Hort in Viernheim (6 - 14 Jahre)
Hier finden Sie die Liste aller Einrichtungen mit Hortplätzen in Viernheim. Sie finden hier Ansprechpersonen, Adresse, Link zur Einrichtung und eine Darstellung der Einrichtung, mit pädagogischem Konzept.
Kontakt:
Andrea Daniel
Kurt-Schumacher-Allee 36-42
Telefon: 06204 912592
Träger: Stadt Viernheim in Trägerschaft der AWO Viernheim
E-Mail:
kinderdoerfel(at)awo-viernheim.de
Internet:
www.awo-viernheim.de
Plätze:
Familiengruppen: 45 (altersgemischtes Betreuungsmodell für Kinder im Alter von 1-10 Jahren) | Kindergarten: 50
Die Aufnahme in eine Familiengruppe erfolgt im Krippenalter (ab 1 Jahr). Waldkindergarten: 20
Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.30 - 13.30 Uhr
Kindertagesstätte: 7.00 - 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr
Krippe/Familiengruppe (Hort): 7.00 - 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr
Waldkindergartengruppe: 08.00 - 14.00 Uhr
Gruppen / Konzept:
- Ganzheitliche Förderung, bezogen auf den individuellen Entwicklungsstand
- Große Altersmischung (1 - 10 Jahre) im gesamten Dörfel
- Teiloffenes Konzept: Zugehörigkeit zu Stammgruppen und gruppenübergreifende Arbeitsweise
- Situationsansatz als pädagogische Basis
- Vielfältige Begegnungen verschiedener Kulturen und Altersstufen
- Dauerhafte soziale Struktur der Familiengruppen
- Integrationsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf
- Kontinuierliche Beteiligung von Kindern und Eltern
- Stärkung der Eigenverantwortung und Erziehungskompetenz der Eltern
- Öffnung ins Gemeinwesen, Vernetzung mit anderen Fachstellen
- Orientierung der pädagogischen Arbeit am hessischen Bildungs- und Erziehungsplan
Gruppen
Im Kinderdörfel werden insgesamt 95 Kinder in 5 Gruppen betreut:
- 3 Familiengruppen mit je 15 Kindern (1-10 Jahre) und
- 2 Kindergartengruppen (3-6 Jahre).
Kontakt:
Thomas Sebert
Kirschenstrasse 79
Telefon: Kiga: 06204 602541 | Büro: 06204 789064 | Fax: 06204 738532
Träger: Stadt Viernheim in Trägerschaft der AWO Viernheim
E-Mail:
familienzentrum(at)awo-viernheim.de
Internet:
https://www.awo-kita-kirschenstrasse-viernheim.de/
Plätze:
Kiga: 100 | Hort: 55
Öffnungszeiten:
Kindergarten: 7.30 - 13.30 Uhr
Kindertagesstätte/Hort: 7.00 - 17.00 Uhr
Gruppen / Konzept:
Das AWO Familienzentrum Kirschenstraße versteht sich nicht nur als Ort für Kinder sondern für die ganze Familie. Es bietet Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern und allen interessierten Menschen aus dem Gemeinwesen in unterschiedlicher Form niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote zur BETREUUNG, BILDUNG, BERATUNG und BEGEGNUNG.
für Kindergartenkinder:
Grundlage ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan. Als 1. Instanz in unserem Bildungssystem liegt neben Erziehung und Betreuung ein Fokus auf Bildung. Im Mittelpunkt steht dabei das Kind mit seiner Lebenswelt, seinen Interessen und Neigungen, seinem Forscherdrang und seinen individuellen Ressourcen.
- Offene Arbeit mit 7 festen Bezugskreisen und maximal 15 Kindern, die sich täglich zum Morgenkreis treffen. Jedes Kind hat 2 direkte Bezugspersonen.
- individuelle, auf den Entwicklungsstand des Kindes abgestimmte Eingewöhnung durch die Bezugserzieherin / den Bezugserzieher
- außerhalb der Morgenkreiszeit Freispiel und thematische Arbeitsgemeinschaften bzw. Projekte (Wissenschafts-AG, Ballett, Englisch, Zahlenland, Kochen, Theater, Fußball, Singen und Tanzen, Werken, Töpfern, Zahlenland, Forschen und Experimentieren etc.)
