Änderung Geschlechtseintrag und Vorname/n nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll es für trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Das Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft.
Was muss ich dafür tun?
Die Änderung kann bei jedem deutschen Standesamt ab dem 01.08.2024 angemeldet werden. Sie möchte die Erklärung beim Standesamt Viernheim abgeben? Schreiben uns einen Brief an Standesamt Viernheim, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim oder verwenden Sie das unten stehende Formular.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Geburtstag und Geburtsort
- gewünschte Personenstandsänderung
- gewünschte Vornamensänderung
- aktueller Wohnort
- Familienstand (sofern Sie verheiratet sind oder waren, zusätzlich auch den Tag und Ort der Eheschließung)
Senden Sie uns mit der Anmeldung auch eine Kopie Ihres Ausweises zu.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen dafür an?
- 23,50 € für die Erklärung
- 12,00 € für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Änderung
Welche Dokumente werden benötigt?
Was ist zu beachten?
Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss mindestens drei Monate vor der Abgabe der Erklärung beim Standesamt erfolgen, bei dem ab dem 1. November 2024 die Erklärung abgegeben werden soll. Dies ist also ab dem 1. August 2024 möglich. Sie können die Anmeldung schriftlich mit Ihrer Unterschrift an das Standesamt Viernheim (Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim) per Post senden.
Die Erklärung wird gegenstandslos, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.
Nachfolgend finden Sie die Formulare:
- Erklärung ab 18 Jahre
- Erklärung ab 14 Jahre
- Erklärung unter 14 Jahre
Formulare
- Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen unter 14 Jahre
- Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ab 14 Jahre
- Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ab 18 Jahre
Rechtsgrundlage
Mehr Details unter https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/selbstbestimmung_node.html
Kontakt
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Amt für Soziales und Standesamt
Stv. Amtsleiterin, StandesbeamtinZi. 114, 1. OG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 ViernheimTelefon: 06204 988-333
Fax: 06204 988-384
Email: JKursawe@viernheim.de
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Amt für Soziales und Standesamt
Standesamtswesen, Einbürgerungen
StandesbeamterZi. 113, 1. OG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 ViernheimTelefon: 06204 988-333
Fax: 06204 988-384
Email: TMaier@viernheim.de