Gut vorgesorgt?!

Allgemeine Informationen

Eine gute Vorsorge für den Notfall entlastet Sie und Ihr Umfeld. Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zeigen Ihren Willen, falls Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder nicht selbst handeln können.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind alle Bürger*innen nach §2 BGB rechtlich eigenverantwortlich - die elterliche Sorge endet. 

Vorsorge betrifft daher nicht nur Senior*innen. Jeder ab 18 sollte frühzeitig regeln, wer bei Bedarf die persönlichen Angelegenheiten regeln darf und im Ernstfall Entscheidungen trifft oder Auskünfte erhält. Familienmitglieder dürfen ohne Vorsorgedokumente nicht automatisch handeln oder Informationen erhalten.

Broschüre: Endlich volljährig

Es ist wichtig, Vorsorgedokumente regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, damit Ihre persönlichen Wünsche stets klar geregelt sind.
Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht sollten zusätzlich eine Sorgerechtsverfügung ausfüllen.
Denn nur so, darf ein Elternteil im Notfall auch alleine entscheiden und handeln.

Weitere Informationen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen sie eine Vertrauensperson, die im Notfall ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Diese Vollmacht ist wie ein Vertrag zwischen ihnen und dem Bevollmächtigen und ermöglicht die größtmögliche Selbstbestimmung. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kenntnisse über die Wünsche etc. 

Eine Vollmacht für Bankkoten wird separate empfohlen und muss bei den jeweiligen Banken gemacht werden. 

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer über den Tod hinaus ausgestellt sein, damit in diesem Fall schnell gehandelt werden kann.

Sie können die Vorsorgevollmacht selbst verfassen oder Muster verwenden. 

Zwei Beispiele finden Sie hier:

Alternativ gibt es hilfreiche Online-Tools, etwa von der Verbraucherzentrale, die Schritt für Schritt durch die Erstellung führen.

Eine Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig, kann aber - falls gewünscht - beim  Ortsgericht  oder der   Betreuungsbehörde   erfolgen.  

Bei bestehender Demenz empfiehlt sich die Unterschrift des behandelnden Arztes.

Für die Veräußerung von Eigentum gelten besondere Voraussetzungen - hier wird eine notarielle Vollmacht benötigt.

Was es bedeutet, wenn man für jemand anderen einen Vorsorgevollmacht übernimmt, erfahren Sie hier:
Link zum Betreuungsrecht Hessen

Wenn es keine Vertrauensperson gibt, die eine Vorsorgevollmacht übernehmen kann, können Sie mit einer Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer im Ernstfall vom Gericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll - oder auch, wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten. Zusätzliche persönliche Wünsche können ebenfalls festgelegt werden.

Gesetzliche Betreuer*innen sind verpflichtet, die Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen, sofern diese Ihrem Wohl nicht widersprechen.

Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Seit Januar 2023 können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im Notfall bei gesundheitlichen Fragen gegenseitig vertreten - dies gilt für maximal für 6 Monate. Die Geschäftsunfähigkeit muss ärztlich bestätigt sein.

Das Notvertretungsrecht ersetzt somit weder die Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung!

Ausführliche Informationen finden Sie: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können beim zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden. Das Betreuungsgericht prüft dort im Ernstfall, ob solche Dokumente existieren. Zudem können auch Rettungsdienste und Kliniken bei Bedarf eine Abfrage machen und somit Zugang zu Informationen erhalten.

Es wird nur registriert, ob eine Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung vorliegt und Kontaktdaten der Bevollmächtigen hinterlegt.

Weitere Informationen https://www.bnotk.de/ 

Ein Testament regelt den persönlichen Nachlass zu Lebzeiten und verhindert spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten.

Ein Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (Ort und Datum ergänzen) oder von einem Notariat erstellt werden.

Ein Testament kann nur vollstreckt werden, wenn es auffindbar ist (z.B. daheim bei den Dokumenten, beim Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt)

Weitere Informationen unter Erbrecht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Broschüre  Erben und Vererben

Link zum Viernheimer Vermächtnis

Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, Daten und Zugänge (z. B. E-Mail, Social Media, Cloud-Speicher). Auch diese müssen nach dem Tod gelöscht und gekündigt werden. Eine rechtzeitige Regelung sorgt dafür, dass persönliche Informationen, wertvolle Daten und digitale Vermögenswerte geschützt, geordnet und im Todesfall an gewünschte Personen übergeben werden können.
Damit vermeiden Sie Konflikte, verhindern den Missbrauch Ihrer Daten und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen.

Weitere Informationen: Verbraucherzentrale 

Digitale Konten: Checkliste als PDF

 

Eine klare Bestattungsregelung vermeidet Unsicherheiten und Streit, entlastet Angehörige und stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Dies kann z.B. mit einem Beratungsvertrag bei einem Bestattungsinstitut geregelt werden.

