Gewerbemeldung online

Gewerbetreibende sollten Ihre Gewerbe in Viernheim zeitnah anmelden, abmelden oder ummelden.

Die Gewerbemeldungen können Sie persönlich in der Gewerbemeldestelle abgeben.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

Gewerbemeldungen Online:
Leider gibt es zurzeit immer wieder Störungen bei der Übertragung der Meldungen bei der elektronischen Bearbeitung seitens unseres Rechenzentrums, daher bitten wir die Antragsformulare zu verwenden.
Wir hoffen, Ihnen den Service online bald wieder anbieten zu können.

Frau Gabriele Gutperle

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gewerbe, Gaststätten, Genehmigung von Lotterieausspielungen

Zi. 206, 2. OG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-444

Fax: 06204 988-383

Email:  gewerbe@viernheim.de


Informationen

Gewerbe: Anmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Gewerbeabmeldung: Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.

Nach § 14 Gewerbeordnung ist der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit im sog. stehenden (z.B. in einem Ladengeschäft, Büro, einer Werkstatt, einer Wohnung) anzuzeigen. Gleiches gilt für die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Gewerbe neben der Anzeige eine Genehmigung des Gewerbes erforderlich ist, z.B. für die Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen, die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes.

Auch für den Betrieb von Spielautomaten und Spielhallen sowie Gaststättenbetrieben ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

28 Euro Bearbeitungsgebühr
+ 8 Euro für Ausstellung einer Bestätigung auf Antrag

Zahlungsweise: Rechnungsstellung erfolgt

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Formular Gewerbeanmeldung online
  • Personalausweis oder Paß
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • evtl. Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte.

Überwachungsbedürftige Gewerbe zudem:

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug

Formulare

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung

Gewerbe: Abmeldung

Genau wie die Aufnahme des Betriebs eines stehenden selbständiges Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist auch die Beendigung der Gewerbetätigkeit anzuzeigen.

Welche Gebühren fallen an?

28 Euro Bearbeitungsgebühr
+  8 Euro für Ausstellung einer Bestätigung auf Antrag

Zahlungsweise: Rechungsstellung erfolgt

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass
  • Formular Gewerbeabmeldung

Formulare

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung

Gewerbe: Ummeldung

Änderung eines Gewerbes.

Sie müssen eine Gewerbeummeldung vornehmen wenn Sie:

  • Sie den Standort Ihres Betriebs, Ihrer Zweigniederlassung oder Ihrer Zweigstelle innerhalb Viernheims verlegen
  • eine andere gewerbliche Tätigkeit als bisher ausüben
  • zusätzlich Waren oder Leistungen anbieten, die üblicherweise nicht zu dem bereits angezeigten Gewerbe gehören

Welche Gebühren fallen an?

28 Euro Bearbeitungsgebühr
+ 8 Euro für Ausstellung einer Bestätigung auf Antrag

Zahlungsweise: Rechnungsstellung erfolgt

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Formular Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • evtl. Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte.

Überwachungsbedürftige Gewerbe zusätzlich:

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug.

Formulare

Rechtsgrundlage

§ 14 Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)