Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 294 „Sondergebiet Lammschlachterei Baumann“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die darin enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 91 HBO als Satzungen beschlossen. Die Begründung wurde ebenfalls gebilligt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Die Bekanntmachung zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Parallelverfahren) erfolgt gesondert.