- tägliche Waldwandergruppen von 10.00 bis 12.45 Uhr
- wöchentliches Schwimmangebot
- Aufgenommen in das Bundesprogramm Sprachkita mit dem Schwerpunkt "Sprachliche Bildung"
- Zertifikat "KISS-Kindersprachscreening"
- Anerkannter Bewegungskindergarten
- Zertifikat "Haus der kleinen Forscher"
- Gütesiegel "Buchkindergarten", Wöchentliche Bibliotheksbesuche, tägl. Vorleseangebot
- besondere Angebote für Schulanfänger (Würzburger Trainingsprogramm, "Deutsch für den Schulstart")
Beitrag monatlich | Ab 01.08.2018 | |||
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | ab 4. Kind | |
Regelplatz bis 6 Std. Betreuungszeit täglich (entspricht 22,60 € je Std. für das 1. Kind) | 135,60 Euro | 67,80 Euro | 33,90 Euro | beitragsfrei |
So lange das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Kindergartenbenutzungsgebühren für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für bis zu 6 Stunden am Tag gewährt, stellt die Stadt Viernheim die Kindergartenkinder für diesen Zeitraum von den Benutzungsgebühren frei. | ||||
Tagesplatz bis 7,5 Stunden Betreuungszeit täglich | 33,90 Euro | 16,95 Euro | 8,48 Euro | beitragsfrei |
Tagesplatz bis 9 Stunden Betreuungszeit täglich | 67,80 Euro | 33,90 Euro | 16,95 Euro | beitragsfrei |
Tagesplatz bis 9,5 Stunden Betreuungszeit täglich | 79,10 Euro | 39,55 Euro | 19,78 Euro | beitragsfrei |
Tagesplatz bis 10 Stunden Betreuungszeit täglich | 90,40 Euro | 45,20 Euro | 22,60 Euro | beitragsfrei |
Krippe bis 7,5 Stunden Betreuungszeit täglich | 224,00 Euro | 112,00 Euro | 56,00 Euro | beitragsfrei |
Krippe bis 9 Stunden Betreuungszeit täglich | 268,00 Euro | 134,00 Euro | 67,00 Euro | beitragsfrei |
Hort bis 10 Stunden Betreuungszeit täglich | 170,00 Euro | 85,00 Euro | 42,50 Euro | beitragsfrei |
Zuzüglich Getränke- und Bastelgeld und evtl. Mittagessen. Die Beitragshöhe ist in der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.
(2) Die Beitragsfreistellung für bis zu 6 Std. Betreuungszeit gilt für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Ausgenommen sind Gelder, die bereits bisher zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen waren (Bastelgeld, Verpflegung o.ä.).
(3) Der Elternbeitrag für die Kinder mit Wechsel vom Krippenplatz zum Kindertagesstättenplatz wird mit dem vollendeten dritten Lebensjahr auf den Betrag gesenkt, der für einen Kindertagesstättenplatz zu zahlen wäre (je nach Betreuungszeit).
(4) Die Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn mehrere Kinder aus einem Haushalt gleichzeitig Kinderbetreuungseinrichtungen in Viernheim besuchen. Das älteste Kind zahlt den vollen Beitrag in seiner Einrichtung. Für das zweite Kind wird eine Ermäßigung um 50 %, für das dritte Kind wird eine Ermäßigung um 75 % des Elternbeitrags gewährt. Ab dem 4. Kind ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
Es ist unerheblich, ob die Kinder einen Kindergarten-, einen Kindertagesstätten-, einen Kinderkrippen-, einen Kinderhort- oder einen Grundschulbetreuungsplatz beanspruchen.
(5) Kinder im letzten Kita-Jahr sind beitragsfrei. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. Die Erhebung von Verpflegungskosten bleibt von der Freistellung ausgenommen.
(6) Elternbeitrag, Getränke- und Bastelgeld sind zum Monatsbeginn fällig und für 12 Monate zu entrichten.
(7) Eltern, für die aufgrund ihrer Familien- und Einkommensverhältnisse die Zahlung der Benutzungsgebühren eine zu starke finanzielle Belastung bedeutet, können beim Jugendamt des Kreises Bergstraße die Übernahme der Gebühr beantragen.
(8) Die Stadtverordnetenversammlung kann auf dem Hintergrund von außergewöhnlichen und länger anhaltenden Sachlagen, wie z.B. bei einer mehrmonatigen Pandemie, die direkte Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung in den Tageseinrichtungen zur Folge hat, Ausnahmen von den in Absatz 1 geregelten Gebührensätzen beschließen
Frau Anita Thomas
Amt für Soziales und Standesamt
SGB XII, SGB II
Entgegennahme von Wohngeldanträgen
Kindergärten, Eheschließungsstandesbeamtin
SGB XII, SGB II
Entgegennahme von Wohngeldanträgen
Kindergärten, Eheschließungsstandesbeamtin
Zi. 311, 3. OG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-366
Fax: 06204 988-384
Email: AThomas@viernheim.de
HINWEISE
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