Amt für Soziales und Standesamt
Standesamt | 3.OG | Altes Rathaus
Kettelerstr. 3 | 68519 Viernheim 

Telefon: 06204 988-333

Sie erreichen uns am besten während unserer Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | zusätzlich Mi 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Sollten Sie Fragen zur Eheschließung und zum Service rund um die Eheschließung haben, so wenden Sie sich bitte an unser Standesamtsteam unter 06204 988-333!

Ehevoraussetzungen

Sie dürfen heiraten, wenn sie volljährig, voll geschäftsfähig, ledig, nicht verheiratet oder nicht verpartnert sind. Gleichgeschlechtliche Paare können ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie bei dem Standesamt anmelden, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen.

Wenn Sie beide nicht in Viernheim wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen - kein Problem: der Standesbeamte oder die Standesbeamtin Ihres Wohnsitzstandesamtes kann uns ermächtigen die Eheschließung vorzunehmen, wenn Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.

Zur Information: Seit dem 01. Juli 1998 gibt es keine Aufgebotsfristen und auch keinen öffentlichen Aushang des Aufgebotes mehr. Das Aufgebot wurde durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt. Aus diesem Grund ist es möglich, Eheschließungen kurzfristig durchzuführen. Wir informieren Sie gerne.

Gebühren

Die Gebühren betragen in Viernheim:

  • Reservierung Trautermin
    € 50
  • Anmeldung zur Eheschließung:
     € 47,00, zusätzlich 23,50 € je ausländischem Recht
  • Ehenamen (Erklärung über die Führung):
    bei Eheschließung gebührenfrei, ansonsten 23,50 €
    Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen, bei Eheschließung gebührenfrei, ansonsten 23,50 €
  • Eheschließung:
    Trauungsort Rathaus:

    während der Öffnungszeiten des Standesamtes 47 €
    außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 71 €
    Trauungsort Museum:
    1,5 Stunden; Gebühr: 250,00 €
    + 71 € während der Öffnungszeiten des Standesamtes bzw. 105 € außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes.
  • Eheurkunden:
    12 € jede weitere 6 €
  • Stammbuch:
    20,- bis 40,- Euro je nach Stammbuch

Die Gebühren sind bei der Anmeldung der Eheschließung in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen

Unterlagen

Wichtig:

Es empfiehlt sich in jedem Fall, beim zuständigen Standesamt anzufragen, welche Urkunden und Bescheingungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen gibt es in den Heimatrechten einige Besonderheiten.

 

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen deutsche Staatsangehörige folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung) mit Angabe des Familienstandes.
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (wenn Sie in Viernheim geboren sind, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück).

 

Verwitwete oder geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe, erhältlich beim Heiratsstandesamt (wenn Sie in Viernheim geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück).

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Viernheim aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Personenstandsregister zurück.

 

Bei Personen mit gemeinsamen minderjährigen Kindern:

  • eine begl. Abschrift aus dem Geburtenregister der Kinder

 

Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • gültiger Pass
  • eine Geburtsurkunde
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nicht die Anmeldebestätigung) mit Angabe des Familienstandes.
  • ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis (wird vom Standesamt im Heimatland ausgestellt). Erhalten Sie kein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis, ist eine Bescheinigung zum Familienstand vorzulegen..
  • Bei evtl. Vorehen: eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil

Je nach Heimatland sind unter Umständen weitere Urkunden/ Unterlagen vorzulegen, im Einzelfall ist eine Beglaubigung in Form einer Legalisation oder einer Apostille anzubringen. Welche Beglaubigung Sie benötigen, erfahren Sie bei uns. Zusätzlich müssen alle fremdsprachlichen Urkunden von einem vereidigten Dolmetscher / einer vereidigten Dolmetscherin übersetzt werden.

Alle fremdsprachlichen Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.

Wichtig:

Fragen Sie in jedem Fall beim Standesamt nach, welche Unterlagen zum Heiraten vorzulegen sind. Besonders bei ausländischen Staatsangehörigen bestehen einige Besonderheiten im Heimatland.

Trauzeugen

Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen nicht mehr vorgeschrieben. Trotzdem können Sie auch weiterhin einen oder auch zwei Trauzeugen zu Ihrer Trauung mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass diese volljährig sind und sehr gut Deutsch sprechen können.

Kontakt:

Amt für Soziales und Standesamt
Standesamt / Urkundenanforderung

3. OG,  Altes Rathaus, Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-333

Sie erreichen uns am besten während unserer Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Mi 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Unser modernes Trauungszimmer im Alten Rathaus in der Kettelerstr. 3, 1. OG, mit seiner freundlichen, ansprechenden Ausstattung bietet den entsprechenden Rahmen für Ihren Festtag. 

Mit 25 Sitzmöglichkeiten hat Ihre Hochzeitsgesellschaft ausreichend Platz.

Im Eingangsbereich zum Trauzimmer stehen Ihnen in einem optisch abgegrenzten Bereich Bistrotische zur Verfügung. Dort können Sie mit Ihren Gästen nach der Trauung anstoßen.

