Notbetreuung Kindertagesstätten Änderung

Es müssen nicht mehr beide Erziehungsberechtigte der berechtigten Personengruppe angehören, eine/r genügt.

Bürgermeister Matthias Baaß: "Das höchste Ziel aller aktuellen Maßnahmen ist, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen und sicherzustellen, dass besonders gesundheitsgefährdete Personen (Ältere, Vorerkrankte) geschützt werden. Die wirksamste Maßnahme, um das zu erreichen ist, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Alle verordneten Einschränkungen folgen diesem Prinzip. Daher müssen auch z.B. Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst klein sein, sonst verliert die Maßnahme ihre wichtige Wirkung."

Deswegen sind alle Kindertagesstätten geschlossen. Dies gilt auch für Kindertagespflegestellen.

Ausnahmen: Es gibt Berufsgruppen, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unverzichtbar sind. Eltern/Erziehungsberechtigte, die diesen Berufsgruppen angehören, können für ihre Kinder in ihrer Kindertagesstätte eine Notbetreuung nutzen.

Bürgermeister Matthias Baaß: "Bitte machen Sie dies nur, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben."

Mit der Veröffentlichung der Anpassungsverordnung der Hessischen Landesregierung am Freitagabend (20.03.) besteht jetzt auch für Eltern, bei den nur ein Elternteil einer berechtigten Personengruppen angehört, die Möglichkeit, ihr Kind in der Krippe bzw. Kindertagesstätte notbetreuen zu lassen.

Damit diese Notbetreuung geordnet organisiert werden kann, bitten wir alle Eltern, die zu diesem neuen Personenkreis gehören, ab Montag, 23.03., zuerst den telefonischen Kontakt mit der jeweiligen Kitaleitung zu suchen und nicht gleich ihr Kind am Morgen zur Einrichtung bringen.

Es ist etwas Vorlaufzeit notwendig, da die Kitaleitungen die Notbetreuung neu organisieren müssen.

Musterformular

Das Land Hessen stellt ein Musterformularzur Verfügung, mit dem ein Elternteil durch seinen Arbeitgeber nachweisen lassen kann, dass er in einem der aufgelisteten Schlüsselberufe arbeitet und der Arbeitseinsatz erforderlich ist. Unter Vorlage dieses Nachweises können sie dann eine Notbetreuung ihres Kindes in der Kindertagesstätte in Anspruch nehmen.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen unter www.viernheim.de/corona