Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abrechnen

Senioren
26.01.2023
18:30 Uhr - 20:00 Uhr
Informationsveranstaltung am 26. Januar, 18.30 Uhr, in der SBS 55+

Das SeniorenBüro ist die kommunale Anlaufstelle für alle Viernheimer Bürgerinnen und Bürger ab 60 und berät diese sowie deren Angehörige unter anderem auch zum Antrag auf Pflegeleistungen. Fällt der Bescheid der Pflegekasse positiv aus und die Person wird in einem der Pflegestufen 1 bis 5 eingestuft, besteht Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag. Was neu ist und viele noch nicht wissen: Über den Entlastungsbetrag kann auch Hilfe aus der Nachbarschaft abgerechnet werden.

Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, darüber informiert das SeniorenBüro in Kooperation mit der Fachstelle „Leben im Alter“ des Kreises Bergstraße bei einer Veranstaltung am Donnerstag, den 26. Januar, um 18.30 Uhr in der Selbstverwalteten-Begegnungs-Stätte 55+ (Am Schillerplatz 1A). Dabei wird Alexandra Löchelt von der Fachstelle „Leben im Alter“ das Thema bei dem Informationsabend ausführlich und verständlich erklären und die entstehenden Fragen beantworten. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Laufe des Alters kann der Alltag zur Herausforderung werden: Einkaufen, Wäsche waschen, Fenster putzen und den Haushalt führen werden zu einer Belastung. In vielen Fällen gibt es hilfsbereite Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die gerne Aufgaben übernehmen. Die hilfsbedürftigen Menschen haben aber oftmals den Wunsch, sich bei den ehrenamtlichen Helfern nach verrichteter Arbeit erkenntlich zu zeigen. Das ist in Hessen seit dem 1. Oktober 2022 durch den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung möglich.

Der Entlastungsbetrag ist eine Zusatzleistung der Pflegeversicherung, die jedem Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 zusteht. Nachbarschaftshelfer können 125,00 Euro bei bis zu drei Personen abrechnen. Für die Helfer gilt jedoch, dass sie sich bei der für sie zuständigen Anerkennungsbehörde melden und einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen müssen.

Es können auch Personen unter 18 Jahren anerkannt werden. Für die Anerkennung ist die Fachstelle „Leben im Alter“ des Kreis Bergstraße zuständig.

Um möglichst vielen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, wird die Veranstaltung auch digital und live im Internet übertragen. Der Link dazu lautet https://youtu.be/0gxgcwtt94Q . 

Weitere Informationen zur Anerkennung telefonisch unter 06252- 9598747 oder im Internet unter leben-im-alter@kreis-bergstrasse.de.

Für Rückfragen steht das SeniorenBüro telefonisch unter 06204 – 988 236 zur Verfügung.


Schillerplatz 1 (SBS)


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