Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 294 „Sondergebiet Lammschlachterei Baumann“

Hier: Beschluss des Entwurfes zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

26. Flächennutzungsplanteiländerung

Hier: Beschluss des Entwurfes zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauG

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 294 „Sondergebiet Lammschlachterei Baumann“ Hier: Beschluss des Entwurfes zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 294 „Sondergebiet Lammschlachterei Baumann“ beschlossen. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2022 wurde der Geltungsbereich auf die Planungsanforderungen angepasst sowie der Entwurf zum Bebauungsplan sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs sowie zur Beteiligung (Offenlage) wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Das Plangebiet liegt nordöstlich des städtischen Siedlungsbereichs Viernheims, im Außenbereich der Viernheimer Gemarkung. Es ist ca. 2,2 km vom nördlichen Siedlungsrand entfernt. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 13,62 ha und umfasst im Wesentlichen die Gewanntiefe zwischen dem Landgraben und dem Schwarzen Graben, südlich und nördlich des Pariser Weges. Er wird begrenzt

  • im Norden durch landwirtschaftliche Fläche, Flur 23, Flurstück-Nr. 23,
  • im Westen durch die Wegeparzelle Gemarkung Viernheim, Flur 23 und Flur 21, Flurstück-Nr. 153/1 (anschließend Schwarzer Graben)
  • im Süden durch landwirtschaftliche Fläche, Flur 21, Flurstück-Nr. 84
  • im Osten durch den Landgraben, Gemarkung Viernheim, Flur 23 und Flur 21, Flurstück Nr.91 sowie Flurstück 101.

Der Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet in der Flur 23 die Flurstücke 24, 25/1, 28, 29, 30, 31/1, 33, 34/3, 34/5, 34/6, 34/7, 34/10, und in der Flur 21 die Flurstücke 88/3, 88/4, 85, 98 (tlw.) sowie das Flst. Nr. 80 (Wegeparzelle tlw.) Das Plangebiet ist im nebenstehenden Übersichtsplan dargestellt

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