Wirtschaftsförderung: HessenFonds-Förderprogramme im Blick

Mehr Spielraum, weniger Kosten – Wie das HessenFonds Kleindarlehen Viernheimer Unternehmen stärken kann

Die städtische Wirtschaftsförderung weist auf den kürzlich gestarteten HessenFonds des Landes Hessen hin. In einer vierteiligen Informationsreihe stellt sie die verschiedenen Förderprogramme vor – beginnend mit dem HessenFonds Kleindarlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die Förderbank des Landes eröffnet ab sofort kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern in Hessen neue Finanzierungsmöglichkeiten. Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz zeigt sich begeistert vom neuen Unterstützungsinstrument des Landes: „Der HessenFonds soll hessische Unternehmen dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln und sich an zukünftige Herausforderungen anzupassen. Er ist eine hervorragende Initiative, um die Innovationskraft und Widerstandsfähigkeit unserer Unternehmen zu stärken.“ Er betont weiter: „Gerade in Zeiten des Umbruchs – sei es durch die Digitalisierung, den demografischen Wandel oder die Notwendigkeit grüner Transformationen – benötigen unsere Betriebe gezielte Unterstützung.“

HessenFonds Kleindarlehen
Das HessenFonds Kleindarlehen richtet sich gezielt an gewerbliche Unternehmen und Existenzgründungen, die zukunftsweisende Ideen für Technologien, Produkt- oder Geschäftsinnovationen verfolgen. Es soll Unternehmen aktiv dabei helfen, herausfordernde Veränderungen mit Hilfe gezielter Finanzierungen zu meistern. „Oftmals scheitern gute Ideen an der Finanzierung – hier setzt das HessenFonds Kleindarlehen an und bietet eine wichtige Unterstützung.“ erläutert Schwarz. Eine Besonderheit des HessenFonds Kleindarlehens der WIBank ist, dass es sich um ein Direktdarlehen handelt, das ohne Beteiligung der Hausbank direkt über das Kundenportal der WIBank beantragt werden kann.

Gefördert wird eine breite Palette an Vorhaben – insbesondere innovative und transformative Projekte in den Bereichen Dekarbonisierung (Verringerung oder vollständige Vermeidung von Kohlendioxid - Emissionen), Digitalisierung und strategische Resilienz. Darüber hinaus werden sowohl materielle als auch immaterielle Investitionen – wie Maschinen, Software oder Lizenzen – sowie Betriebsmittel, insbesondere für Digitalisierungsvorhaben, unterstützt. Auch Unternehmensübertragungen sowie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, selbst wenn diese nicht aktiviert werden, können förderfähig sein. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass sich der Unternehmenszweck beziehungsweise die Verwendung des Darlehens an den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der WIBankorientiert. Weitere Informationen hierzu sind auf www.wibank.de/nachhaltigkeit verfügbar. Nicht förderfähig sind hingegen Um- oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie die Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten.

Förderberechtigte, Förderhöhe und Ausschlusskriterien
Das Darlehen steht Unternehmen und Existenzgründungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der freien Berufe offen. Auch Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH können gefördert werden, sofern sie als gemeinnützige Körperschaften anerkannt sind. Ausgeschlossen von der Förderung sind börsennotierte Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft (Primärerzeugnisse) und Fischerei. Die Darlehensbeträge liegen zwischen 35.000 Euro und 300.000 Euro, mit flexiblen Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren. Ein besonders attraktiver Anreiz ist die Zinsvergünstigung von bis zu zwei Prozent pro Jahr im Vergleich zu herkömmlichen gewerblichen Bankdarlehen. „Das ist ein signifikanter Vorteil, der die Realisierung von zukunftsweisenden Projekten deutlich attraktiver macht“, erläutert Alexander Schwarz. „Gerade für unsere mittelständischen Unternehmen kann das den entscheidenden Unterschied ausmachen und somit wichtige Investitionen ermöglichen.“ Für die Förderfähigkeit ist es essenziell, dass das geförderte Vorhaben grundsätzlich in Hessen liegt oder das Unternehmen seinen steuerlichen Sitz in Hessen hat. Zudem muss die finanzierte Maßnahme umwelt- und sozialrechtliche Anforderungen erfüllen. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabensbeginn über das WIBank-Kundenportal gestellt werden. Vor Antragsstellung empfiehlt die WIBank einen unverbindlichen Förder-Check, um die Förderfähigkeit individuell prüfen zu lassen.

Für weiterführende Informationen sowie zur Antragstellung ist ein Besuch des WIBank-Kundenportals ratsam. Inhaltliche Fragen zum HessenFonds Kleindarlehen können per E-Mail an hessenfonds-kleindarlehen(at)wibank.de gerichtet werden.