Interesse an der Arbeit mit Kindern? Es gibt viele Wege!

WIR BRAUCHEN DICH!

Die Viernheimer Kinder, die Eltern, die Krippen, Kitas, Horte und Schulbetreuung brauchen ALLE, die Interesse und Spaß an der Arbeit mit Kindern haben. Das ist die entscheidende Voraussetzung für den Beruf „Erzieher*in“.

Und mit fast jeder Art von schulischer und/ oder beruflicher Ausbildung gibt es einen Weg in diesen Beruf.
Geht nicht, gibt’s nicht, wenn Du die obige Grundvoraussetzung – Interesse und Spaß an der Arbeit mit Kindern – erfüllst.

Die verschiedenen Wege in den Beruf und die formalen Voraussetzungen werden hier erklärt. 

Neben einer Ausbildung zur/zum Erzieher*in gibt es noch die Sozialassistenz (Hessen) sowie die Sozialpädagogische Assistenz (Baden-Württemberg). Die sozialpädagogische Assistenz und Sozialassistenz ersetzen die frühere „Kinderpflege“-Ausbildung.

In Baden-Württemberg können die Ausbildungsberufe im Betreuungsbereich vollzeitschulisch oder praxisintegriert erlernt werden.
Mehr Informationen unter https://erzieher-in-bw.de/

In Hessen gibt es ebenfalls Ausbildungsmöglichkeiten im Kita-Bereich vollzeitschulisch oder praxisintegriert, allerdings nur für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in.
Mehr Informationen unter https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/

Vollzeitschulisch bedeutet in der Regel 2 Jahre Vollzeit in der entsprechenden Fachschule mit einem anschließenden Anerkennungsjahr (Berufspraktisches Jahr) in einer Betreuungseinrichtung. Normalerweise bist Du in den ersten beiden vollzeitschulischen Jahren einmal pro Woche in einer Krippe oder Kita. Im 3. Jahr gibt es ein Praktikumsgehalt.

Praxisintegriert ist ein anderes Wort für „duale“ Ausbildungen in anderen Bereichen: In der Regel also eine 3-jährige Berufsausbildung. Während der Ausbildung geht man normalerweise 2 Tage in die Schule und 3 Tage in den Ausbildungsbetrieb. Es gibt einen Ausbildungsvertrag sowie ein Ausbildungsgehalt. Das zahlt der Träger der Einrichtung, in der die Ausbildung gemacht wird. 

Was bringst Du mit?

Und welche Möglichkeiten hast Du dann für den (Quer)Einstieg in Deinen Traumberuf?"

In Hessen benötigst Du auf jeden Fall die Mittlere Reife, die an einer 2-jährigen Berufsfachschule Sozialwesen abgeleistet werden kann. Danach kannst Du die vollzeitschulische 2-jährige Ausbildung zur Sozialassistenz anstreben.

In Baden-Württemberg kannst Du direkt nach dem Hauptschulabschluss die 3-jährige Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz anstreben. Und zwar

  • entweder vollzeitschulisch 2 Jahre Schule + 1 Jahr Berufspraktikum
  • oder praxisintegriert 3 Jahre, in der Regel 2 Tage Schule + 3 Tage Betreuungseinrichtung mit Ausbildungsgehalt

Mit dem Abschluss Sozialassistenz (Hessen) oder Sozialpädagogische Assistenz (Baden-Württemberg) kannst Du die Ausbildung zur/zum Erzieher*in machen. Dies ist auf drei Wegen möglich: Entweder vollzeitschulisch, praxisintegiert oder im Rahmen einer Schulfremdenprüfung.

Unabhängig ob Hessen oder Baden-Württemberg kannst Du mit dem Mittleren Abschluss in die Ausbildung zur Sozial(pädagogischen) Assistenz einsteigen.

Zugang Ausbildung Erzieher*in

Wenn Du Erzieher*in werden willst, dann benötigst Du in Baden-Württemberg das 1-jährige Berufskolleg Soziales. Oft wird das als Vorbereitungsjahr bezeichnet. Weitere Alternativen zum 1-jährigen Berufskolleg Soziales sind eine mindestens 2-jährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis oder die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für mindestens 3 Jahre. In diesen Fällen ist in Baden-Württemberg ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachzuweisen bevor die Ausbildung zur/zum Erzieher*in starten kann.

