Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim
Aufgaben
- Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
- In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
- Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
- Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
- aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
- Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.
Ziele
- Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
- Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
- Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
- Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
- Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
- Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
- Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim ist sowohl als kommunale (externe) Gleichstellungsbeauftragte, als auch als verwaltungsinterne Gleichstellungsbeauftragte tätig.
"Schlaglicht des Monats" Juli 2022
Schlaglicht Juli 2022
Im Juni haben die bundes- und landesweiten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum 1. bundesweiten Aktionstag gegen verbale sexuelle Belästigung aufgerufen. Unter dem #keinkompliment hat sich das Gleichstellungsbüro an diesem Aktionstag mit einem Aufruf zur Meldung von übergriffigen Kommentaren beteiligt.
Pfeif- oder Kussgeräusche, aufdringliche Blicke, anzügliche Sprüche auf Straßen, Plätzen, in Einkaufszentren oder öffentlichen Verkehrsmitteln, dies sind noch eher harmlose Beispiele für die recht niedliche Bezeichnung „Catcalling“. Der Begriff stammt aus der englischen Umgangssprache (in etwa „Katzen-Rufen“) und ist eine Form der verbalen sexuellen Belästigung, für gewöhnlich durch Männer gegenüber Frauen und Personen aus der LSBTIQ* Community.
Um das Thema mehr in den Fokus zu rücken, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, im Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 ihre Erfahrungen in Viernheim mit Angabe der Art des Übergriffes sowie der möglichst konkreten Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit über die Mailadresse #keinkompliment(at)viernheim.de dem Gleichstellungsbüro der Stadt Viernheim mitzuteilen. Dort werden die Meldungen gesammelt und gemeinsam mit der städtischen Jugendförderung und dem Sicherheitsberater im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Einhaltung des Datenschutzes ausgewertet.
Für die Stadtverwaltung ergeben sich daraus im Rahmen der hessenweiten Präventionsinitiative "KOMPASS" wichtige Hinweise, an welchen Stellen in der Stadt sogenannte „Angsträume“ sind, also Orte mit erhöhtem Bedrohungspotenzial für Mädchen, Frauen und Menschen aus der LGBTIQ* Community. Am 9. Juni 2023, dem Folgejahr des Aktionstages, wird das Gleichstellungsbüro gemeinsam mit weiteren engagierten Gruppen diese Übergriffe öffentlichkeitswirksam darstellen.
Abends und nachts lösen diese verbalen Übergriffe erhebliche Ängste bei Betroffenen aus. Gerade deswegen haben wir in Viernheim den Frauen-Nachtfahrdienst, siehe unter https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/schutz-vor-gewalt/frauen-nachtfahrdienst.html.
Darüber hinaus gibt es bereits seit mehr als 10 Jahren das inzwischen bundesweite Heimwegtelefon https://heimwegtelefon.net/: „Wir bringen Dich sicher nach Hause! Das Heimwegtelefon ist ein Service bei dem Du nachts anrufen kannst, wenn Du Dich auf dem Heimweg unwohl fühlst. Du wirst dann von einem*einer Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet.“
Ein neuer Meilenstein in Sachen Selbstbestimmung von Frauen erreicht – Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft
Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel sprach von einem "Triumph", Kritik kam von der Union.
Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen. Er regelt bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führte er aber bislang auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen.“
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/219a-gestrichen-101.html
„Endlich“ kann hier nur gesagt werden: Denn worum geht es - Ärzt*innen durften bisher nicht öffentlich darüber aufklären, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und mit welchen Methoden. Das Ende dieses Paragrafen bedeutet nur einen kleinen Schritt für das eigentliche Ziel. Schwangerschaftsabbrüche sollten ein selbstverständlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden.
Online-Gleichstellungstreff am 20. Juli, 19 Uhr: Das Gleichstellungsbüro der Stadt Viernheim lädt zum Online-Gleichstellungstreff „Nicht auf den Mund gefallen – Wie Sie zur richtigen Zeit die richtige Antwort parat haben“ ein. Referentin ist Elke Kammerer, die bereits mehrfach Online-Workshops beim Gleichstellungsbüro mit viel Resonanz gestaltet hat. Sie ist Bankkauffrau, Diplom-Kauffrau, NLP-Lehrtrainerin (DVNLP), Integrativ-Systemischer Coach, Intercultural Trainerin (DGIKT).
