Vorhabenliste der Stadt Viernheim
Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:
Herr Michael Fleischer
Haupt- und Rechtsamt
Amtsleitung, Wahlleiter
Amtsleitung, Wahlleiter
Zi. 111, 1. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-217
Fax: 06204 988-382
Email: MFleischer@viernheim.de
Herr Jörg Gutperle
Bürgerbüro
Büroleitung, stellv. Wahlleiter
Büroleitung, stellv. Wahlleiter
Bürgerbüro, Erdgeschoss
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 06204 988-300
Email: JGutperle@viernheim.de
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Gemeindewahlleitung - Wahlen März/April und Herbst 2021
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: September / Version: 2
Inhaltliche Beschreibung:
Es stehen auf lokaler und auf Kreisebene an die Wahlen zum Kreistag Bergstraße und zur Stadtverordnetenversammlung Viernheim, die Direktwahlen für die Stelle des/der Landrats/Landrätin sowie des/der Bürgermeisters/-in (ggfs. mit Stichwahlen innerhalb der folgenden max. 4 Wochen). Hier sind wahlberechtigt Deutsche und EU-Bürger/-innen.
Ggfs. findet auch die Wahl zum neuen Ausländerbeirat von Gesetzes wegen am Tag der Kommunalwahlen statt. Hier sind wahlberechtigt alle Nichtdeutschen mit Wohnsitz Viernheim (also einschließlich EU-Bürger/-innen).
Außerdem steht im Herbst 2021 auf Bundesebene die reguläre Bundestagswahl an. Aufgrund seitens der Viernheimer Bevölkerung zunehmend bevorzugten er Wahlteilnahme per Briefwahl muss ein weiterer Briefwahlbezirk eingerichtet werden.
Politische Beschlüsse zum Vorhaben:
Der Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen wird durch Verordnung der Hessischen Landesregierung festgelegt (§ 2 Absatz 2 „Wahlzeit“ Kommunalwahlgesetz). Dafür hat sie zwischenzeitlich den 14. März 2021 festgelegt.
Die Wahltage für die Viernheimer Direktwahl des/der Bürgermeisters/-in und die evtl. Stichwahl sind durch die amtierende Stadtverordnetenversammlung festzulegen . § 42 (Wahltag) KWG lautet nämlich: „Die Wahl sowie eine etwa notwendig werdende Stichwahl finden an einem Sonntag statt. Der Wahltag wird zugleich mit dem Tag der Stichwahl durch die jeweilige Vertretungskörperschaft bestimmt.“ Die entsprechende Festlegung des Kreistags Bergstraße für die Landrats- und Landratsstichwahl steht noch aus.
Hinsichtlich konkreter Auswirkungen der CORONA-Pandemie bezüglich der Wahlablauforganisation zeichnen sich diverse Empfehlungen und Vorgaben von Kreiswahlleitung Heppenheim und Landeswahlleitung Wiesbaden sowie dem Innen- bzw. Sozialministerium ab. Konkrete Anordnungen z.B. zur Nutzung von Wahllokalen und deren verstärkter Ausstattung, zur Berufung von zusätzlichen Wahlhelfern und zu den Auszählungen (in der Folgewoche nach dem Wahltag), zur Erhöhung des Erfrischungsgelds im Raum. Sie sind leider noch nicht erfolgt, da offenkundig die Erfahrungen aus dem Ablauf der Kommunal- und Bürgermeisterwahlen in NRW (am 13.09. bzw. Stichwahlen am 27.09.2020 abgewartet werden.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Wahlamtsinterne Vorbereitungen in Viernheim sind bereits angelaufen , z.B. Bereinigungen des Wahlregisters, Neuzuschnitt der Briefwahlbezirke, interne Schulung in der hessenweit neuen Software VOTEMANAGER u.ä.;
Kosten, soweit bezifferbar:
ca. 65.000 €
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:
Siehe oben, sobald die Vorgaben aus Kommunalwahlgesetzen, Verordnungen und ministeriellen Erlassen vor Ort eingegangen sind
Betroffenes Gebiet:
Gesamtes Stadtgebiet
Bürgerbeteiligung vorgesehen?
Ja