Beteiligungsbericht der Stadt Viernheim

§ 123a der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet die Kommunen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts abzugeben, wenn ihnen mindestens der zwanzigste Teil eines Unternehmens gehört. Dieser Verpflichtung kam die Stadt Viernheim erstmals im Jahre 2005 nach. Nachfolgend finden Sie die Beteiligungsberichte ab dem Jahr 2005.