Amtliche Bekanntmachung Betreff: Bauleitplanung der Stadt Viernheim

hier: Genehmigung der 24. Flächennutzungsplanänderung

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 19. September 2019 - Az.: III 31.2-61d 02/01 – 106 - mitgeteilt, dass das mit Antrag vom 09.Juli 2019 ein-gegangene Planaufstellungsverfahren geprüft und die 24. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung Bannholzgraben“ genehmigt wurde. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Viernheim und umfasst eine 5,3 ha große Fläche südöstlich der Jakob-Beikert-Straße. Im Norden, Süden und Westen schließt sich Wohnbebauung der Stadt Viernheim an; im Osten folgen landwirtschaftliche Nutzflächen, der Bannholzgraben sowie Aussiedlerhöfe. Das Planungsgebiet umfasst in der Flur 15 die Flurstücke Nr. 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 133/2 (Wegeparzelle) teilweise. Es ist im nebenstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Die 24. Flächennutzungsplanänderung kann nebst dem Erläuterungsbericht ab Montag, dem 30.09.2019 während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags 8.30 - 12.00 Uhr, mittwochs 14.00 - 17.30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Viernheim, Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung im Rathaus, Kettelerstr. 3, 5. OG, Zimmer 510-512, von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres und seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Viernheim geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die 24. Flächennutzungsplanänderung wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.

Viernheim, den 24.09.2019
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Bastian Kempf, 1. Stadtrat