Stadtverwaltung nimmt Stellung zur Absage des Konzerts „Thunder/Bells“

Sommerbühne Viernheim

Zum abgesagten Auftritt der Band „Thunder/Bells“ auf der 15. Sommerbühne teilt die Stadt Viernheim den offiziellen Hintergrund mit: Die Stadtspitze ist aus der Bürgerschaft heraus auf einen hochproblematischen Beitrag („Post“) eines Mitglieds der betroffenen Band in Social Media hingewiesen worden. Nach eingehender Betrachtung musste die Stadt Viernheim zu dem Ergebnis kommen, dass dieser am 20. April 2023 gesetzte Post Adolf Hitler verherrlicht. Genau derselbe Text spielte nämlich bereits im Jahr 2018 in einem anderweitigen Gerichtsverfahren eine entscheidende Rolle und wurde dort vom höchsten hessischen Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel, als „rechtsextremistisches Gedankengut zur Verherrlichung der Person Hitlers“ eingestuft. Es sei, so das Gericht, "naheliegend, wenn nicht sogar zwingend", dass mit der "eindeutigen Bezugnahme auf die deutsche Geschichte und das Datum 20. April (Hitlers Geburtstag), die Art der Formulierung und des verwendeten Vokabulars sowie durch das Herstellen der zeitlichen Zusammenhänge" für jede Person ersichtlich, dass mit diesem Beitrag "Bezug auf den Geburtstag Adolf Hitlers" genommen werde (so der Beschluss vom 22.10.2018, Aktenzeichen: 1 B 1594/18, nachlesbar im Internet unter: openJur2019, 36119).

Angesichts dieser eindeutigen Sach- und Rechtslage vermittelte die Stadt Viernheim dem Vertreter der Band eindringlich, dass jede Person, die an einem 20. April einen derartigen unakzeptablen Text veröffentlicht, auf einer Bühne der Stadt Viernheim grundsätzlich keinen Platz hat.