Museum Viernheim: „Ein Arzt wurde nicht hinzugezogen..."

Vortrag zum Leben und Sterben von Mannheimer Zwangsarbeitenden

Das Museum Viernheim bietet am 26. April um 19 Uhr einen Vortrag mit der Historikerin Louisa van der Does in der KulturScheune (Satonévri-Platz 1) an. Thema ist die Lebenssituation der Männer und Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs für das Deutsche Reich in Mannheim Zwangsarbeit leisten mussten. Ein Teil dieser Menschen wurde in Lagern in Viernheim einquartiert. In ihrem Vortrag geht die Referentin auf das Schicksal einer Niederländerin ein, die im Lager „Pflanzgarten“ untergebracht war sowie dasjenige eines polnischen Zwangsarbeiters, der in Viernheim Suizid beging.

Aus der Heimat verschleppt oder in Kriegsgefangenschaft geraten, teils auch mit falschen Versprechungen angeworben, leisteten Millionen Betroffene in den Städten und auf dem Lande unfreiwillig einen Beitrag in den Fabriken und Betrieben des NS-Staates. Ihre Spuren sind noch heute häufiger als vermutet zu finden.

Die aus verschiedenen Ländern Ost- und Westeuropas stammenden Menschen sollten das deutsche Arbeitskräftereservoir auffüllen. Bezahlung, Arbeitsbedingungen, Verpflegungsration und medizinische Versorgung der Zwangsarbeitenden unterschieden sich deutlich von denjenigen der deutschen Arbeitskräfte und sorgten für über tausend Todesfälle. Vor allem die schwangeren Mädchen und Frauen aus Osteuropa hatten unter rassistischen Diskriminierungen zu leiden. Ihre Babys wurden von den Nationalsozialisten lediglich als Störfaktor im Arbeitsablauf angesehen und dadurch vielfach zu Todesopfern der Rassenpolitik. Aber auch die Kinder westeuropäischer Arbeitnehmerinnen starben scharenweise. Für die Behandlung Erkrankter, wie beispielsweise für den damals mit seiner Mutter Gezina niederländischen Jungen Raymond Marcel Bos, wurde oft kein Arzt hinzugezogen.

Trotz dieser teils menschenunwürdigen Behandlung wurden die Zwangsarbeitenden nach dem Krieg zunächst nicht entschädigt. Sie galten nicht als rassisch oder politisch Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes von 1956. Erst in den achtziger Jahren kam der Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsprozess langsam ins Rollen. Impulse zur Errichtung von analogen und digitalen Mahnmalen gibt es mehrheitlich erst seit dem neuen Jahrtausend.

Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch erforderlich. Beim Betreten der KulturScheune gilt eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Für Anmeldung und Rückfragen steht das Museumsteam unter der E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 06204-929 2071 oder -929 2075 gerne zur Verfügung.