Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 15.11.2024 – Az.: RPDA-Dez. III 31.2-61 d 02.05/5-2019/4 - mitgeteilt, dass das Planaufstellungsverfahren geprüft und die 26. Flächennutzungsplanänderung, Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 294 „Sondergebiet Lammschlachterei Baumann“, genehmigt wurde.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung zum Bebauungsplan erfolgt gesondert.