Gesundheit

In Deutschland leben knapp 83 Millionen Menschen, von ihnen haben etwa 24 Prozent einen Migrationshintergrund.

Migrantinnen befinden sich im Vergleich zu deutschen Frauen häufiger in einer schwierigen Lebenssituation. Rechtliche Unsicherheit und eine ungeklärte Zukunftsperspektive, schlechte Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse, alltägliche Diskriminierung werden zur Belastung für die Gesundheit.

Grundlage des deutschen Gesundheitssystems ist die Krankenversicherung.

Sie ist für jede Bürgerin und jeden Bürger verpflichtend und Voraussetzung für die Einwanderung. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Person.
Bis zu einem bestimmten Einkommen ist man automatisch gesetzlich krankenversichert und ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5062,50 € ist es möglich, sich privat krankenversichern zu lassen.
Durch die Krankenversicherung hat man Anspruch auf medizinische Versorgung.
Die ärztliche Praxis ist frei wählbar und am Ende des Quartals (alle 3 Monate, beginnend im Januar) wechseln.

Welche Sprache Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Apothekerin oder Ihr Apotheke spricht können Sie für den Kreis Bergstraße hier  nachschauen.

Vorsorgeuntersuchungen

In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen

  • ab 35 Jahren alle drei Jahre ein Rundumcheck (Herz, Kreislauf, Nieren und Stoffwechsel)
  • ab 20 Jahren (Frauen) und 45 Jahren (Männer) eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Auch für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen für Kinder werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In Hessen ist es sogar Pflicht alle Vorsorgetermine für Kinder - die sogenannten U1 - U9 - wahrzunehmen. Denn Schutzimpfungen sind das wirksamste Mittel gegen Infektionskrankheiten.

Übersicht von Kinderärztinnen und Kinderärzte in Viernheim

Dasselbe gilt für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, die ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt kann Sie rund um die Themen sexuelle Aufklärung, Verhütungsmethoden und Schwangerschaft beraten. Für sie gilt immer die ärztliche Schweigepflicht. Das bedeutet diese Gespräche sind vertraulich.
Weitere Beratungsstellen in Viernheim und Umgebung sind dasGleichstellungsbüro in Viernheim, ProFamilia  oder die Schwangerschaftsberatung der Caritas.

Übersicht Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde in Viernheim

Auch finden Sie weitere Informationen zu Körperwissen, Familienplanung und sexuelle Aufklärung (Verhütung, Beziehung, Gefühlswelt und sexuelle Identität) online auf Zanzu.
Zanzu ist ein Aufklärungsbuch in Wort und Bild des Bundesministeriums für gesundheitliche Aufklärung und Sensora gibt es in 13 Sprachen.

Ein weiterer Aspekt der Vorsorge ist der regelmäßige Besuch bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt. Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich, Kinder und Jugendliche sogar zweimal jährlich, eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen.

Weitere Informationen

Medikamente | Krankheitsfall | Pflegeversicherung

Medikamente sind in Apotheken erhältlich.

Haben Sie ein Kassenrezept erhalten, müssen Sie in der Regel eine Rezeptgebühr von 5 bis 10 Euro zahlen. Medikamente, die mit einem Privatrezept ausgeschrieben sind oder die Sie rezeptfrei in der Apotheke erhalten, müssen Sie selbst zahlen.

Krankheitsfall | Notfall

Im Krankheitsfall melden Sie sich direkt in Ihrem Unternehmen persönlich, in der Regel telefonisch, krank. Ab dem dritten Kalendertag müssen Sie ein ärztliches Attest im Unternehmen und bei Ihrer Krankenkasse abgeben.

Bei einem medizinischen Notfall erhalten Sie in Notaufnahmen in Krankenhäusern rund um die Uhr medizinische Versorgung. Auch Ihr Krankenhaus können Sie frei wählen. Beachten Sie aber, dass Sie für Behandlung im Krankenhaus, die kein Notfall ist, von ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine Einweisung benötigen.

Pflegeversicherung

Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung verpflichtend. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Teilversicherung. Das bedeutet, es werden nicht alle Kosten der Pflege übernommen.

Durch die Pflegeversicherung stehen Ihnen verschiedene Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen, zur Verfügung - als pflegebedürftige Person als auch als Angehörige oder Angehöriger wie beispielsweise die Pflegezeit.

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