Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim

Aufgaben

  • Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
    Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
     
  • In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
    • Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
    • Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
    • aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
    • Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.

Ziele

  • Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
  • Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
  • Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
  • Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
  • Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
  • Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
  • Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
  • Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben

Schlaglicht Monat August 2026

Veranstaltungen / Aktivitäten im August

Am 12.8. startet der Upcycling-Kurs nach der Sommerpause wieder mittwochs von 14-16 Uhr im Familienbildungswerk, Weinheimer Str. 44 mit Kinderbetreuung statt. Eine Anmeldung mit Angabe der Zahl der Kinder für die Betreuung unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de ist unbedingt erforderlich. 
https://www.viernheim.de/fileadmin/content/02-Leben_Bauen_Bildung/01-Viernheim%20f%C3%BCr/02-Frauen/flyer-upcycling_ab_2024.pdf

Am 20.8. findet das WELTCAFÉ 10-12 Uhr auf dem Rovigoplatz als Kooperationsveranstaltung: Internationales Müttercafé & Baby Café des FBW, des Lernmobil e.V. & Internationales FrauenCafé des Gleichstellungsbüros statt. Einfach vorbeikommen!
https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/migration-integration/internationales-frauencafe.html 

Am 26.8. findet der Gesprächskreis „Trennung – Scheidung – Neubeginn“ wieder um 17 Uhr im Zollamt im Museum, Weinheimer Str. 9, statt. Anmeldungen unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de 
https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/trennung-scheidung.html

Am 30.8. findet der Brunch Alleinerziehenden-Treff mit Kinderbetreuung von 11-13 Uhr im Familienbildungswerk Weinheimer Str. 44 statt. Anmeldungen bis spätestens 24.8. unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de oder fbw.viernheim(at)bistum-mainz.de 
https://www.viernheim.de/fileadmin/content/02-Leben_Bauen_Bildung/01-Viernheim%20f%C3%BCr/02-Frauen/2025_alleinerziehenden-treff_druck_dauerhaft-final.pdf 

 

 

 

Aktuelles zur Gleichstellung - ein positives Signal in Deutschland:

„Nur Ja heißt Ja“ – Kommt das Konsensprinzip ins deutsche Sexualstrafrecht?

Wer durch Medikamente, K.-o.-Substanzen oder eine Schockreaktion handlungsunfähig ist, kann häufig weder „Nein“ sagen noch sich zur Wehr setzen. Fälle wie der international bekannt gewordene Prozess um Gisèle Pelicot haben die Diskussion darüber verstärkt, ob der bisherige Schutz des deutschen Sexualstrafrechts ausreicht.

Nachdem in Deutschland seit 2016 der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt, sprechen sich die Bundesjustizministerin Anfang Juni und der Bundesrat am 10. Juli dieses Jahres für die Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ aus. 

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine sexuelle Handlung auf einer freiwilligen Zustimmung aller Beteiligten beruht. Damit sollen insbesondere Menschen besser geschützt werden, die aufgrund von Angst oder Schock ihren entgegenstehenden Willen nicht äußern oder zeigen können. Internationale Menschenrechtsgremien und die Istanbul-Konvention empfehlen seit Längerem ein am Einverständnis orientiertes Sexualstrafrecht.

Beschlossen ist die Reform jedoch noch nicht. Zunächst muss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Anschließend beraten und entscheiden Bundestag und – soweit erforderlich – Bundesrat über die Neuregelung. Erst danach könnte das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ in Deutschland geltendes Recht werden.

Quellen: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/justizminister-hubig-sexualstrafrecht-100.html?utm_source=chatgpt.comhttps://www.deutschlandfunk.de/bundesrat-spricht-sich-fuer-nur-ja-heisst-ja-regel-im-sexualstrafrecht-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com

Sie können aktiv mit Ihrer Unterschrift die Forderung „Nur JA heißt JA“ weiter unterstützten: https://innn.it/ja 

Ihr / Eurer Gleichstellungsbüro

Das sind unsere Themen

Das Gleichstellungsbüro

Sprechzeiten

Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung!

oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de

Ihre Ansprechpersonen

Maria Lauxen-Ulbrich

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte

Zi. 005, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-361

Fax: 06204 988-300

Email:  MLauxen-ulbrich@viernheim.de


Birgit Herbold

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit

Zi. 004, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim

Telefon: 06204 988-364

Fax: 06204 988-300

Email:  BHerbold@viernheim.de


So finden Sie uns:

Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“: 

Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus. Nach vorheriger Anmeldung (im Gleichstellungsbüro) kommen Sie barrierefrei am linken Seiteneingang (ehemals Polizei) ins Rathaus.

Sie finden uns im Erdgeschoss, im Zimmer 012 (Maria Lauxen-Ulbrich) & Zimmer 013 (Birgit Herbold)