In Hessen benötigst Du neben dem Mittleren Abschluss die 2-jährige vollzeitschulische Ausbildung zur Sozialassistenz vor dem Einstieg in die Erzieher*innen-Ausbildung. Die Sozialassistenz kann aber durch einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder durch Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, über das örtliche Jugendamt nachgewiesen werden. Außerdem muss eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit / Vollzeitpraktikum absolviert worden sein.

Ersetzt werden kann der mittlere Abschluss in Baden-Württemberg und in Hessen auch durch verschiedene höhere schulische oder berufliche Abschlüsse (siehe 3. und 4.).

Es gibt auch die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer Betreuungseinrichtung zu absolvieren. Die Zeiten können angerechnet werden, ersetzen aber weder in Hessen die Sozialassistenz noch in Baden-Württemberg das Berufskolleg Soziales.

Ausbildung zur/zum Erzieher*in

Dem Start in die Ausbildung steht nun nichts mehr entgegen. Welche Ausbildungsmöglichkeiten es gibt, wird kurz noch einmal für Hessen und Baden-Württemberg gezeigt. In beiden Bundesländern findet die Bewerbung und theoretische Ausbildung an einer entsprechenden Fachschule für Sozialwesen bzw. Sozialpädagogik statt. Daneben benötigst Du immer einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Viernheimer Betreuungseinrichtungen unter  https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/eltern-sein/krippe-kita-schule/kindertagesstaette.html .
Bewerbungen richtest Du entweder an die Kita direkt oder an die jeweilige Trägerschaft. Informationen hier.

Vereinfacht sieht der Bildungsweg in beiden Bundesländern mit einem mittleren Abschluss wie folgt aus:

Dann benötigst Du in Baden-Württemberg zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum bzw. in Hessen ein 3-monatiges Praktikum in einer Betreuungseinrichtung und kannst dann direkt in die Ausbildung zur/zum Erzieher*in einsteigen.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Betreuungseinrichtung werden in der Regel ebenfalls als Praktikum anerkannt. Berufskolleg (Baden-Württemberg) oder Sozialassistenz (Hessen) brauchst Du in dem Fall nicht. Du steigst direkt in die Ausbildung zur/zum Erzieher*in ein.

Du kannst aber auch studieren. Zum Beispiel „Kindheitspädagogik“, „Elementarpädagogik“, „frühkindliche Bildung“ oder „Soziale Arbeit“. Manche Hochschulen bieten diese Studiengänge auch als duale Studiengänge an, in der näheren Umgebung bisher lediglich die Internationale Hochschule Mannheim. Dann bist Du im Wechsel in einer Betreuungseinrichtung und an der entsprechenden Hochschule und hast am Ende einen Bachelor of Arts in der entsprechenden Fachrichtung. Du bekommst ein Gehalt vom Ausbildungsbetrieb, vom Gehalt sind eventuell anfallende Studiengebühren an die Hochschule selbst zu zahlen.

Informationen hier

  • a.) Du hast einen Hauptschulabschluss und mindestens eine 2-jährige Ausbildung.
     

Dieser Weg richtet sich an Menschen, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. In der Erreichbarkeit von Viernheim bieten die Helen-Keller-Schule in Weinheim sowie die Helene-Lange-Schule – Fröbelseminar in Mannheim diese Möglichkeit an. Dieser Ausbildungsgang ist ein Programm des Landes Baden-Württemberg und heißt dort "Direkteinstieg Kita".

Die ebenfalls praxisintegrierte Ausbildung beinhaltet 3 Teilqualifizierungen: Im 1. Jahr wird die Qualifizierung zur Grundschulbetreuung erreicht, im 2. Jahr die Sozialpädagogische Assistenz. Zudem wird im 2. Jahr entschieden, ob an der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung teilgenommen wird

An der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zur/zum Erzieher*in kann nur teilnehmen, wer mindestens einen mittleren Schulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur nachweisen kann.

Die Schulfremdenprüfung findet dann nach insgesamt 2,5 Jahren statt.

Für Hessen bitte unbedingt beachten: Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen in den Bundesländern und Fördermöglichkeiten gibt es die Ausbildungsform in Hessen bisher nicht. In Viernheim ist dies in Klärung. Ob für das Schuljahr 2024/25 bereits eine Möglichkeit besteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2024) nicht zugesichert werden.

  • b.) Du hast einen mittleren Abschluss und eine mindestens 2-jährige Ausbildung

    Für Baden-Württemberg ergibt sich kein Unterschied zu a). In Hessen ist über den „Quereinstieg Kita“ eine Ausbildung zur/zum Erzieher*in entweder vollzeitschulisch oder praxisintegriert möglich.  

