Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 295 „SO Wertstoffhof“ und 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Hier: Beschluss der Entwürfe einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Beschlüsse der förmlichen Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Offenlage)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem Teilbereich der ehemaligen Deponie zu ändern (25. Änderung). Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits im Zeitraum vom 13.06.2019 bis 17.07.2019 durchgeführt.

In ihrer Sitzung am 26.06.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf beschlossen und die Begründung und den Umweltbericht gebilligt. Der Entwurf zum Parallelverfahren des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Stadtrand von Viernheim und umfasst einen Bereich östlich des alten Lampertheimer Weges. Im Osten schließt die Autobahn A67, im Norden die rekultivierte Deponiehalde, im Süden das Regenrückhaltebecken der Autobahn und landwirtschaftliche Flächen an. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung von Viernheim Teile der Flur 18 Nr. 392/ 1 sowie der angrenzenden Wegeparzelle Flur 18, Nr. 391.

Es ist im Übersichtsplan dargestellt.

Ziel und Zweck der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist es, für die sich am südwestlichen Rand der ehemaligen Deponie befindende Kompostieranlage mit Kleinmüllsammelstelle planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Nutzung zu einem Wertstoffhof zu schaffen. Nach der Übernahme durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) soll für den weiteren Betrieb die genehmigungsrechtliche Entkoppelung von der zwischenzeitlich rekultivierten Deponie erfolgen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) weist das Gelände noch als Deponiefläche aus, obwohl der Wertstoffhof bereits seit 1980 genutzt wird. Der FNP ist daher für den Planbereich ebenfalls zu ändern, um die bereits erwähnte Grundstücks-teilung und Herausnahme des Wertstoffhofes aus der Deponie zu ermöglichen.

Dadurch werden die planungsrechtli-chen Grundlagen geschaffen, damit für die Kompostieranlage mit Kleinmüllsammelstelle eine eigene Genehmigung eingeholt werden kann.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Aussagen:
    • zum gegenwärtigen Umweltzustand
    • zu den umweltbezogenen Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheit von
      • Menschen
      • Pflanzen und Tieren
      • der biologischen Vielfalt
      • des Artenschutzes
      • der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima,
      • des Landschafts- und Ortsbildes sowie von Kultur- und Sachgütern
  • Beschreibung von Maßnahmen
    • zur Vermeidung
    • Verringerung
    • zum Ausgleich
      der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter erstellt durch die Garten- und Landschaftsplanung Ilsemarie Warnecke.
  • Artenschutzgutachten "Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan 295 "SO Wertstoffhof für die Entwicklung eines Wertstoffhofes auf dem Gelände der ehemaligen Bauschutt- und Hausmülldeponie, erstellt durch das Büro für Umweltplanung Dr. Jürgen Winkler im November 2019, ergänzt im Mai 2020, mit einer Bestandserhe-bung der Fauna (insbesondere Vögel, Zauneidechsen) und vertiefender Darstellung der Auswirkungen der Planung auf geschützte Tier- und Pflanzenarten (insbesondere Zauneidechsen und Vögel)
  • Ausgleichsplanung vom 15. Mai 2018 als Bestandteil des Umweltberichtes "Stadt Viernheim - Externe Kompensationsmaßnahme zum B-Plan 295 - Ökokontomaßnahme „Ried und Sand“ der HLG", durchgeführt durch die Hessische Landesgesellschaft mit den Maßnahmen:
    • Ried und Sand Binkenbach
    • Wald-Stilllegung
    • Ried und Sand Alsbach
  • Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils zu einzelnen oder mehreren der folgenden umweltbezogenen Themen:
    • Grundwasserschutz /Trinkwasserversorgung
    • Bodenschutz / Nachsorgender Bodenschutz
    • Vorsorgender Bodenschutz – Abfallrechtliche Genehmigung gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • Kampfmittel: Auswertung von Luftbildern
    • Archäologische Bodenfunde: Hinweis im Bebauungsplan zum Vorgehen bei entsprechenden Funden
    • Immissionen – Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
    • Eingriffsregelung (Vermeidung, Minimierung, Ausgleich) „Erfordernis der Ermittlung und Darlegung des Ausgleichsbedarfs“
      Aussagen zum erforderlichen Brandschutz

Die Offenlage findet in der Zeit von

Montag, 10.08.2020 bis einschließlich Freitag, 25.09.2020

bei der Stadt Viernheim, Kettelerstr. 3 (Rathaus) in 68519 Viernheim, vor dem Zimmer 100 (Ratssaal, 1. Stock), während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 13:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) statt.

Anregungen anlässlich der Planauslegung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (im Amt für Stadtentwick-lung und Umweltplanung, Zimmer 409 oder 512) abgegeben werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der gesetzli-che Beteiligungszeitraum verlängert. Für eine telefonische Terminvereinbarung vorab wählen Sie bitte 06204 988-298.

Es wird darauf hingewiesen, dass ungehinderte Einsichtnahme der Unterlagen im Übrigen auch spontan, nach erfolgter Anmeldung an der Eingangspforte (Haupteingang) im oben genannten Raum des Rathauses für die Bürgerschaft möglich ist. Dieser Raum ist aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge von der interessierten Person nur einzeln zu betreten. Es werden zusätzlich hygienische Vorkehrungen (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, beim Betreten des Rathauses eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder an den Eingängen des Rathauses zu beachten! Die Unterlagen stehen zeitgleich auf der Homepage der Stadt Viernheim http://www.viernheim.de unter der Rubrik Be-kanntmachungen zum Download bereit.

Nach der oben genannten Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Viernheim, 23.07.2020
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Matthias Baaß (Bürgermeister)