Brundtlandbüro: „Komm, wir machen 50/50!“ – Land Hessen startet Sonderprogramm für die Sanierung von Eigenheimen

Erstberatung durch das Brundtlandbüro

Die Wärmedämmung von Altbauten hat in Viernheim eine lange Tradition und war lange Zeit ein Schwerpunktthema des städtischen Brundtlandbüros.

„Im Rahmen der „Energiekarawane“ und mit städtischen Fördermitteln wurden Viernheimer Eigenheimbesitzer motiviert, ihre Gebäude wärmetechnisch auf Vordermann zu bringen“, erinnert sich Bürgermeister Matthias Baaß. Viele Sanierungsmaßnahmen konnten damals ausgelöst werden. Doch aufgrund der schwierigen Haushaltslage sei dies nicht mehr möglich, die Stadt Viernheim biete aber nach wie vor gemeinsam mit der Verbraucherzentrale eine Energieberatung an. Das Ziel war und ist es, die Sanierungsquote in Viernheim zu steigern, denn in den Altbauten schlummert ein riesiges Energiesparpotenzial. Nun steigt das Land Hessen in die Thematik ein. Ab sofort startet das „Sonderprogramm Eigenheim“ des Landes Hessen mit einer Förderung von bis zu 50 % der Sanierungskosten. „Das mag zunächst unscheinbar klingen, ist aber das Beste, was mir in den 30 Jahren untergekommen ist“, so Brundtlandbeauftragter Philipp Granzow. Mit dem neuen Förderprogramm ist es Eigenheimbesitzern möglich, klimaschonend und besonders kostensparend zu sanieren. Auch mit einer Eigeninvestition von 20.000 Euro ließe sich bereits ein sehr guter Erfolg erzielen. Gefördert werden energetische Maßnahmen einer Komplettmodernisierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70 oder 85 für alle Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümer-gemeinschaften. Das Sonderprogramm ist eine Kombination aus KfW-Förderung und Zuschuss des Landes Hessen. „Durch diese Förderung aus zwei verschiedenen Programmen ist eine energetische Sanierung nicht nur nachhaltig, sondern auch in den meisten Fällen wirtschaftlich“, so Granzow. Zusammen mit der KfW-Förderung sei so ein Zuschuss von bis zu 60.000 Euro möglich. Eine Erstberatung zur Einordnung des geplanten Sanierungsvorhabens und zur Erläuterung der Handlungsschritte bietet das städtische Brundtlandbüro unter (06204) 988 222 an.

Klimaschonend und wirtschaftlich sanieren wird jetzt noch attraktiver
Unter dem Motto „Sanieren, Sparen, Klima schonen“ fördert das Land Hessen gezielt wärmetechnische Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Keller, Fassade, Fenster sowie Heizung. „Doch ein neuer Heizkessel für 10.000 Euro allein reicht für eine Förderung noch nicht aus“, erklärt Energiebeauftragter Reinhard Wirths an einem Sanierungsbeispiel eines Reihenhauses aus dem Jahre 1980 zum Effizienzhaus der Klasse 55. „Legt der Eigentümer aber noch etwas oben drauf und erneuert gleichzeitig Fenster, Dämmung der Außenwand, Kellerdecken und Speicherboden sowie die Heizung mit einer Wärmepumpe, ist ein Zuschuss von 18.000 Euro bei einer Eigeninvestition in gleicher Höhe möglich“. Eine optimale Ergänzung der Komplettsanierung stelle laut Wirths noch eine Photovoltaikanlage dar, die zwar nicht Bestandteil der Förderung sei, aber den eigenen Stromverbrauch zu 20 bis 30 Prozent abdecke. Die Heiz- und Warmwasserkosten würden nach der Gesamtsanierung anstatt 1.400 Euro im Jahr nur noch 450 Euro betragen und die CO2-Emissionen lägen nicht mehr bei 4.600 Kilogramm im Jahr, sondern nur noch bei 750 KG. „Halbe Kosten, doppelter Nutzen“, bringt Baaß das attraktive Angebot des Landes Hessen auf den Punkt, das auf zwei Jahre begrenzt ist und für alle Gebäude gilt, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2020 gestellt wurde.

Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll? Welche Heizung passt zum Gebäude? Welche Fördermittel gibt es und wie werden diese beantragt? Aufgrund der Komplexität einer Sanierung empfiehlt das Brundtlandbüro, von Beginn an einen Energieberatungsexperten heranzuziehen. Die Kosten hierfür seien ebenfalls bis zu 2.000 Euro förderfähig.

Wie und zu welchen Konditionen wird gefördert?
Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 bei der KfW-Förderbank (einst Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt haben, können nach der Bewilligung zusätzlich einen Zuschuss vom Land Hessen erhalten. Bei der KfW-Förderung haben Immobilienbesitzende die Möglichkeit, einen Kredit zu günstigen Konditionen oder einen Zuschuss für ihre Sanierung zu beantragen, den sogenannten KfW-Kredit des Programms 151 und den KfW-Zuschuss aus dem Programm 430. Durch den KfW-Kredit können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten inklusive Nebenkosten finanziert werden. Dabei liegt die maximale Kreditsumme bei 120.000 Euro pro Wohneinheit und die KfW-Förderbank unterstützt zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss von 48.000 Euro, bei einer Umwandlung der Immobilie zur Effizienzhaus-Klasse 55. Alternativ kann auch ein Zuschuss ohne Kredit mit einer Förderung von bis zu 48.000 Euro beantragt werden. Neu kommt nun der Zuschuss des Landes Hessen hinzu, mit einer zusätzlichen Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit, ergänzend zur KfW-Förderung.

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Effizienzhäuser weisen durch ihre gute Wärmedämmung und effiziente Gebäudetechnik eine höhere Energieeffizienz auf, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden Häuser in Effizienzhaus-Klassen (55, 70, 85…) eingeteilt. Je niedriger die Klassen-Bezeichnung ist, desto geringer ist der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle und der Energiebedarf des Gebäudes und desto höher der Zuschuss der KfW-Förderbank und dem Land Hessen nach einer entsprechenden Umwandlung.

Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm des Landes Hessen sind unter www.hessen-macht-50-50.de oder bei der telefonischen Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA) unter 0611–950178440 erhältlich.

Weitere Informationen:

Förderprogramm
www.hessen-macht-50-50.de

Energieeffizienzexperte
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Experte-f%C3%BCr-Energieeffizienz/

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