Stadtbetrieb/Friedhofsverwaltung: Regelung für die Trauerhallennutzung ab 22. Juni erweitert

Ab dem 22. Juni können bis zu 30 Personen ausschließlich aus dem engsten Familienkreis an Trauerfeiern in der Trauerhalle Waldfriedhof sowie der Friedhofskapelle Lorscher Straße teilnehmen.

Seit dem 25. Mai sind die Trauerhalle Waldfriedhof sowie die Friedhofskapelle Lorscher Straße generell wieder für Trauerfeiern geöffnet.

Ab dem 22. Juni können dort bis zu 30 Personen ausschließlich aus dem engsten Familienkreis an Trauerfeiern teilnehmen. Die Trauerfeiern können im Freien oder in der Halle unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln mit entsprechender Bestuhlung stattfinden.

Die Abstandsregeln sind ausnahmslos auch bei Trauerfeiern im Freien und beim Auszug aus der Trauerhalle einzuhalten. Im Eingangsbereich jeder Halle wird ein Spender für Handdesinfektionsmittel aufgestellt. Des Weiteren erfolgt ein Aushang der Regeln einschließlich der Hygieneregeln, die einzuhalten sind.

Die Teilnehmerlisten sind wie bisher von den Pietäten zu erstellen. Soweit möglich bleiben die Eingangstüren geöffnet, um für eine bessere Durchlüftung zu sorgen.