Ausgleichszahlungen von Bund und Land aufgrund Gewerbesteuerausfällen 2020

Ersatz weiterer Ausfälle noch nicht geklärt

Bis zum Jahresende rechnet das städtische Kämmereiamt mit einem Einnahme-Minus bei der Gewerbesteuer in Viernheim aufgrund der Corona-Pandemie in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro. Demgegenüber wird voraussichtlich eine Ausgleichszahlung von Bund und Land in Höhe von 5,6 Mio. Euro stehen. Da nach wie vor Stundungen gewährt und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen reduziert werden, ist der Prognosewert des Verlustes von der weiteren Entwicklung abhängig.

Für Bürgermeister Matthias Baaß ist es sehr erfreulich, dass Bund und Land hier recht schnell gehandelt haben und voraussichtlich im Oktober mit einer tatsächlichen Zahlung zu rechnen ist. Baaß: "Den Ausfall für jede Stadt plausibel und gerecht zu berechnen ist unmöglich, deswegen musste zur Zahlung einer Pauschale gegriffen werden, deren Berechnung aber auch mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund abgestimmt wurde."

Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags hat noch im Juli 2020 die Voraussetzungen für eine Pauschalzahlung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen auf Grundlage einer Modellberechnung, welche die Verteilung festlegt, geschaffen. Hierbei soll ein Schlüssel zur Anwendung kommen, der den Anteil der Stadt bzw. Gemeinde am Gewerbesteueraufkommen im Land in den Jahren 2017-2019 und die Höhe der Gewerbesteuerverluste im ersten Halbjahr 2020 berücksichtigt. Die Stadt Viernheim soll anhand dieser Modellberechnung einen Ausgleichsbetrag von 5.640.502 Euro erhalten.

Ziel ist es, die Folgen der Pandemie bestmöglich abzumildern und einen großen Teil der Steuerausfälle im Jahr 2020 seit März auszugleichen. Für die auch im Jahr 2021 zu erwartenden Ausfälle wird es aller Voraussicht nach keinen erneuten Ausgleich geben, so der derzeitige Stand.

Alle weiteren Sachverhalte, die aktuell ebenfalls zu Verlusten in den städtischen Kassen führen (geringere Einnahmen bei den Anteilen an der Einkommenssteuer, Verluste durch entgangene Gebühren und Beiträge zum Beispiel in Kindertagesstätten, Ausgleichszahlungen für Schutzausrüstungen etc.) werden erst ab jetzt bis in den Herbst hinein auf Landesebene mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen.

Voraussetzung für die Ausgleichszahlung im Oktober 2020 ist aber zunächst noch eine Grundgesetzänderung auf Bundesebene. Diese ist für September durch einen Beschluss des Bundesrates vorgesehen. Erst dann ist es möglich, dass vom Bund die entsprechenden Gelder (50%) an die Länder überwiesen werden. Folglich danach ist eine Überweisung von den Ländern (50%) an die Gemeinden möglich.

Festgelegt ist, dass die an die Gemeinden fließende pauschale Gewerbesteuerkompensation der Zahlung von Kreis- und Schulumlage unterliegt, nicht aber der Zahlung der in Hessen zusätzlichen Heimatumlage. Auch eine Gewerbesteuerumlage ist darauf nicht mehr zu entrichten, da diese schon im Vorhinein vom Bund abgezogen wurde.

Über den aktuellen Stand wird der Haupt- und Finanzausschuss in seiner kommenden Sitzung am 27. August informiert.