Amtliche Bekanntmachung: Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
Zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, dem 11.11.22 um 19:00 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses lade ich Sie herzlich ein.
TAGESORDNUNG:

  1. Investitionsprogramm 2022-2026
    Haushaltsplan 2023
  2. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim
  3. Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Viernheim
  4. Betriebskommission des Viernheimer Forums der Senioren
    hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person, Stellvertretung

Viernheim, den 04.11.2022
Der Stadtverordnetenvorsteher
gez.: Norbert Schübeler

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Ergänzend weist der Stadtverordnetenvorsteher noch auf folgende Vorsichts-maßnahmen anlässlich des Sitzungsverlaufs am 14.10.2022 hin:
Die Corona-Pandemie ist noch nicht abgeklungen. Die bewährten Hygieneregeln und Ab-standsgebote gelten weiterhin. Zum Eigen- wie auch zum Fremdschutz aller Sitzungsbeteilig-ten am 14.10.2022 mache ich daher von meinem Hausrecht Gebrauch.

1.    Den Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung wird die Teil-nahme an der Sitzung freigestellt. Dies gilt insbesondere für die möglichen Risikogrup-pen. Ein Fehlen ist bereits jetzt entschuldigt. Auch die Anzahl der anwesenden Ver-waltungsmitarbeitenden wird kleingehalten.

2.    Es befinden sich am Eingang Aufsteller mit Hygieneregeln (Husten-/Niesregel; Ab-stand auch beim Prozess des Saalbetretens) sowie Desinfektionsspender.

3.    Bei den informellen Gesprächen untereinander vor und nach der Sitzung im Vorraum bzw. bei den Raucherpausen sollte der Mindestabstand gewahrt werden.

4.    Für jedes anwesende Mitglied von Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Lokal-presse und Stadtverwaltung steht ein eigener Tisch zur Verfügung. Das Abstandsge-bot von 1,5 m wird dadurch beachtet, dass zur Sitzung sowohl Großer wie auch Klei-ner Saal (in voller Breite und Tiefe) genutzt werden.

5.    Die jeweilige Redezeit soll 5 Minuten nicht überschreiten.

6.    Die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme ist für die Öffentlichkeit eingeschränkt.  Die Empore steht dafür zur Verfügung. Gäste erreichen sie direkt über den Zugang aus dem Vorraum. Es ist dort aber nur eine begrenzte Anzahl von Sitzgelegenheiten ver-fügbar (im Abstand von 1,5 m).
Gästen ist nicht gestattet, den Saal im Erdgeschoss zu betreten. 

7.    Sitzungsteilnehmende sowie Gäste haben bis zur Einnahme des Sitzplatzes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

8.    Vor Sitzungsbeginn besteht die Möglichkeit einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

9.    Alle Sitzungsteilnehmenden verlassen das Gebäude zügig, nachdem die Sitzung offi-ziell geschlossen wurde.

10.    Die o.g. Anordnungen gelten am 14.10.2022 ab 20:00 Uhr bis zum Ende der Veran-staltung.