Trauungsort Altes Rathaus:

  • Parkmöglichkeit für das Ehepaar direkt vor dem Haupteingang des Rathauses
  • 25 Sitzplätze für Gäste
  • Musikanlage vorhanden (nur für CD)
  • Trauungen können ganzjährig von montags bis freitags durchgeführt werden
  • Trauungstermine an Samstagen:
    03.02.2024, 02.03.2024, 06.04.2024, 02.11.2024, 07.12.2024
    01.02.2025, 01.03.2025, 05.04.2025, 01.11.2025, 06.12.2025
    (je nach Verfügbarkeit)
  • Bei Eheschließung während der Öffnungszeiten des Standesamtes 47 Euro,
    bei Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 71 Euro.

Das Museum, Berliner Ring 28 ist ein sehenswerter Anziehungspunkt in Viernheim.

Das um 1900 im Jugendstil erbaute Haus bietet für eine Trauung ein ganz besonderes Ambiente.

Das Museum Viernheim bietet folgende Trauungsorte:

Das Museumszimmer bietet ausreichend Platz für Sie und Ihre Gäste. 20 Sitzplätze stehen zur Verfügung.
Im Eingangsbereich können Sie nach der Trauung noch mit einem Gläschen Sekt auf Ihre Hochzeit anstoßen.

Hinweise zum Trauungsort:

  • Anmietung für 1,5 Stunden; Gebühr: 250,00 €
    + 71 Euro bei Trauungen während der Öffnungszeiten des Standesamt
    oder
    + 105 Euro außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamt.
  • Trauungen können ganzjährig von montags bis freitags durchgeführt werden
  • Trauungstermine an Samstagen:
    03.02.2024, 02.03.2024, 06.04.2024, 02.11.2024, 07.12.2024
    01.02.2025, 01.03.2025, 05.04.2025, 01.11.2025, 06.12.2025
    (je nach Verfügbarkeit)
  • Parkmöglichkeit für das Ehepaar direkt vor dem Eingang des Museums vor der alten Schmiede
  • Musikanlage vorhanden (CD oder USB Stick)
  • Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Nutzung des Museums für jedes Paar auf 1 ½ Stunden begrenzt ist. In dieser Zeit finden die Trauung, der Auf- und Abbau von Musik, zusätzliche Dekoration, Fotoaufnahmen und der Sektempfang statt. Eine Ausweitung dieser Zeitspanne ist auch gegen Aufpreis nicht möglich.

Museum Viernheim | Berliner Ring 28 | 68519 Viernheim

In der Zeit von Mai bis Oktober sind je nach Witterung Trauungen im Garten des Museums unter der 77 Jahre alten Linde möglich. 

Der schöne Museumsgarten bietet reichlich Platz für ca. 100 Gäste, 25 Sitzplätze sind für Ihre Gäste vorhanden.  

Heiraten unter der über 70-jährigen Linde - warum nicht? 

In früheren Zeiten war die Dorflinde der klassische Mittelpunkt der Dörfer. Der Treffpunkt im Ort, an dem sich das gesellige Leben der Leute abspielte: Tanz, Nachrichtenaustausch und Brautschau. Unter der Linde wurde früher oftmals auch das Dorfgericht abgehalten. Die Linde ist deshalb auch als "Gerichtsbaum" bekannt. Die Linde gewährte Schutz vor Gewitter und bösen Geistern. Die viel besungene Linde, ein weitverbreiteter Hausbaum, gilt auch als Freund des Menschen, als Glücksbringer. 

Die Bedeutung der Linde als Baum der Liebenden findet man in vielen Volksliedern und Bräuchen beschworen: "Wo wir uns finden, wohl unter Linden, zur Abendzeit" oder "Unter der Linden auf der Heiden, da unser zweier Bette war..." (Walther von der Vogelweide).  

So kann eine Trauung unterm "schützenden Dach" einer Linde auch als Symbol für einen gemeinsamen Lebensweg angesehen werden.

Hinweise zum Trauungsort:

  • Anmietung für 1,5 Stunden; Gebühr: 250,00 €
    + 71 Euro bei Trauungen während der Öffnungszeiten des Standesamt oder
    + 105 Euro außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamt.
  • Trauungen unter der Linde können von Mai bis Oktober von montags bis freitags durchgeführt werden
  • Trauungstermine an Samstagen:
    04.05.2024, 01.06.2024, 06.07.2024, 03.08.2024, 07.09.2024
    10.05.2025, 14.06.2025, 05.07.2025, 02.08.2025, 06.09.2025
  • Parkmöglichkeit für das Ehepaar direkt vor dem Eingang des Museums vor der alten Schmiede
  • 25 Sitzplätze für Gäste, Platz für ca.100 Gäste insgesamt
  • Musikanlage vorhanden (CD oder USB Stick)
  • Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Nutzung des Museums für jedes Paar auf 1 ½ Stunden begrenzt ist. In dieser Zeit finden die Trauung, der Auf- und Abbau von Musik, zusätzliche Dekoration, Fotoaufnahmen und der Sektempfang statt. Eine Ausweitung dieser Zeitspanne ist auch gegen Aufpreis nicht möglich

Museum Viernheim | Berliner Ring 28 | 68519 Viernheim

Wählen sie für Ihre Traumhochzeit auch Ihren Wunschtermin.
Bei einer Reservierung eines Trautermins fällt eine Gebühr in Höhe von 50 € an.

jetzt festlegen!

