Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:
Mrs. Annemarie Biermas
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Amtsleitung
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Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
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Mr. Adalbert Kalus
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Zi. 411, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-295
>Fax: 06204 988-257
>Email: AKalus@viernheim.de
Mr. Patrik Reimers-Bug
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Landschaftsplanung, Ökologie
Landschaftsplanung, Ökologie
Zi. 410, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-297
>Fax: 06204 988-257
>Email: PReimers-Bug@viernheim.de
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Mr. Alexander Kuhn
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Leiter der Bußgeldstelle und Straßenverkehrsbehörde
stv. Amtsleiter
Leiter der Bußgeldstelle und Straßenverkehrsbehörde
stv. Amtsleiter
Zi. 204, 2. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988 318
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>Email: AKuhn@viernheim.de
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Entwicklung von Wohnbauflächen – Bannholzgraben II (Bebauungsplan „Erweiterung Bannholzgraben“)
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Oktober 2022 / Version: 10
Inhaltliche Beschreibung:
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen für die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen in Ortsrandlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich zwischen den nördlichsten und dem südöstlich des Kindergartens liegenden Quartieren des Wohngebietes Bannholzgraben. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von ca. 5,3 Hektar.
Politische Beschlüsse zum Vorhaben:
Die wichtigsten Beschlüsse in einem Überblick:
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 08.12.2017 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Bannholzgraben“ und gleichzeitig die Einleitung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2018 beschlossen und erfolgte anhand eines städtebaulichen Konzeptes, einer Begründung und einem Vorschlag zu den Regelungsinhalten.
Beschluss der Offenlage für die Änderung des FNP erfolgte am 15.03.2019, für den Bebauungsplan 24.05.2019.
Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 14.06.2019 (Feststellungsbeschluss, Abschluss des Verfahrens).
Die erneute Offenlage für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordneten am 18.10.2019 beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 20.03.2020 die Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken für das Baugebiet „Bannholzgraben II“ beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. 291 „Erweiterung Bannholzgraben“ am 05.06.2020 zur Satzung beschlossen (Abschluss des Verfahrens).
Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes Bannholzgraben II (Tief-, Leitungs-, Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten) durch dem Magistrat am 12.07.2021 an die Firma Eiffage Infra-Südwest aus Alzey.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach der Vergabe der Bauleistungen zur Erschließung des Neubaugebietes Bannholzgraben II (Tief-, Leitungs-, Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten) durch dem Magistrat am 12.07.2021 an die Firma Eiffage Infra-Südwest aus Alzey erfolgte die Vorbereitung der Bauarbeiten durch die beauftragte Bauleitung und örtliche Bauüberwachung in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung sowie dem Ordnungsamt.
Am 6. September 2021 starteten die Erschließungsarbeiten, bei denen in einem ersten Schritt Straßen angelegt, Stromleitungen verlegt und Grünanlagen geschaffen werden.
Die Umsetzung der Arbeiten wird in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. Um hier Gefahrenquellen im Hol- und Bringbereich der Evangelischen Kindertagesstätte Gänseblümchen zu vermeiden und um einen ausreichenden Abstand zwischen der künftigen Haupterschließungsstraße des Baugebiets und der Zufahrt zur Betreuungseinrichtung zu gewährleisten, erfolgt eine grundlegende Neuordnung der Verkehrsverhältnisse. Vorgesehen ist daher, die Straße um etwa sieben Meter nach Osten zu verschieben und eine neue Zufahrt vor der Kindertagesstätte zu errichten. Das gegenüber der Kita liegende Auslaufbauwerk (öffentlicher Platz) soll umgestaltet und mittels flachen Rasenterrassen, Treppen und Rasenrampen freiraumplanerisch in das neue Baugebiet eingebunden werden.
Kosten, soweit bezifferbar:
Laufende Ermittlung
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:
- Durchführung der Erschließungsarbeiten im laufenden Prozess
Betroffenes Gebiet:
Bannholzgraben II
Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Ja (bereits abgeschlossen)