    Für den Quereinstieg ist eine gleichwertige berufliche Vorbildung notwendig, die wie folgt nachgewiesen werden kann (https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/erzieherausbildung/zugangswege-und-verkuerzungsmoeglichkeiten/)
    • einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
    • abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung, die Kompetenzen vermittelt hat, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    • eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    • das Abitur und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum oder
    • die Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums und eine mindestens 3-monatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum; einschlägige Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auf die dreimonatige Tätigkeit angerechnet oder
    • der Abschluss der Fachoberschule, Form A oder B, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder ein entsprechendes Vollzeitpraktikum. 
       
  • c.) Beide Möglichkeiten (a. und b.)

    können durch andere gleichwertige berufliche Vorbildungen oder Tätigkeiten nachgewiesen werden. Zum Beispiel Abitur plus 6-wöchiges Praktikum (Baden-Württemberg) oder3- bis 6-monatige Tätigkeit in der Betreuung. Über weitere gleichwertige berufliche Vorbildungen und Tätigkeiten informierst Du Dich am besten bei den entsprechenden Fachschulen. 
     
  • d.) Du hast eine ausländische schulische und berufliche Ausbildung

    Um eine der oben genannten Ausbildungen beginnen zu können, muss ein B2-Sprachniveau vorhanden sein.
    Die schulische bzw. Berufsausbildung / Studium aus dem Herkunftsland muss anerkannt werden und für den Start in eine der vorgenannten Ausbildungsgänge dem Deutschen Qualifikationsrahmen 4 (DQR4) entsprechen. Das entspricht den unter b) genannten Bedingungen. Die Anerkennungsstelle für Hessen ist zunächst das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt (https://schulaemter.hessen.de/anerkennung-von-bildungsnachweisen/schulische-bewertung-auslaendischer-zeugnisse-und-abschluesse)

  • e.) Du hast einen ausländischen Hochschulabschluss (Studium) in sozialen Berufen

    Sprachlich wird das C1-Niveau erwartet.
    Für die Anerkennung des Abschlusses ist in Hessen die Hochschule RheinMain zuständig (https://www.hs-rm.de/de/hochschule/verwaltung/anerkennungsstelle-auslaendischer-bildungsnachweise)
     
  • f.) Bei Fragen und ggfs. vor Antragstellung in den Fällen d) und e)

    empfiehlt sich die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung beim IQ Netzwerk Hessen in Anspruch zu nehmen (https://www.hessen.netzwerk-iq.de/angebote/anerkennung-beratung-qualifizierung/anerkennungsberatung.html 

An verschiedenen Stellen wurde bereits der Begriff „Schulfremdenprüfung“ verwendet. Generell kann eine solche Prüfung bundesweit in jedem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt werden. Voraussetzung hierfür ist, wenn der/die zu Prüfende für die Ausübung des jeweiligen Berufes für geeignet betrachtet und zur Prüfung zugelassen wird.

Du kannst also mit der Schulfremdenprüfung zum/zur Erzieher*in den Schulabschluss staatlich geprüfte*r Erzieher*in erhalten – ohne den Unterricht in einer Fachschule für Sozialpädagogik zu besuchen. In einigen Bundesländern folgt danach noch ein berufspraktisches Jahr.
Quelle: https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/nichtschulerprufung-ein-weg-nicht-ohne-risiko 

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Weiterbildung zur/zum Erzieher*in. Verschiedene Institutionen bieten sogenannte Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an. Die baden-württembergische Form „Direkteinstieg Kita“  bietet ergänzend bereits während dem 2. Ausbildungsjahr bestimmte Teilqualifizierungen an. Mit diesen wirst Du auf die Externenprüfung vorbereitet.

Ansonsten gibt es einige Institute mit Vorbereitungskursen. Für die Anmeldung zur Prüfung musst Du die genauen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes beachten.
In Viernheim-Nähe bietet derzeit (Stand Februar 2024) die Helene-Lange-Schule - Fröbelseminar einen Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung an.

Wovon kannst Du leben?

Während der praxisintegrierten (vergüteten) Ausbildung zahlt der Träger der Betreuungseinrichtung ein monatliches Ausbildungsgehalt.

