Wirtschaftsförderung: Hilfen für die Künstlerbranche auf einen Blick

Wie Kreative und Kulturschaffende jetzt sicher und schnell an Hilfen kommen

Die Kultur- und Kreativwirtschaft befindet sich aktuell im Ausnahmezustand.

Aufgrund der Pandemie wurden zahlreiche Veranstaltungen im Kunstbereich abgesagt. Eine nachhaltige Entspannung der Lage ist erst einmal nicht in Sicht, zumal die Kontaktbeschränkungen jüngst bis 29. Juni verlängert wurden. Aus diesem Grund möchte die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim den Kreativen und Künstlern Wege aufzeigen, welche Stellen Hilfe anbieten und schnell in Anspruch genommen werden können.


Folgende Partner bieten vielfältige Unterstützungsleistungen:

Corona-Soforthilfen von Bund und Land Hessen

Das Hauptinstrument zur Abmilderung der Corona-Krise ist das Corona-Virus- Soforthilfeprogramm Hessen 2020. Bund und Land Hessen unterstützen neben kleinen Unternehmen bis 50 Beschäftigte auch Selbständige und Freiberufler einschließlich Künstlerinnen und Künstler. Auch Unternehmen im Kulturbereich und Vereine mit wirtschaftlichem Betrieb, wie etwa Museen oder Theater. Das Soforthilfeprogramm kann vollständig branchen- und rechtformoffen genutzt werden und ist noch bis zum 31. Mai abrufbar.

Näheres auf den Seiten des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: www.wirtschaft.hessen.de.

Deutsche Künstlerhilfe

Die deutsche Künstlerhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht, Schriftstellern und Künstlern aller Bereiche, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind finanziell zu unterstützen. Seit der Gründung 1953 durch den ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss unterstützt die Künstlerhilfe Kreative bundesweit mit Mitteln, die dem Bundespräsidenten unterstellt sind. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass mit den Werken der Künstler eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht wurde. Die Zahlungen werden in Form von Zuschüssen gewährt und über das Bundespräsidialamt ausgezahlt. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist diesem Prozess vorgeschaltet und prüft eine
 
Aufnahme eines Künstlers in die Künstlerhilfe und entscheidet, ob eine finanzielle Unterstützung gewährt wird. Schnellsein lohnt sich: Je nach Bundesland kann nur eine begrenzte Anzahl an Kreativen und Künstlern eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Näheres unter: www.wissenschaft.hessen.de.

Förderprogramm „Hessen kulturell neu eröffnen“

Ein weiterer Baustein zur Entschärfung der existenzbedrohenden Situation für Künstler und Kreative bildet das Förderprogram „Hessen kulturell neu eröffnen“ des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Ein Kulturpaket, das bis zu 50 Millionen Euro bereithält und sich aus drei Bausteinen zusammensetzt, die stufenweise oder gezielt Kreativen und Künstlern helfen soll.

Phase 1: Soforthilfe für finanzielle Ausfälle, die Veranstalter von Kulturfestivals oder Spielstätten betreffen. Voraussetzung ist, dass diese als Großveranstaltung mit über 100 Zuschauern im Zeitraum bis 31. August 2020 stattgefunden hätten und daraus Liquiditätsschwierigkeiten resultieren. Die Förderung kann durch den Nachweis eines Liquiditätsengpasses in Form einer Auflistung inklusive eines Wirtschaftsplans ab dem 1. Juni bis zum 30. November beantragt werden.
Die maximale Höhe der Phase 1 - Förderung richtet sich nach den durchschnittlich verkauften Eintrittskarten der letzten drei Jahre. Die Förderung ist auf 500.000 € begrenzt und soll das bereits erläuterte Corona-Virus Soforthilfeprogramm Hessen 2020 ergänzen. Ab dem 1. Juni 2020 sind die benötigten Formulare auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums Hessen verfügbar.

Phase 2: Unterstützung der freien Künstlerinnen und Künstler mit Arbeitsstipendien in Höhe von 2.000 €. Diese Förderung soll den Wiedereinstieg in Projekte nach der Corona-Pandemie erleichtern. Vergeben werden die Stipendien durch die hessische Kulturstiftung, bei welcher man Anträge ab 1. Juni 2020 stellen kann.

Phase 3: Diese Förderung soll den Weg in eine Neueröffnung von Kultureinrichtungen und Spielstätten ebnen - mit Hilfe von Fonds und Stipendien. Der Fonds „Innovativ neu eröffnen“ richtet sich an Kultureinrichtungen und Spielstätten. Er dient als Starthilfe zurück zur vollständigen Neueröffnung. Der Fonds, der mit einem Pauschalbetrag von 18.000 € ausgestattet ist, soll zudem Impuls für bauliche Anpassungen sein oder die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sodass eine Neueröffnung erleichtert wird.
Ab dem 1. Juli 2020 nimmt das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge entgegen und vergibt 500 Fonds-Pakete. Die Unterstützung durch Projektstipendien richtet sich an freie Gruppen und Einzelkünstler. Mittel in Höhe von 18.000 € stehen für 250 Gruppen zur Verfügung. Für 1.000 Künstler stehen jeweils 5.000 € zur Verfügung. Die Förderung richtet sich an alle, die neue Wege gefunden haben, während der Corona-Pandemie Kulturveranstaltungen durchzuführen, sei es mit digitalen Medien oder neuartigen Formen der Präsentation.
Das Stipendium möchte diese „aus der Not heraus“ entstandenen Ideen und Ansätze fördern sowie die Realisierung unterstützen. Auch eine Kombination mit der Phase 2 - Arbeitsstipendium ist möglich. Anträge für die Projektstipendien können über ein Antragsformular vom 1. bis 8. August bei der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. In diesem Zeitfenster steht das Antragsformular zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum gesamten Förderpaket gibt es unter www.wissenschaft.hessen.de