Bekanntmachungen
Hinweis:
Die Verbindlichkeit der Bekanntmachungen ergibt sich durch die Veröffentlichung in den amtlichen Verkündigungsblättern Viernheimer Tageblatt/Neue Volkszeitung und dem Südhessen Morgen - Ausgabe Viernheim gem. Hauptsatzung § 8 der Stadt Viernheim.