Während einer vollzeitschulischen Ausbildung zur/zum Erzieher*in oder Sozial(pädagogischen) Assistenz

  • kann (Schüler*innen)BAföG während Zeiten der (berufsfach-) schulischen Ausbildung beantragt werden;
  • auch Aufstiegs-BAföG kann beantragt werden, derzeit sind Leistungen bis 900 € möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
    Angerechnet werden Familieneinkommen und Vermögen und reduzieren eventuell den Anspruch. Anspruch auf Aufstiegs-BAföG setzt in der Regel einen Berufsabschluss oder langjährige Erwerbstätigkeit in einem ungelernten Beruf voraus.
  • Während dem Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) zahlt der Träger der Einrichtung ein Praktikumsgehalt.

In manchen Fällen je nach der individuellen Situation kommt eine Förderung sowohl über BAföG als auch über Aufstiegs-BAföG in Frage. Mehr Informationen finden sich dazu unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/das-afbg-in-sozialen-berufen/weiterbildungs-und-karrieremoe-lichkeiten-in-sozialen-berufen.html

Studium: Während dem Studium kannst Du BAföG bekommen oder bei dualem Studium wiederum ein Gehalt.

Anträge für BAföG und Aufstiegs-BAföG finden sich unter https://verwaltungsportal.hessen.de/information/hessischer-bafoeg-und-afbg-antrag

Und was sich in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, ist das Gehalt während und nach der Ausbildung.

Wo kannst Du Dich bewerben?

Für alle Ausbildungen wird einerseits eine Bewerbung an einer entsprechenden Fachschule und andererseits in der Krippe / Kita bzw. deren Träger notwendig.

Folgende Fachschulen gibt es im ÖPNV-nahen Bereich von Viernheim

Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim

Bewerbungsschluss Erzieher*innen 15. Februar, andere Qualifikationen später
Telefonische Laufbahnberatung jeden Mittwoch 13-15 Uhr, Tel. 06206-940938
Kontakt: Link Berufsfelder Sozialwesen

F+U Fachschulzentrum Heidelberg
Live-Stream 2-wöchig Donnerstag 18 Uhr
Kontakt: 06221 7050130, https://www.fachschulzentrum.de/ausbildung/sozialpaedagogik-erzieherin und https://www.fachschulzentrum.de/ausbildung/sozpaed-assistenz-hd 

Helen-Keller-Schule, Weinheim        

Bewerbungsschluss 1. März jedes Jahr
Kontakt: , Link Bildungsangebot 

Helene-Lange-Schule – Fröbelseminar, Mannheim

Bewerbungsschluss 1. März jedes Jahr
Kontakt: ; Froebel-Seminar-Flyer Ausbildung 

Mannheimer Akademie für soziale Berufe, Mannheim

Bewerbungsschluss offen
Kontakt:  , Tel. 0621-833704-0 erreichbar
Mo. – Fr. 7:30 – 14:00 Uhr

Die meisten Fachschulen bieten außerdem im Januar und Februar Informations- bzw. Beratungstage an.
Die Fachschulen haben offizielle Bewerbungsfristen. 

Krippen/ Kitas und deren Träger in Viernheim

In Viernheim gibt es 6 AWO-, 3 evangelische-, 4 katholische- und 2 städtische Betreuungseinrichtungen. Alle Einrichtungen freuen sich, wenn Du – nach telefonischer Anfrage – einmal bei Ihnen vorbeischaust.

Mehr Informationen zu den Betreuungseinrichtungen in Viernheim unter

Bewerbungen richtest Du entweder an die jeweilige Einrichtung oder

Ausbildungsplätze werden nicht immer ausgeschrieben. Eine Initiativbewerbung bzw. Anfrage ist immer möglich.

Studium Kindheitspädagogik/ elementare Frühbildung/ Soziale Arbeit (in der Nähe Viernheim)

Auch für ein Studium ist es sinnvoll und manchmal auch Pflicht, ein Praktikum in einer Betreuungseinrichtung nachweisen zu können. Folgende Hochschulen bieten Studiengänge an.

Ab Anfang März findest Du uns auch

https://www.instagram.com/jufoe.viernheim/ :
Viernheimer (angehende) Erzieher*innen beantworten Fragen

 https://www.youtube.com/user/stadtviernheim
Fachkräfte für Viernheimer Kitas – Werde ein Teil von uns! 

Hast Du Fragen?

Maria Lauxen-Ulbrich

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte

Zi. 012, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

>Telephone: 06204 988-361

>Fax: 06204 988-300

>Email:  MLauxen-ulbrich@viernheim.de