Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:

Herr Patrik Reimers-Bug

Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Landschaftsplanung, Ökologie

2. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-297

Fax: 06204 988-257

Email:  PReimers-Bug@viernheim.de


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Einführung einer Satzung zum Schutz der Grünbestände

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Oktober 2023 / Version: 1

Inhaltliche Beschreibung:

Einführung einer Satzung zum Schutz der Grünbestände. Der Grünbestand in den Gemeinden genießt inzwischen einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft als in der Vergangenheit. Die Akzeptanz ist bereits deutlich gestiegen. Trotzdem kommt es durch diverse Nachverdichtungen, Versiegelungsmaßnahmen (z.B. Bau von Parkplätzen), Aufstellen von Poolanlagen, empfundene Verschattungen durch Bäume, vermehrte Arbeit (z.B. durch herabfallendes Laub) oder ähnliches zu Rodungsmaßnahmen, die nicht zwingend erforderlich sind. Der Natur entsteht dadurch ein erheblicher Schaden, der nur schwer kompensiert werden kann. Zum Schutz der Bäume in der Gemarkung wird daher eine Satzung aufgestellt, die die Bäume ab einer gewissen Größe unter Schutz stellt. Eine Fällung dieser Bäume ist dann nur nach vorheriger Genehmigung unter gewissen Umständen möglich. Damit wird der Bedeutung der Bäume für das Stadtklima Rechnung getragen.

Politische Beschlüsse zum Vorhaben:

Satzungsbeschluss durch Magistrat, Haupt- und Finanzausschuss, Bauausschuss, Stadtverordnetenversammlung muss noch erfolgen.

Aktueller Bearbeitungsstand:

Es wurde eine Satzung sowie eine Formularvorlage zum Baumfällantrag erstellt.

Kosten, soweit bezifferbar:

0 €

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:

Die Satzung soll am 01.01.2024 eingeführt werden.

Betroffenes Gebiet:

Gemarkung Viernheim

Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Nein