„Starke WIRtschaft - Zukunft gestalten“
Die Stadt Viernheim bemüht sich schon seit vielen Jahren die Akteure der Innenstadt zu unterstützen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Krise der Innenstädte massiv verschärft. Die aktuelle Energiekrise verbunden mit einer überdurchschnittlichen Inflation früheren zu einem veränderten Kundenverhalten, welches gerade die Innenstadtgeschäfte sehr belastet. Zusätzlich gibt es durch Fluktuation Veränderungen bei der bestehenden Unternehmerschaft, als auch in der Art des Kundenangebotes. Zahlreiche Unternehmen weisen einen Bedarf zur Steigerung der aktuellen und zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit auf. Themen wie mangelnde energetische und bauliche Substanz (z. B. Barrierefreiheit), kundenorientierte Anpassungen im Sortiment, Waren- und Dienstleistungspräsentationen, das Schaffen eines Einkaufserlebnisses sowie das Verbinden zwischen On- und Offline und die Chancen der Digitalisierung müssen aktiv angegangen werden, um Funktionsverlusten mit Leerständen zu begegnen. Hinzu kommt die Situation von anstehenden Nachfolgebedarfen mit den damit verbundenen Herausforderungen und bestehenden Investitionsstaus.
Die Stadt Viernheim hat beim Landesprogramm Zukunft Innenstadt I die Höchstfördersumme von 250.000 € erhalten. Die Summe wird unter verschiedenen Projekten aufgeteilt. Die Wirtschaftsförderung möchte unter dem Titel „Starke WIRtschaft - Zukunft gestalten“ die Geschäftswelt in der Innenstadt unterstützen und hat ein eigenes Förderprogramm entwickelt. Das Programmvolumen beträgt rund 63.000 €.
Ziel dieses Förderprogrammes „Starke WIRtschaft - Zukunft gestalten“ ist die gezielte Förderung der lokalen Wirtschaft, von Existenzgründungen und Neuansiedlungen kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Strukturerhaltung, Strukturstärkung und insbesondere wirtschaftlicher Belebung der City.
Hierdurch soll auch Funktionsverlusten und Leerständen entgegengewirkt werden. Inhaltlich richtet sich das Förderprogramm an die Branchen Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich Tätigen. Diese sollen in ihrer Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden. Ebenso soll Existenzgründungen der Start in das Unternehmertum mit einer Ansiedlung in der City erleichtert werden. Neue Konzepte sollen bisher unterrepräsentierte Kundenkreise ansprechen und zu einer zusätzlichen Attraktivität der Innenstadt führen. Die „Brundtlandstadt“ Viernheim, welche ein integriertes Klimaschutzkonzept hat, möchte den Umweltgedanken im Stadtzentrum stärken. Dies soll durch die Verpflichtung zur kostenfreien Energieberatung gelingen.
Das Fördergebiet basiert auf dem bisherigen Fördergebiet von Aktive Kernbereiche, wird jedoch um diejenigen Flächen reduziert, welche im Bereich Einkaufen in der City eine untergeordnete Bedeutung haben.
Eine Flächenkonzentration ist hierbei für alle Beteiligten von Vorteil. Die Attraktivität für Einkaufende wird somit real und subjektiv gesteigert, da sich z. B. die Laufwege minimieren und die Frequenzdichte erhöht. Ganz bewusst wird der Gesundheitsbereich der Stadt in das Fördergebiet integriert. Hier befinden sich neben dem Krankenhaus, dem Forum der Senioren (Altenpflegeheim) und dem neuen Hospiz mehrere Arztpraxen und zusätzliche Gesundheitsangebote.
Einbezogen wird ebenso das Gebiet um einen Teilabschnitt der Lorscher Straße. Nach dem Umzug der Post in diesen Bereich hat sich hier die Kundenfrequenz deutlich erhöht.
Die Förderbereiche gliedern sich in zwei Bereiche auf:
- Der „Sonstige Kernbereich“ mit einer Fläche von 85.297 qm bildet den äußeren Rahmen.
Hier gibt es eine Grundförderquote.
- Der „Zentrale Kernbereich“ mit einer Fläche von 49.875 qm.
In diesemBereich gibt es eine erhöhte Grundförderquote.
Dies hängt mit dem Grundgedanken einer Attraktivitätssteigerung durch Konzentration zusammen.
Die Förderquoten
Die Förderquoten sehen wie folgt aus:
- „Zentraler Kernbereich“ – Förderquote 50 %
- „Sonstiger Kernbereich“ – Förderquote 40 %
Die Förderung ist projektgebunden und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 3.000 Euro
- Der Höchstförderbetrag beträgt 10.000 Euro
Förderung | zentraler Kernbereich | sonstiger Kernbereich |
---|---|---|
Grundförderung | 50% | 40% |
Wichtige Hinweise / Unterlagen
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim bietet vor Einreichen der Antragsunterlagen eine kostenfreie Beratung zum Förderprogramm und zum Förderverfahren an. Dort sind auch die entsprechenden Antragsunterlagen erhältlich.
Nach Antragstellung werden die Antragsunterlagen dem Förderausschuss zur Prüfung, Beratung, Abstimmung und Entscheidung vorgelegt.
Mitglieder des Förderausschusses sind Bürgermeister Matthias Baaß, 1. Stadtrat Jörg Scheidel, Martin Proba (IHK), Thomas Lauth (Volksbank Südhessen Darmstadt eG) und Natalie Weiröther (Sparkasse Starkenburg).
Der späteste Zeitpunkt zur Beantragung und Bewilligung von Fördergeldern aus diesem Förderprogramm ist der 18.09.2023
Die Durchführung und Umsetzung der Maßnahme enden am 15.10.2023.
Anlagen
Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftsförderung bzw. hier:
Kommunale Förderbestimmungen
Antragsformulare
Mr. Alexander Schwarz
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderer
Wirtschaftsförderer
Schulstraße 12, 68519 Viernheim (1. OG); Postadresse: Kettelerstraße 3, 68519 Viernheim
>Telephone: 06204 988-343
>Fax: 06204 988-300
>Email: ASchwarz@viernheim.de
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