Stellenangebote Erzieher*in bzw. Pädagogische Fachkraft

für städtische Kinderkrippe Meilenstein und Kindertagesstätte Entdeckerland

Die südhessische Brundtlandstadt Viernheim (ca. 35.000 Einwohner*innen), in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mannheim und inmitten der Metropolregion-Rhein-Neckar hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen als

Erzieher*in bzw.Pädagogische Fachkraft in Voll- und Teilzeit
für die städtische Kinderkrippe Meilenstein

beim Amt für Soziales und Standesamt zu besetzen.

Die Kinderkrippe Meilenstein bietet 36 Betreuungsplätze für Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren. In der Atmosphäre eines "zweiten Zuhauses" werden sie im Rahmen der kindzentrierten Pädagogik fürsorglich betreut.

Haben Sie noch Fragen?

  • Für fachliche Fragen steht Frau Nina Heer (Tel.: 06204/7089799) zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Frau Patricia Ehret (Tel.: 06204/988-242).
  • Im Rahmen des Zustandekommens einer Einstellung werden wir ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG anfordern.
  • Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
  • Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.

Sind Sie interessiert an dieser Tätigkeit?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal: https://jobs.viernheim.de  unter Angabe des gewünschten Arbeitsumfangs.
 


Die südhessische Brundtlandstadt Viernheim (ca. 35.000 Einwohner*innen), verkehrsgünstig gelegen und in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mannheim und inmitten der Metropolregion-Rhein-Neckar hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stellen als

Erzieher*in bzw. Pädagogische Fachkraft für Integration in Teilzeit
für die städtische Kindertagesstätte Entdeckerland

beim Amt für Soziales und Standesamt zu besetzen.

Die Kindertagesstätte Entdeckerland bietet 125 Plätze für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren, die auf fünf Bezugsgruppen verteilt sind. Als Bildungseinrichtung folgen wir dem Bild vom Kind als individuelle Persönlichkeit mit speziellen Bedürfnissen und Kinderrechten.

Als Integrationskraft haben Sie zum einen die Aufgabe der aktiven individuellen Förderung des Kindes, zum anderen sind Sie auch (passive) Begleitung, die dann aktiv wird, wenn das Kind Hilfe benötigt, um am gesellschaftlichen (Kita-)Leben teilhaben zu können. Bei der aktiven Förderung orientieren Sie sich an den Kompetenzen und dem Entwicklungsstand des Kindes.

Ressourcen und Interessen des Kindes werden definiert, dabei nehmen wir das Kind als eigenständige und selbstwirksame Person wahr. Im Sinne der Integration geben wir dem Kind ausreichend Raum, um selbst aktiv zu werden und gelernte Handlungsstrategien und Kompetenzen umzusetzen.

Haben Sie noch Fragen?

  • Für fachliche Fragen steht Frau Christina Wieland (Tel.: 06204/65240) zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Frau Patricia Ehret (Tel.: 06204/988-242).
  • Im Rahmen des Zustandekommens einer Einstellung werden wir ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG anfordern.
  • Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert an dieser Tätigkeit?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal:https://jobs.viernheim.de unter Angabe des gewünschten Arbeitsumfangs.