Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim

Aufgaben

  • Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
    Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
     
  • In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
    • Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
    • Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
    • aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
    • Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.

Ziele

  • Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
  • Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
  • Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
  • Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
  • Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
  • Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
  • Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
  • Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben

Schlaglicht Monat Juni 2025

Veranstaltungen / Aktivitäten im Juni

Upcycling mit Kinderbetreuung im Familienbildungswerk (FBW)
Jeden Mittwoch 14-16 Uhr. Anmeldung gleichstellungsbuero(at)viernheim.de, wenn Kinderbetreuung gewünscht, bitte Zahl der Kinder angeben.

23. Juni 2025 Internationales FrauenCafé (IFC) on tour: Heidelberg
Schifffahrt / Sightseeing Tour für 15€ p.P. Anmeldung unbedingt erforderlich bis 16.6.25 unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de oder telefonisch 988-364. Abfahrt in Viernheim mit RNV ab Walter-Gropius-Allee um 12 Uhr und Abfahrt des Schiffes um 13:30 Uhr in Heidelberg. Die Neckarrundfahrt dauert ca. 50 Minuten. Zum 25-jährigen Bestehen geht das „IFC on tour“ und wird 2025 immer an anderen Orten das FrauenCafé öffnen. Mehr Informationen zum IFC: https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/migration-integration/internationales-frauencafe.html

25. Juni 2025 Gesprächskreis Trennung-Scheidung-Neubeginn
Der Gesprächskreis trifft sich am 25. Juni im Museum Viernheim, Eingang Weinheimer Str. 9, 17 Uhr. Anmeldung gleichstellungsbuero(at)viernheim.de erwünscht. https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/trennung-scheidung.html

26. Juni 2025 Infotag Soziales Netzwerk Viernheim
10-18 Uhr T.i.B., Friedrich-Ebert-Str. 8
Institutionen mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Viernheim stellen sich vor

29. Juni 2025 Brunch für Alleinerziehende im Familienbildungswerk (FBW)
Von 11-13 Uhr mit Kinderbetreuung, Anmeldung im FBW FBW.Viernheim(at)Bistum-Mainz.de oder im Gleichstellungsbüro gleichstellungsbuero(at)viernheim.de. Wenn Kinderbetreuung gewünscht, bitte Zahl der Kinder angeben.

 

Ab 1. Juni - Mutterschutz nach Fehlgeburt tritt in Kraft

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten. Frauen haben nach Fehlgeburten ab sofort in größerem Maß Anspruch auf Mutterschutz: Die vom Bundestag im Januar beschlossene Regelung, wonach Betroffenen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht, tritt am 1.6.25 in Kraft. Bislang hatten sie in der Regel erst bei Fehlgeburten ab der 24. Woche einen Anspruch auf Mutterschutz. Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/mutterschutz-fehlgeburt-104.html

 

Weitere Daten im Juni

1. Juni – Internationaler Kindertag

Am 1. Juni wird weltweit der Internationale Kindertag gefeiert, um auf die Rechte und das Wohl der Kinder aufmerksam zu machen. Die Hauptziele dieses Tages sind, das Bewusstsein für Kinderrechte zu stärken, die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern und ihre grundlegenden Bedürfnisse zu gewährleisten. Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/feiertage/internationaler-kindertag-feiertag-datum-geschichte-bedeutung-4-5-25-102129634

13. Juni – Anti-Catcall Tag – Catcalls- #KkeinKompliment

Am zweiten Freitag im Juni ist der Anti-Catcall Tag, der auf die Problematik der verbalen Belästigung im öffentlichen Raum aufmerksam macht. Dieser Tag soll sensibilisieren und aufklären, dass sogenannte "Komplimente" oft unangemessen und belästigend sind. Das Bewusstsein für respektvolles Verhalten soll gestärkt und betroffene Personen unterstützt werden. In Viernheim können Betroffene sich unter #keinkompliment(at)viernheim.de im Gleichstellungsbüro melden.
Quelle: https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/schutz-vor-gewalt/keinkompliment-anti-catcall.html

Wir freuen uns über Anregungen, Kooperationsangebote, Ideen von Interessierten zum Thema Gleichstellung der Geschlechter.

Ihr/ Euer Gleichstellungsbüro

Das sind unsere Themen

Link zu Frauen & Arbeit

Frauen & Arbeit


"Eine gängige Erwartungshaltung ist doch: Frauen sollen so arbeiten, als ob sie keine Kinder hätten, und so erziehen, als ob sie nicht arbeiten würden.“

Zitat aus Interview Edition F mit Jutta Allmendinger

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Link zu Migration & Integration

Migration & Integration


„Migration ist kein rein männliches Phänomen. Wanderungen von Frauen finden aber deutlich weniger Beachtung. Dabei sind weltweit immer mehr Frauen unterwegs. Ihre Migrationserfahrungen unterschieden sich zum Teil deutlich von denen männlicher Migranten.“
Quelle: Samia Dinkelaker unter bpb

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Link zu Vereinbarkeit Beruf & Familie/Pflege

Vereinbarkeit Beruf & Familien-/Pflegeaufgaben


In Zeiten mangelnder Kinderbetreuung und einer zunehmend alternden Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von akuter Wichtigkeit. Vereinbarkeit darf nicht länger ein Frauenthema bleiben und Frauen vorwiegend für Familienfürsorge verantwortlich sein.

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Link zu Mädchen & Jungen

Mädchen & Jungen


Als Teenager kann das Leben schon anstrengend sein.

Keine Sorge: Das Gleichstellungsbüro Viernheim steht dir in allen Fragen rund um Liebe, Pubertät - und ja, sogar bei der Berufsorientierung zur Seite!

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Link zu Schutz vor Gewalt

Schutz vor Gewalt


"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

 Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz

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zwei Menschen werden durch Schere getrennt

Trennung & Scheidung


Der Geprächskreis Trennung & Scheidung ist Zusammenkommen und über Probleme, Erfahrungen und im besten Fall auch Lösungen(!) sprechen. In einer vertrauten Runde Rat suchen und geben, ein offenes Ohr finden, Leid teilen.
Es bedeutet sich gemeinsam selbst helfen und nach vorne schauen.

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12 Symbole für sexuelle Orientierung

Mehr als zwei Geschlechter? – LSBT*IQ


In den meisten Gesellschaften wird beim Thema Geschlecht zumeist von Frauen und Männer gesprochen. Welche Alternativen gibt es zur Zweigeschlechterordnung? Gibt es ein „drittes“ Geschlecht oder wie viele Geschlechter gibt es sonst?

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Das Gleichstellungsbüro

Sprechzeiten

Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung!

oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de

Ihre Ansprechpersonen

Maria Lauxen-Ulbrich

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte

Zi. 005, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-361

Fax: 06204 988-300

Email:  MLauxen-ulbrich@viernheim.de


Frau Birgit Herbold

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit

Zi. 004, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-364

Fax: 06204 988-300

Email:  BHerbold@viernheim.de


So finden Sie uns:

Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“: 

Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus. Nach vorheriger Anmeldung (im Gleichstellungsbüro) kommen Sie barrierefrei am linken Seiteneingang (ehemals Polizei) ins Rathaus.

Sie finden uns im Erdgeschoss, im Zimmer 012 (Maria Lauxen-Ulbrich) & Zimmer 013 (Birgit Herbold)