Link zumFriedhofsamt

Wichtige Mappe:
https://familie.hessen.de/seniorinnen-und-senioren/wichtig-mappe 

In der Notfalldose werden wichtige medizinische und persönliche Informationen übersichtlich aufbewahrt. 
Rettungskräfte können dadurch schneller erkennen, was im Ernstfall besonders wichtig ist.

Die Notfalldose wird in den Kühlschrank gestellt und ein Hinweis an der Wohnungstüre und am Kühlschrank angebracht.

Wichtig ist, dass die Informationen in der Dose immer aktuell sind.

Alle Infos auf einen Blick finden Sie HIER

Ein Datenblatt  für die Dose steht hier zum Download bereit.
Sie können es direkt online ausfüllen und ein Bild hinzufügen.
Hinweis: Der Bildimport funktioniert nur am PC in Adobe Acrobat oder Adobe Reader. 
Mobil ist diese Funktion leider nicht verfügbar

Die Notfallkarte für den Geldbeutel enthält wichtige Informationen wie Kontaktpersonen und Hinweise auf Vorsorgedokumente. Zudem kann man festhalten, ob Kinder im Haushalt sind und pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere versorgt werden müssen. So können Rettungsdienste und Polizei im Notfall schneller und gezielt reagieren.

Notfallkarte zum Download

Eine praktische Funktion ist der Notfallpass im Handy. Fast alle Smartphone haben diese Funktion mittlerweile und die Informationen können über die Einstellungen eingerichtet werden. Die Rettungskräfte und Ersthelfenden können die Informationen abrufen, auch wenn man selbst nicht mehr ansprechbar und das Handy gesperrt ist.

Bei IOS über die Health-App | Übersicht | Notfallpass und Notfallkontakt
Bei Android über Einstellungen | Sicherheit und Notfall | Medizinische Informationen und Notfallkontakte

Wichtig: Aktivieren Sie noch, dass die Informationen auf dem Sperrbildschirm ihres Smartphones angezeigt werden.

Weitere Informationen unter: Gesundheitsdaten auf dem Smartphone: Im Notfall leicht zugänglich | Stiftung Warentest

halloALTER: Gut vorgesorgt?! – Wenn im Ernstfall jede Information zählt

Notfalldose, Notfallkarte und Vorsorge

Eine kleine Dose im Kühlschrank, eine Karte im Geldbeutel und die Frage: Wer kann eigentlich für mich handeln, wenn ich es selbst nicht kann? Mit der Aktion „Gut vorgesorgt?! – Mit der Notfalldose im Kühlschrank – eiskalt abgesichert“ macht die Stadtverwaltung gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen.

Denn Vorsorge wird nicht nur bei Krankheit oder im Alter wichtig. Auch ganz alltägliche Situationen können zeigen, wie hilfreich klare Regelungen sind – etwa wenn im Ausland wichtige Papiere verloren gehen und zu Hause jemand notwendige Schritte übernehmen muss. Im medizinischen Notfall stellen sich zudem ganz konkrete Fragen: Welche Medikamente werden eingenommen? Gibt es Vorerkrankungen oder Allergien? Wer soll verständigt werden? Und wer darf Entscheidungen treffen?

Getragen wird die Aktion vom städtischen SeniorenBüro gemeinsam mit dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Bergstraße-Pfalz, der City-Gemeinschaft Viernheim, der Baugenossenschaft Viernheim eG und der Sparkasse Starkenburg. Sie knüpft an die Kampagne halloALTER an, bei der Vorsorge und Eigenverantwortung zu den zentralen Themen gehören.

„Vorsorge bedeutet, sich heute mit Dingen zu beschäftigen, von denen man hofft, dass man sie niemals braucht. Aber wenn der Ernstfall eintritt, kann genau das für einen selbst, für Angehörige und für die Einsatzkräfte einen großen Unterschied machen“, fasst Erster Stadtrat Jörg Scheidel die Botschaft zusammen.

Vorsorge beginnt nicht erst im Alter

Das SeniorenBüro macht deutlich, dass Vorsorge alle Erwachsenen betrifft. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Sorge. Eltern oder andere Familienangehörige können dann nicht automatisch Entscheidungen treffen oder Auskünfte erhalten, wenn die betroffene Person selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere Regelungen können deshalb frühzeitig Klarheit schaffen. „In unserer täglichen Arbeit erleben wir immer wieder, wie schwierig Situationen werden können, wenn vorher nichts geregelt wurde“, erklärt Beate Preuss vom SeniorenBüro.

Um Orientierung zu geben, sind unter www.viernheim.de/gutvorgesorgt die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Dort finden sich Hinweise zu verschiedenen Formen der Vorsorge, weiterführende Unterlagen sowie Informationen zur Notfallkarte und zur Notfalldose.

Eine Dose, die im Ernstfall wichtige Zeit sparen kann

Klein, rot und kaum zu übersehen: Die Notfalldose ist eine kompakte Kunststoffdose mit weißem Deckel, die gut sichtbar im Kühlschrank aufbewahrt wird. Im Inneren steckt ein Datenblatt mit wichtigen persönlichen und medizinischen Angaben – etwa zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Allergien, Hausarzt oder Notfallkontakten.

