Gut vorgesorgt?!

Allgemeine Informationen

Eine gute Vorsorge für den Notfall entlastet Sie und Ihr Umfeld. Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zeigen Ihren Willen, falls Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind alle Bürger*innen nach §2 BGB rechtlich eigenverantwortlich - die elterliche Sorge endet. 

Vorsorge betrifft daher nicht nur Senior*innen. Jeder ab 18 sollte frühzeitig regeln, wer bei Bedarf die persönlichen Angelegenheiten regeln darf und im Ernstfall Entscheidungen trifft oder Auskünfte erhält. Familienmitglieder dürfen ohne Vorsorgedokumente nicht automatisch handeln oder Informationen erhalten.

Broschüre: Endlich volljährig

Es ist wichtig, Vorsorgedokumente regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, damit Ihre persönlichen Wünsche stets klar geregelt sind.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen sie eine Vertrauensperson, die im Notfall ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Diese Vollmacht ist wie ein Vertrag zwischen dem ihnen und dem Bevollmächtigen und ermöglicht die größtmögliche Selbstbestimmung. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kenntnisse über die Wünsche etc. 

Eine Vollmacht für Bankkoten wird separate empfohlen und muss bei den jeweiligen Banken gemacht werden. 

Eine Vorsorgevollmacht sollte immer über den Tod hinaus ausgestellt sein, damit in diesem Fall schnell gehandelt werden kann.

Sie können die Vorsorgevollmacht selbst verfassen oder Muster verwenden. 

Zwei Beispiele finden Sie hier:

Alternativ gibt es hilfreiche Online-Tools, etwa von der Verbraucherzentrale, die Schritt für Schritt durch die Erstellung führen.

Eine Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig, kann aber - falls gewünscht - beim  Ortsgericht  oder der   Betreuungsbehörde   erfolgen.  

Bei bestehender Demenz empfiehlt sich die Unterschrift des behandelnden Arztes.

Für die Veräußerung von Eigentum gelten besondere Voraussetzungen - hier wird eine notarielle Vollmacht benötigt.

Was es bedeutet, wenn man für jemand anderen einen Vorsorgevollmacht übernimmt, erfahren Sie hier:
Link zum Betreuungsrecht Hessen

Betreuungsverfügung

Wenn es keine Vertrauensperson gibt, die eine Vorsorgevollmacht übernehmen kann, können Sie mit einer Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer im Ernstfall vom Gericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll - oder auch, wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten. Zusätzliche persönliche Wünsche können ebenfalls festgelegt werden.

Gesetzliche Betreuer*innen sind verpflichtet, die Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen, sofern diese Ihrem Wohl nicht widersprechen.

Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Ehegattennotvertretungsrecht

Seit Januar 2023 können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im Notfall bei gesundheitlichen Fragen gegenseitig vertreten - dies gilt für maximal für 6 Monate. Die Geschäftsunfähigkeit muss ärztlich bestätigt sein.

Das Notvertretungsrecht ersetzt somit weder die Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung!

Ausführliche Informationen finden Sie: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können beim zentralen Vorsorgeregister angemeldet werden. Das Betreuungsgericht prüft dort im Ernstfall, ob solche Dokumente existieren. Zudem können auch Rettungsdienste und Kliniken bei Bedarf eine Abfrage machen und somit Zugang zu Informationen erhalten.

Es wird nur registriert, ob eine Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung vorliegt und Kontaktdaten der Bevollmächtigen hinterlegt.

Weitere Informationen https://www.bnotk.de/ 

Testament

Ein Testament regelt den persönlichen Nachlass zu Lebzeiten und verhindert spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten.

Ein Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (Ort und Datum ergänzen) oder von einem Notariat erstellt werden.

Ein Testament kann nur vollstreckt werden, wenn es auffindbar ist (z.B. daheim bei den Dokumenten, beim Notar oder beim Amtsgericht hinterlegt)

Weitere Informationen unter Erbrecht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Broschüre  Erben und Vererben

Link zum Viernheimer Vermächtnis

Digitaler Nachlass

Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, Daten und Zugänge (z.?B. E-Mail, Social Media, Cloud-Speicher). Auch diese müssen nach dem Tod gelöscht und gekündigt werden. Eine rechtzeitige Regelung sorgt dafür, dass persönliche Informationen, wertvolle Daten und digitale Vermögenswerte geschützt, geordnet und im Todesfall an gewünschte Personen übergeben werden können.
Damit vermeiden Sie Konflikte, verhindern den Missbrauch Ihrer Daten und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen.

Weitere Informationen: Verbraucherzentrale 

Digitale Konten: Checkliste als PDF

Regelung der Bestattung

Eine klare Bestattungsregelung vermeidet Unsicherheiten und Streit, entlastet Angehörige und stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Dies kann z.B. mit einem Beratungsvertrag bei einem Bestattungsinstitut geregelt werden.

Link zumFriedhofsamt

Wichtige Mappe:
https://familie.hessen.de/seniorinnen-und-senioren/wichtig-mappe 

Notfalldose

Informationen folgen!

Notfallkarte

Die Notfallkarte für den Geldbeutel enthält wichtige Informationen wie Kontaktpersonen und Hinweise auf Vorsorgedokumente. Zudem kann man festhalten, ob Kinder im Haushalt sind und pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere versorgt werden müssen. So können Rettungsdienste und Polizei im Notfall schneller und gezielt reagieren.

Notfallkarte zum Download

Notfallpass im Handy

Eine praktische Funktion ist der Notfallpass im Handy. Fast alle Smartphone haben diese Funktion mittlerweile und die Informationen können über die Einstellungen eingerichtet werden. Die Rettungskräfte und Ersthelfenden können die Informationen abrufen, auch wenn man selbst nicht mehr ansprechbar und das Handy gesperrt ist.

Bei IOS über die Health-App | Übersicht | Notfallpass und Notfallkontakt
Bei Android über Einstellungen | Sicherheit und Notfall | Medizinische Informationen und Notfallkontakte

Wichtig: Aktivieren Sie noch, dass die Informationen auf dem Sperrbildschirm ihres Smartphones angezeigt werden.