Hundesteuer anmelden (ONLINE)
Beginn der Steuer:
Normalfall: Ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund erworben wird.
Pflegehunde: Nach Ablauf des ersten Monats, wenn die Pflege länger als einen Monat
Ausnahmen/Befreiungen:
Steuerermäßigung (§ 7 Hundesteuergesetz). Steuerbefreiung (§ 6 HstG)
Fristen:
Anmeldung binnen 14 Tage nach Erwerb oder Zuzug.
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Welche Gebühren fallen an?
96,00 € / Jahr und Hund
Listenhunde/gefährliche Hunde: 480,00 € / Jahr und Hund
Ausnahmen:
Steuerermäßigung (§ 7 Hundesteuersatzung).
Steuerbefreiung (§ 6 Hundesteuersatzung)
Übersicht Automaten zur Abgabe von Hundekotentsorgungsbeutel
Formulare
Rechtsgrundlage
Kontakt
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Hundesteuer
1. OG, Linke Seite
Neues Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, 68519 ViernheimTelefon: 06204 988-276 oder 06204 988-283
Fax: 06204 988-385
Email: hundesteuer@viernheim.de