Hundesteuer anmelden (ONLINE)

Beginn der Steuer:

Normalfall: Ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund erworben wird.

Pflegehunde: Nach Ablauf des ersten Monats, wenn die Pflege länger als einen Monat

Ausnahmen/Befreiungen: 
Steuerermäßigung (§ 7 Hundesteuergesetz). Steuerbefreiung (§ 6 HstG)

Fristen:
Anmeldung binnen 14 Tage nach Erwerb oder Zuzug.

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Welche Gebühren fallen an?

96,00 € / Jahr und Hund
Listenhunde/gefährliche Hunde: 480,00 € / Jahr und Hund

Ausnahmen:
Steuerermäßigung (§ 7 Hundesteuersatzung).
Steuerbefreiung (§ 6 Hundesteuersatzung)

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Formulare

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung

Kontakt

Zuständige Organisationseinheit(en)

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