Änderungen der Lebensbedingungen

Ändern sich vor der Eheschließung Angaben, die Sie bei der Anmeldung der Eheschließung gemacht haben (z.B. Anschrift, Religion etc.), denken Sie bitte daran, diese kurzfristig Ihrem Standesbeamten mitzuteilen.

Kontakt

siehe das Standesamtsteam

Dokumente

Bitte denken Sie daran, dass Sie selbst und Ihre Trauzeugen bei der Trauung einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. 

Dolmetscher/Dolmetscherin

Wenn ein Dolmetscher/eine Dometscherin bei der Trauung erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit ihm den Termin.

Film- und Tonaufnahmen

Selbstverständlich ist es erlaubt während der Trauung Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen zu machen. Diese sollten jedoch den feierlichen Rahmen Ihrer Ehschließung nicht stören. Bitte sprechen Sie auch darüber mit Ihrem Standesbeamten.

Gestaltung der Trauung

Haben Sie hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Trauung spezielle Wünsche haben (z.B. Ringwechsel), sprechen Sie diese mit dem zuständigen Standesbeamten/der zuständigen Standesbeamtin ab.

Handy

Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, alle mitgebrachten Handys auszuschalten. 

Kosten

Finden Sie unter Formalitäten bei Gebühren.

Musik

Eine musikalische Einlage vor, während oder nach der Trauung ist möglich. Sie können gerne eine CD oder einen USB-Stick von zu Hause mitbringen. Bitte besprechen Sie Ihre Musikwünsche vorher rechtzeitig mit ihrem Standesbeamten/ihrer Standesbeamtin, damit die Trauung entsprechend gestaltet werden kann. Auch kleine Musikeinlagen mit mitgebrachten Musikinstrumenten sind ohne weiteres möglich.

Parkplätze

Da wir die Parkplatznot im Innenstadtbereich kennen, haben wir für Ihre Eheschließung eine Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Haupteingang des Rathauses geschaffen. Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die sie bitte sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges anbringen.

Das Parken ist hier allerdings ausschließlich für das Brautpaar und nicht für weitere Gäste erlaubt. Für Ihre Gäste stehen die öffentlichen Parkplätze hinter dem Rathaus und in den Tiefgaragen Hallenbad und Spitalplatz zur Verfügung.

Bei Trauungen im Museum kann das Hochzeitsfahrzeug vor der Schmiede parken. Hierzu ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Für Ihre Gäste stehen öffentliche Parkplätze vor dem Museum zur Verfügung.

Trauungsorte

Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, Viernheim, 1. OG (Zi. 112) | 25 Sitzplätze

Museum, Berliner Ring 28, Viernheim

  • Das Museumzimmer ist im EG des Museums zu finden | 20 Sitzplätze
  • Trauungen Unter der Linde finden im Museumgarten, rechts neben der alten Schmiede statt | Platz für ca. 100 Gäste, 25 Sitzplätze

 

Trauungstermin

Der Trauungstermin wird schriftlich bestätigt, wenn alle für die Prüfung der Ehevoraussetzungen erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Gebühr bezahlt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis! Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Trauung. Es können sowohl Trauungen vor oder nach Ihnen stattfinden. Falls Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung.

Trauungen an Samstagen

Trauungen werden nur an den genannten Samstagen durchgeführt. In den Monaten Mai bis Oktober finden die Trauungen im Museum statt. Je nach Wetterlage wird „Unter der Linde“ oder im Museumszimmer getraut. In den Monaten November bis April finden die Trauungen wahlweise im Trauungszimmer des Rathauses oder im Museumszimmer statt. Die Termine finden Sie hier.

Trauzeugen

Bitte teilen Sie uns die Namen und Adressdaten der Trauzeugen, spätestens 3 Tage vor dem eigentlichen Trauungstermin, mit. Ein entsprechendes Formular liegt der Terminbestätigung bei. 

Wurfmaterialien

Das Werfen jeglicher Materialien wie Reis, Papier, Plastik und ähnliches sowie das "Schießen" bzw. Zünden von sog. Glitterbomben, Herzchenbomben oder Vergleichbares und damit das Verunreinigen in den Gebäuden, Räumen, auf den Flächen sowie den Außenbereichen und Vorplätzen an allen unseren Trauorten ist nicht zulässig! Einzige Ausnahme: echte Blütenblätter im Außenbereich. Wurfmaterialien führen zu massiven Verunreinigungen und zu einer erhöhten Unfallgefahr. Nachfolgende Paare und Gäste werden beeinträchtigt. Alle Paare haben das Recht auf einen schönen Hochzeitstag mit einer würdigen Zeremonie. Bitte nehmen Sie Rücksicht. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Kontakt:

Amt für Soziales und Standesamt
Standesamt / Urkundenanforderung

3. OG, Altes Rathaus, Kettelerstr. 3
68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-333

Sie erreichen uns am besten während unserer Öffnungszeiten:

Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Mi 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung