und Sportamt steht Viernheimer Vereinen bei Rückfragen zu der Antragsstellung gerne unterstützend zur Seite.

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Weitere Hilfsmöglichkeiten für wirtschaftlich tätige Vereine

Gemeinnützige Vereine, die nicht nur im ideellen Bereich und / oder der Vermögensverwaltung des Vereins, sondern auch im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäfts- und / oder Zweckbetriebs in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind, können zudem das Soforthilfeprogramm des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe in Anspruch nehmen und auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld profitieren.

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Ansprechpartner

  • Sportvereine: Sascha Niebler + Theresa Ritzert
  • Kultur- und sonstige Vereine: Sascha Niebler