Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Stadtpolizei sorgt für mehr Sicherheit - auch bei den Kleinsten

+++ Ordnungsgemäße Beförderung von Kindern im Auto kontrolliert +++

Hochbetrieb herrscht jeden Morgen auf den Zufahrtstraßen der Kindergärten und Schulen, wenn die Eltern ihre Kinder bringen. Sind die Kleinen dabei aber auch richtig gesichert? Diese Frage überprüften nach den Osterferien die Ordnungshüter der Stadtverwaltung, die im Bereich der Nibelungen-, Schiller- und der Goetheschule ein besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Kindersicherung in Fahrzeugen legten.

Insgesamt wurden 24 Fahrzeuge kontrolliert, die ein oder mehrere Kinder bis 15 Jahren im Auto beförderten. Davon waren in sechs Fällen Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert. Bei zwei Fällen hatte dies ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zur Folge, weil beim Transport von mehreren Kindern keine geeigneten, dem Alter entsprechenden Rückhalteeinrichtungen vorhanden waren. In drei anderen Fahrzeugen befanden sich Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren, die ohne angelegten Sicherheitsgurt und ohne jegliche altersgerechte Rückhalteeinrichtung befördert wurden. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Einem weiteren Fahrzeug wurde die Weiterfahrt untersagt, weil mehr Kinder befördert wurden, als kindgerechte Sicherungen vorhanden waren, was ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg zum Ergebnis hat.

Ob während einer Reise auf der Autobahn oder mal eben schnell auf dem Weg zur Schule: Wer in einem Pkw Platz nimmt, egal welchen Alters, muss entsprechend gesichert sein. Denn ein Unfall auch mit niedriger Geschwindigkeit oder auf kurzer Strecke ohne Sicherheitsgurt oder Kindersitz bedeutet ein tödliches Risiko. Daher appelliert die Stadtpolizei an alle Eltern, auf die ordnungsgemäße Sicherung ihrer Kinder im Auto zu achten.

Im Jahr 2019 verunglückten insgesamt 5.784 Kinder unter 6 Jahren im Straßenverkehr. Davon wurden 902 schwer verletzt, 22 starben. Am häufigsten verunglückten jedoch Kinder unter 6 Jahren als Mitfahrende im Pkw, nämlich 3721.

Die Sicherung von Kindern im Auto ist gesetzlich definiert
Laut Straßenverkehrsordnung gilt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, durch ein amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem gesichert werden müssen. Je nach Alter und Gewicht der Kinder gibt es eine europaweite Einteilung in verschieden Kindersitzklassen.