Mitteilung bezüglich Trauerfeiern auf den Viernheimer Friedhöfen

Aufgrund der aktuellen Verschärfung durch die bundesweite Beschränkung sozialer Kontakte zur Bekämpfung des Corona-Virus gelten ab sofort und bis auf weiteres folgende Regelungen bezüglich Trauerfeiern auf den Viernheimer Friedhöfen:

  1. Zu Trauerfeiern wird ausschließlich der engste Familienkreis mit max. 15 Personen zugelassen.
  2. Die Trauerfeiern sollten im Freien (am Grab) stattfinden. Im Sonderfall (Regen) stehen auch die Trauerhallen zur Verfügung. Hierzu wird die Bestuhlung in den Trauerhallen entsprechend reduziert, wobei die geltenden Abstandregeln eingehalten werden (Abstand der Stühle und der Stuhlreihen mind. 1,5 m).
  3. Die geltenden Abstandsregeln sind ausnahmslos auch bei den Trauerfeiern im Freien und beim Auszug aus der Trauerhalle einzuhalten.

Wir bitten alle Personen, die nicht zum engsten Familienkreis zählen, grundsätzlich von einer Teilnahme an Trauerfeiern Abstand zu nehmen.

Eine Veröffentlichung der Bestattungstermine (in der Tagespresse und im Internet) erfolgt seitens der Friedhofsverwaltung nicht mehr.

Bürgermeister und 1. Stadtrat bitten um Verständnis für diese Regelung.
Dies erfolgt im Interesse des Gesundheitsschutzes für Alle.