Amtliche Bekanntmachung: 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim am 11.11.2022 folgende 1. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Absatz 2 letzter Absatz der Entschädigungssatzung vom 13.04.2018 wird wie folgt insgesamt ergänzt:

Die Vorsitzenden der Ausschüsse und des Ausländerbeirats sowie die/der Co-Vorsitzende der Integrationskommission -im Verhinderungsfalle ihre Stellvertretungen- erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine zusätzliche sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 €.

Artikel 2

§ 4 Absatz 2 der Entschädigungssatzung vom 13.04.2018 wird insgesamt um einen Satz ergänzt:

Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen). Als Fraktionssitzungen gelten auch solche, die in Form einer Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in den amtlichen Verkündigungsblättern der Stadt Viernheim in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Viernheim, den 24. November 2022

Der Magistrat der Stadt Viernheim:

Baaß
Bürgermeister