„Die Idee ist einfach, aber wirkungsvoll: Wichtige Informationen liegen an einem festen Ort und können im Ernstfall schnell gefunden werden“, erklärt Andrea Winkler von der Johanniter-Unfall-Hilfe. Aufkleber an der Wohnungs- beziehungsweise Haustür und am Kühlschrank weisen Einsatzkräfte darauf hin, dass es eine Notfalldose gibt und wo sie zu finden ist. Wie hilfreich das sein kann, zeigt sich besonders dann, wenn Patientinnen oder Patienten selbst keine Angaben mehr machen können. Bei einem Verdacht auf Schlaganfall kann beispielsweise wichtig sein zu wissen, ob gerinnungshemmende Medikamente eingenommen werden. Fehlen diese Angaben, müssen Einsatzkräfte unter Umständen erst Medikamentenschachteln zusammensuchen oder Informationen auf anderem Weg beschaffen. „Für uns vom Rettungsdienst kann das im Einsatz wertvolle Zeit sparen“, ergänzt Marco Martella. Wichtig sei deshalb auch, die Angaben in der Dose regelmäßig zu überprüfen und Änderungen bei Medikamenten, Erkrankungen oder Kontaktdaten zeitnah einzutragen.

Wenn wichtige Kontakte fehlen

Auch das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung erlebt in der Praxis, welche Folgen fehlende Kontaktdaten haben können. Wird eine alleinlebende Person verstorben aufgefunden und sind keine nahestehenden Personen bekannt, beginnt oft eine zeitaufwendige Suche. „Im Todesfall geht es nicht nur um Abläufe und Fristen. Wir möchten vor allem Angehörige finden und ihnen ermöglichen, Abschied zu nehmen und die weiteren Schritte selbst zu begleiten. Aktuelle Kontaktdaten helfen dabei enorm“, sagt Amtsleiter Christoph Winkler.

Aus dem Wohnalltag kennt auch die Baugenossenschaft Viernheim eG Situationen, in denen fehlende Kontakte schnell zum Problem werden. Bei einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt kann etwa unklar sein, wer sich um die Wohnung kümmert oder ein Haustier versorgt. Im Rahmen ihres Sozialmanagements sucht die Baugenossenschaft deshalb gezielt den persönlichen Kontakt zu älteren Bewohnerinnen und Bewohnern und überreicht bei Besuchen Notfalldosen.

Einen weiteren Blickwinkel bringt die Sparkasse Starkenburg ein: Vorsorge beginnt häufig bei der Kontovollmacht, sollte dort aber nicht enden. 

Im Generationenmanagement spielt deshalb auch die frühzeitige Regelung des Nachlasses eine Rolle, um spätere Unsicherheiten und Belastungen möglichst zu vermeiden. Im Rahmen ihrer Beratungsgespräche gibt die Sparkasse Starkenburg im gesamten Geschäftsgebiet die Notfalldosen zudem kostenfrei an Kundinnen und Kunden aus.

Notfallkarte für unterwegs

Ergänzend zur Notfalldose hat das SeniorenBüro eine Notfallkarte für den Geldbeutel entwickelt. Darauf können unter anderem Hausarzt, Notfallkontakte, vorhandene Vorsorgedokumente, chronische Erkrankungen, Allergien oder besondere medizinische Hinweise vermerkt werden. Auch Informationen darüber, ob Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere im Haushalt leben, finden dort Platz. Die Karte kann auch für Kinder sinnvoll sein, damit wichtige Kontaktdaten unterwegs griffbereit sind. Das SeniorenBüro gibt die Notfallkarte im Rahmen seiner Beratungsgespräche aus. Außerdem steht sie unter www.viernheim.de/gutvorgesorgt zum Download bereit.

Notfalldose für zwei Euro erhältlich

Damit die Notfalldose unkompliziert vor Ort erhältlich ist, unterstützt die City-Gemeinschaft Viernheim die Aktion. Die Dose kostet 2 Euro und ist bei folgenden Stellen erhältlich: 

  • ARTee Der Teeladen, Rathausstraße 23

  • Buchhandlung Schwarz auf Weiß, Rathausstraße 41a

  • Gutperle Orthopädie Schuhtechnik, Rathausstraße 123

  • HUK Viernheim, Elvira Woiwode, Rathausstraße 2

  • Küchen mit Biss, Lorscher Straße 4

  • Nähgalerie Renate Müller, Rathausstraße 47

  • Optik Fischer, Rathausstraße 47

  • Partyservice Bugert, Rathausstraße 21

  • Weltladen, Rathausstraße 32

Alle Informationen zur persönlichen Vorsorge, zur Notfalldose und zur Notfallkarte gibt es unter www.viernheim.de/gutvorgesorgt