Amtliche Bekanntmachung - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim; hier: Nachrücken von noch nicht berufenen Bewerbern/-innen

Frau Alicia Hanf vom Wahlvorschlag der SPD hat ihr Mandat als Stadtverordnete zum 15.10.2022 niedergelegt.

Somit verliert sie nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), zum 09.07.2022 ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung.

Gem. § 34 Abs. 3 KWG i. V. m. § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), stelle ich deshalb als Nachrücker vom Wahlvorschlag der SPD Herrn Dieter Kühlwein fest.


Den für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim Wahlberechtigten steht das Recht zu, gegen die Feststellung binnen 2 Wochen nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichneten Wahlleiter zu erheben.


Viernheim, den 28.09.2022

Der Besondere Wahlleiter für die Wahl der Gemeindevertretung der Stadt Viernheim

Fleischer