Viernheim/Kreis Bergstraße: Inzidenz bleibt stabil unter 50 – Viernheim bereitet sich auf die nächsten Öffnungsschritte ab Montag vor

+++ Waldschwimmbad öffnet am 2. Juni 2021 +++

Wenn auch am Samstag und Sonntag (29. und 30. Mai) der Inzidenzwert im Landkreis Bergstraße unter 50 liegt, wird bereits ab kommenden Montag (31. Mai), um 0:00 Uhr die Lockerungsstufe 2 erreicht sein. Langersehnte weitere wichtige Öffnungen wie Mannschaftssport, Präsenzunterricht in Schulen für alle, die tatsächliche Öffnung des Einzelhandels, die Öffnung der Innengastronomie und vieles mehr sind dann möglich.

Seit Mittwoch letzter Woche (19. Mai) trat die „Bundesnotbremse“ im Landkreis Bergstraße und damit auch in Viernheim außer Kraft, da der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100 lag. Seit Freitag, den 21. Mai gelten daher nun die Regelungen der Stufe 1, die die Hessische Landesregierung im Rahmen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung für diese Situation neu veröffentlicht hat.

Der zweite Schritt und somit die Lockerungsstufe 2 greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn die Inzidenz in Stufe 1 weitere 14 Tage in Folge unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 liegt ab dem nächsten Tag (hier zählen auch Sonn- und Feiertage). Seit Mittwoch dieser Woche liegen die Inzidenzwerte stabil unter 50 (Mittwoch: 36,3, Donnerstag: 41,8, Freitag: 41,8).

Folgende Änderungen und Öffnungen ergeben sich dadurch

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind mit zwei Hausständen oder zehn Personen über 14 Jahren erlaubt, plus Geimpfte/Genesene.

Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, es besteht weiterhin eine Maskenpflicht.

Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung.

Für die körpernahen Dienstleistungen gelten weiterhin strenge Hygienevorgaben sowie eine Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test wird empfohlen.

In den Schulen gilt für die Jahrgangsstufen 1 bis 13 Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche

Für die Kinderbetreuung in Viernheim ergeben sich durch die Lockerungsstufe 2 keine Änderungen. Nach dem beständigen Rückgang der Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Bergstraße gingen die Kindertagesstätten am 10. Mai vom Notbetrieb in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen über. Seit dieser Zeit können wieder alle Kinder ihre Krippe bzw. Kita besuchen. Die Einrichtungen sind aber weiterhin angehalten, den Betreuungsbetrieb in getrennten Gruppen zu organisieren und die besonderen Hygienevorschriften umzusetzen.
Die ab dem 26. April laufende Selbsttestaktion in den Viernheimer Kindertagesstätten wird bis Ende Juni fortgeführt. Auch bei sinkenden Inzidenzwerten ist es immer noch wichtig, Infektionen so früh wie möglich festzustellen. Hierfür stellt die Stadt Viernheim allen Kindern pro Woche je zwei Selbsttests kostenfrei zur Verfügung.

Individualsport darf gemäß der neuen Kontaktbeschränkungen in Gruppen von maximal zehn Personen stattfinden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzepts ist Mannschaftssport ohne Einschränkungen und in voller Mannschaftsstärke erlaubt. Ein tagesaktuelles negatives Testergebnis wird empfohlen. Die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs in und auf städtischen sowie kreiseigenen Sportanlagen ist ausschließlich in Abstimmung mit dem Kultur- und Sportamt möglich. Die Viernheimer Sportvereine wurden bereits über das weitere Vorgehen informiert.

Chorgesang und Orchesterproben dürfen unter strengen Voraussetzungen nun nicht mehr nur im Freien, sondern auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Grundlage bilden die allgemeinen Regelungen für Veranstaltungen und Zusammenkünfte. Für den Übungsbetrieb im Außenbereich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis nicht mehr verpflichtend, wird jedoch weiterhin empfohlen.

Die Stadtbibliothek ist ab dem 8. Juni wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Das Museum ist zu den regulären Öffnungszeiten (sonntags 14 bis 17 Uhr) geöffnet. Zusätzlich wird es ab Mittwoch, den 9. Juni einen zweiten Öffnungstag geben (mittwochs 17 bis 20 Uhr). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Fachbereich Jugendförderung im Treff im Bahnhof nimmt mit dem 29. Mai 2021 die Jugendarbeit auf Grundlage der ab dann gültigen Verordnung des Landes wieder auf.

Das Viernheimer Waldschwimmbad öffnet am Mittwoch, den 2. Juni 2021. Die Bedingungen sind wie im vergangenen Jahr. Das Reservierungssystem wird am 1. Juni auf der Homepage www.stadtwerke-viernheim.de freigeschaltet.


luca App vereinfacht die Dokumentationspflicht
Überall dort, wo Geschäfte und Betriebe die Pflicht zur Dokumentation der Kontakte haben, kann die luca App eine Unterstützung sein, um die Zettelwirtschaft zu minimieren. Auch für die Kunden bedeutet das digitale Ein- und Ausloggen via QR-Code auf dem eigenem Smartphone in einem Geschäft eine zusätzliche Erleichterung. Gleichzeitig werden die Gesundheitsämter mit der digitalen Lösung bei ihrer täglichen und zeitintensiven Arbeit im Rahmen der Kontaktnachverfolgung unterstützt. Auch die Stadtverwaltung Viernheim setzt auf die luca App und nutzt die digitale Kontaktverfolgung in ihren städtischen Einrichtungen und Außenstellen.

Weitere Informationen
Die ausführlichen Öffnungsschritte der Stufe 2 sowie viele weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Stadt Viernheim zu finden.