Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Stadt will mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Baaß: "Auch in Viernheim gilt die Straßenverkehrsordnung!" +++ Stadtpolizei wird Kontrollen verstärken

Schon die Grundregel in §1 der Straßenverkehrsordnung gibt vor: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert gegenseitige Rücksicht. Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet oder behindert wird.

"Eigentlich nichts Neues", so Bürgermeister Matthias Baaß. Trotzdem sieht sich das Stadtoberhaupt aufgrund seiner Wahrnehmung veranlasst, gerade jetzt mit Beginn der dunkleren Jahreszeit in besonderem Maße auf gewisse Verkehrsregeln hinzuweisen, die vielleicht der ein oder anderen Person nicht mehr präsent sind. In einer Pressekonferenz am vergangenen Dienstag (9. November) informiert Bürgermeister Baaß gemeinsam mit dem Amtsleiter des Ordnungsamtes, Sebastian Geschwind zur "Aktion Verkehrssicherheit" in Viernheim und kündigt in dem Zug verstärkte Kontrollen an, um die Situation für Fußgänger und Radfahrende, aber auch für alle Verkehrsteilnehmende zu verbessern. Im gleichen Zusammenhang zur "Aktion Verkehrssicherheit" stehe auch die Pressemitteilung zum Thema Fahrradbeleuchtung, in der das Ordnungsamt Anfang November auf die Wichtigkeit einer vollfunktionsfähigen Fahrradausstattung besonders in der dunklen Jahreszeit aufmerksam machte.

Baaß: "Viernheim ist eine ideale Stadt, um vieles zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erledigen. Mit der Verbreitung von E-Bikes hat sich die Möglichkeit, das Rad für seine persönliche Mobilität zu nutzen, nochmals erhöht." Natürlich müssten sich auch Fußgänger und Radfahrer an die gültigen Regeln halten, stellt Baaß klar, der selbst sehr viel mit dem Rad in der Stadt unterwegs ist. "Doch diese Verkehrsteilnehmenden sind - so stelle ich es fest - oftmals gefährdet, teilweise ist es eine Gefährdung nicht nur für Fußgänger und Radfahrer, sondern auch für PKW-Nutzer", so Baaß.

So würde beim Parken im Kreuzungsbereich der 5-Meter Abstand missachtet, der Gehweg sei zugeparkt, so dass weder ein Kinderwagen noch Kinder, die auf dem Gehweg fahren müssen, durchkämen, zählt Baaß die klassischen Verstöße auf. "Gerade für ältere Menschen, die mit einem Rollator weiter mobil bleiben können und auch wollen, ist das ein Problem", macht Baaß deutlich, der darin einen gravierenden Einschnitt in die Teilhabe dieser Menschen sieht. Diese Verstöße würden mit Verwarn- und Bußgeldern mit bis zu 110 Euro geahndet. "Im schlimmsten Fall kommen nach dem neuen Bußgeldkatalog auch Punkte im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg hinzu", ergänzt Sebastian Geschwind. Auch beim Parken in Kurvenbereichen werde entgegen der Vorschrift geparkt, ganz zu schweigen vom Parken entgegen der Fahrtrichtung, was laut Baaß von vielen als Kavaliersdelikt betrachtet werde. Ebenso würde der Abstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden seltenst eingehalten werden. 

Was er selbst erlebe, sei teilweise schon rücksichtslos, so Baaß. All dies führe im Ergebnis dazu, dass weniger Menschen zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, da sie sich als gefährdet empfinden. "Ich aber möchte mehr Menschen zum zu Fuß gehen und zum Radfahren einladen. Und ganz schlicht: Auch in Viernheim gilt die Straßenverkehrsordnung. Bürgersteige sind Schutzräume für Fußgänger, Rad fahrende Kinder und ältere Menschen, nichts anderes!" Außerdem sollte auch immer daran gedacht werden, dass Rettungsfahrzeuge noch durch die Straße kommen müssten, gibt der Rathauschef zu Bedenken, denn dies könne einen ganz plötzlich selbst treffen.

Hinzukäme, dass der Ton gegenüber den Außendienstmitarbeitenden der Stadtpolizei zunehmend rauer werde, berichtet der neue Ordnungsamtsleiter. "Das Verständnis sowie die Einsicht bei einem Verstoß ist zurückgegangen und es wird immer mehr eine gewisse Grundaggressivität bei der Kommunikation gegenüber der Stadtpolizei wahrgenommen", so Sebastian Geschwind. Dabei sei es die Aufgabe der Ordnungshüter, auf Missstände aufmerksam zu machen, aufzuklären und zu informieren. Denn nur so ließe sich mehr Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten herstellen. Gerade die Kontrollen in Sachen Fahrradbeleuchtung Anfang November hätten dies wieder bestätigt, bei denen alleine 30 Verstöße in einer Woche festgestellt wurden. Und die Missachtungen im ruhenden Verkehr würden ein noch viel höheres Gefahrenpotenzial bieten, weiß Geschwind. "Daher wird die Stadtpolizei neben ihren normalen Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf bestimmte Situationen legen." Ziel müsse es sein, wieder mehr Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen zu können und das ohne Gefahr für alle Beteiligten. "Rücksichtslosigkeit darf unser Miteinander nicht bestimmen, dies gilt auch im Straßenverkehr", so Baaß.

Ordnungsamt informiert über wichtige Verkehrsregeln gemäß der Straßenverkehrsordnung

  • Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand von fünf Meter von den Schnittpunkten eingehalten werden. Dies dient den Verkehrsteilnehmenden zum Einordnen vor dem Abbiegevorgang, der besseren Sicht im Kreuzungsbereich und Rettungsfahrzeugen, insbesondere für größere Fahrzeuge wie die Drehleiter oder Löschfahrzeuge.
  • Fünf Meter Abstand gelten auch vor Zebrastreifen, um die Sichtbarkeit von Fußgängern zu erhöhen.
  • Auf und links von Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen ist das Halten und Parken generell verboten.
  • Parken auf dem Gehweg wird, wie in vielen anderen Kommunen in Hessen, geduldet, insofern die örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse dies erfordern, verhältnismäßig ist und mobilitätseingeschränkten Personen oder Personen mit Kinderwagen an keiner Stelle auf die Straße ausweichen müssen. Hierbei sind auch Einbauten in den Gehwegkörper, wie zum Beispiel Laternenmasten oder Stromkästen zu berücksichtigen.
  • Auch das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist nicht erlaubt. Abgesenkte Bordsteine erfüllen den Zweck, Rollstuhlfahrenden und Gehbehinderten das Betreten des Bürgersteigs zu erleichtern.
  • Bei Halten und Parken entgegen der Fahrtrichtung besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das Wiedereinordnen in den Straßenverkehr durch die aus Fahrersicht eingeschränkte Sicht in den nun entgegenkommenden Verkehr stark eingeschränkt ist und entgegenkommende Fahrzeuge, insbesondere Fahrradfahrer, nur spät oder gar nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können.
  • Beim Überholen innerorts muss zu Radfahrenden ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Bei höherem Tempo oder bei Kindern sollte der seitliche Sicherheitsabstand mindestens zwei Meter betragen. 
  • In Fahrradstraßen, die für den Auto- und Motorradverkehr geöffnet sind, gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde. PKW und/oder Motorräder dürfen in diesen besonderen Straßen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Auch dürfen in Fahrradstraßen Fahrradfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren.