Wirtschaftsförderung: Inzidenzwert sinkt weiter unter 150 - Click & Meet ab 10.05.

Einzelhandel darf wieder Termin-Shopping anbieten

Der Kreis Bergstraße liegt heute (7. Mai) den fünften Tag in Folge auch unter der Inzidenz von 150.

Somit gelten ab Sonntag (9. Mai), 0.00 Uhr die Regeln für die „Stufe 100“ der Bundes-Notbremse.

Für den übrigen Einzelhandel in Viernheim bedeutet dies, dass ab kommenden Montag (10. Mai) wieder „Click & Meet“, also das Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis möglich ist.

Unabhängig vom Inzidenzwert und nicht betroffen von den Regelungen im Rahmen der Bundes-Notbremse waren die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Ebenso sind weiterhin Dienstleistungsbereiche wie beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches offen. Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP2-Maske zulässig. Für den Friseurbesuch und die Fußpflege wird zusätzlich ein tagesaktueller negativer Corona-Test benötigt. Kosmetik- und Tattoostudios sowie Fitnessstudios und Solarien müssen geschlossen bleiben.

Kostenlose Testmöglichkeiten

Tagesaktuelle Tests sind im

  • Testzentrum Viernheim der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am Johanniterplatz 1
    (Informationen auf der Internetseite der Johanniter oder telefonisch unter 06204 96100),
  • in der Gemeinschaftspraxis Dres. Günther in der Kreuzstraße 13
    (Informationen unter www.gemeinschaftspraxis-guenther.de  oder telefonisch unter 06204 3704),
  • im Schnell-Test-Zentrum Viernheim im Rhein-Neckar-Zentrum am Parkplatz P1, ehemals Kinderland und drive in am Bauhaus Parkplatz
    (Informationen unter stz-viernheim.covidservicepoint.de) und

möglich.

Kundinnen und Kunden können auch in einem Geschäft vor Ort unter entsprechender Aufsicht einen Schnelltest auf SARS-CoV-2 durchführen. In jedem weiteren Geschäft oder beim nächsten Einkaufstermin muss allerdings ein neuer Test durchgeführt werden.

Menschen, die vollständigen Impfschutz haben, können aktuell bereits bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen. Ein vollständiger Impfschutz liegt im Sinne der Corona-Impfverordnung des Bundes vor, wenn Erst- und Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden und seit der Gabe der letzten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen zum Beispiel die Testpflicht für „Click & Meet“-Shopping, Friseurbesuche und Fußpflege entfällt.

luca App vereinfacht die Dokumentationspflicht

Überall dort, wo Geschäfte die Pflicht zur Dokumentation der Kontakte haben, kann die luca App eine Unterstützung sein, um die Zettelwirtschaft zu minimieren. 

Auch für die Kunden bedeutet das digitale Ein- und Ausloggen via QR-Code auf dem eigenem Smartphone in einem Geschäft eine zusätzliche Erleichterung. Gleichzeitig werden die Gesundheitsämter mit der digitalen Lösung bei ihrer täglichen und zeitintensiven Arbeit im Rahmen der Kontaktnachverfolgung unterstützt. Die Wirtschaftsförderung hat bereits zahlreiche Unternehmen auf diese zusätzliche Möglichkeit der Kontakterfassung hingewiesen.

Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit der City-Gemeinschaft Viernheim, dem Rhein-Neckar-Zentrum und dem DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V.) statt.

Weitere Informationen

Wichtige Informationen, wie sich Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger kostenfrei am luca-System beteiligen können, ist unter zu finden.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Inzidenzwerten des Robert-Koch-Instituts im Landkreis Bergstraße und ab wann welche Bundesregelung zur Bundes-Notbremse greift bzw. die Regelung wieder außer Kraft tritt, sind auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de auf der Sonderseite „Informationen Notbremse“ zu finden.