Viele kennen das Gefühl - ob beruflich oder privat: Es kommt irgendeine provozierende Bemerkung, eine gönnerhafte Feststellung oder eine unsachliche Andeutung und vor lauter Überraschung herrscht erst einmal Sprachlosigkeit. Und adäquat benötigte Antworten fallen schon gar nicht ein, die jetzt so dringend erforderlich wären.
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de ist erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird nach der Anmeldung verschickt.
Am 30.07.2022 ist der Internationale Tag der Freundschaft: An diesem Tag "soll der wichtigen Bedeutung der Freundschaft gedacht werden. Dabei geht es um die Freundschaft zwischen Personen, aber auch um freundschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Ländern und Kulturen. Der Tag der Freundschaft soll - laut [ehemaligem] UNO Generalsekretär Ban Ki-moon - dazu dienen, die allgemeine Menschlichkeit zu stärken und das Wohl der Menschheit zu fördern. Der Tag soll im Einklang mit kulturellen Gepflogenheiten begangen werden." Quelle: http://www.kleiner-kalender.de/event/tag-der-freundschaft/01066c.html
Wir finden mit Blick auf die weltweiten Krisen der (Un-)Menschlichkeit sollten wir stärker für die Freundschaft über alle Grenzen hinweg eintreten!
In diesem Sinne wünschen wir allen einen guten Start in eine erholsame Ferienzeit.
Ihr/ Euer Gleichstellungsbüro
Das sind unsere Themen
Frauen & Arbeit
"Eine gängige Erwartungshaltung ist doch: Frauen sollen so arbeiten, als ob sie keine Kinder hätten, und so erziehen, als ob sie nicht arbeiten würden.“
Migration & Integration
„Migration ist kein rein männliches Phänomen. Wanderungen von Frauen finden aber deutlich weniger Beachtung. Dabei sind weltweit immer mehr Frauen unterwegs. Ihre Migrationserfahrungen unterschieden sich zum Teil deutlich von denen männlicher Migranten.“
Quelle: Samia Dinkelaker unter bpb
Vereinbarkeit Beruf & Familie/Pflege
In Zeiten mangelnder Kinderbetreuung und einer zunehmend alternden Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von akuter Wichtigkeit. Vereinbarkeit darf nicht länger ein Frauenthema bleiben und Frauen vorwiegend für Familienfürsorge verantwortlich sein.
Mädchen & Jungen
Als Teenager kann das Leben schon anstrengend sein.
Keine Sorge: Das Gleichstellungsbüro Viernheim steht dir in allen Fragen rund um Liebe, Pubertät - und ja, sogar bei der Berufsorientierung zur Seite!
Schutz vor Gewalt
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz
Selbsthilfe & Unterstützung
Selbsthilfe ist Zusammenkommen und über Probleme, Erfahrungen und im besten Fall auch Lösungen(!) sprechen. In einer vertrauten Runde Rat suchen und geben, ein offenes Ohr finden, Leid teilen.
Selbsthilfe bedeutet sich gemeinsam selbst helfen und nach vorne schauen.
Mehr als zwei Geschlechter? – LSBT*IQ
In den meisten Gesellschaften wird beim Thema Geschlecht zumeist von Frauen und Männer gesprochen. Welche Alternativen gibt es zur Zweigeschlechterordnung? Gibt es ein „drittes“ Geschlecht oder wie viele Geschlechter gibt es sonst?
Das Gleichstellungsbüro
Informationen
Sprechzeiten
Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de
Ihre Ansprechpersonen
Frau Maria Lauxen-Ulbrich
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Zi. 013, EG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-361
Fax: 06204 988-300
Email: MLauxen-ulbrich@viernheim.de
Frau Birgit Herbold
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit
Mitarbeit
Zi. 013, EG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-364
Fax: 06204 988-300
Email: BHerbold@viernheim.de
So finden Sie uns:
Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“:
Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus. Nach vorheriger Anmeldung (im Gleichstellungsbüro) kommen Sie barrierefrei am linken Seiteneingang (ehemals Polizei) ins Rathaus.
Sie finden uns im Erdgeschoss, im Zimmer 013