Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim ist sowohl als kommunale (externe) Gleichstellungsbeauftragte, als auch als verwaltungsinterne Gleichstellungsbeauftragte tätig.
Aufgaben
- Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
- In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
- Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
- Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
- aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
- Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.
Ziele
- Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
- Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
- Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
- Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
- Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
- Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
- Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben
Schlaglicht Monat August 2026
Veranstaltungen / Aktivitäten im August
Am 12.8. startet der Upcycling-Kurs nach der Sommerpause wieder mittwochs von 14-16 Uhr im Familienbildungswerk, Weinheimer Str. 44 mit Kinderbetreuung statt. Eine Anmeldung mit Angabe der Zahl der Kinder für die Betreuung unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de ist unbedingt erforderlich.
https://www.viernheim.de/fileadmin/content/02-Leben_Bauen_Bildung/01-Viernheim%20f%C3%BCr/02-Frauen/flyer-upcycling_ab_2024.pdf
Am 20.8. findet das WELTCAFÉ 10-12 Uhr auf dem Rovigoplatz als Kooperationsveranstaltung: Internationales Müttercafé & Baby Café des FBW, des Lernmobil e.V. & Internationales FrauenCafé des Gleichstellungsbüros statt. Einfach vorbeikommen!
https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/migration-integration/internationales-frauencafe.html
Am 26.8. findet der Gesprächskreis „Trennung – Scheidung – Neubeginn“ wieder um 17 Uhr im Zollamt im Museum, Weinheimer Str. 9, statt. Anmeldungen unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de
https://www.viernheim.de/leben-bauen-bildung/viernheim-fuer/gleichstellung/trennung-scheidung.html
Am 30.8. findet der Brunch Alleinerziehenden-Treff mit Kinderbetreuung von 11-13 Uhr im Familienbildungswerk Weinheimer Str. 44 statt. Anmeldungen bis spätestens 24.8. unter gleichstellungsbuero(at)viernheim.de oder fbw.viernheim(at)bistum-mainz.de
https://www.viernheim.de/fileadmin/content/02-Leben_Bauen_Bildung/01-Viernheim%20f%C3%BCr/02-Frauen/2025_alleinerziehenden-treff_druck_dauerhaft-final.pdf
Aktuelles zur Gleichstellung - ein positives Signal in Deutschland:
„Nur Ja heißt Ja“ – Kommt das Konsensprinzip ins deutsche Sexualstrafrecht?
Wer durch Medikamente, K.-o.-Substanzen oder eine Schockreaktion handlungsunfähig ist, kann häufig weder „Nein“ sagen noch sich zur Wehr setzen. Fälle wie der international bekannt gewordene Prozess um Gisèle Pelicot haben die Diskussion darüber verstärkt, ob der bisherige Schutz des deutschen Sexualstrafrechts ausreicht.
Nachdem in Deutschland seit 2016 der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt, sprechen sich die Bundesjustizministerin Anfang Juni und der Bundesrat am 10. Juli dieses Jahres für die Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ aus.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine sexuelle Handlung auf einer freiwilligen Zustimmung aller Beteiligten beruht. Damit sollen insbesondere Menschen besser geschützt werden, die aufgrund von Angst oder Schock ihren entgegenstehenden Willen nicht äußern oder zeigen können. Internationale Menschenrechtsgremien und die Istanbul-Konvention empfehlen seit Längerem ein am Einverständnis orientiertes Sexualstrafrecht.
Beschlossen ist die Reform jedoch noch nicht. Zunächst muss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Anschließend beraten und entscheiden Bundestag und – soweit erforderlich – Bundesrat über die Neuregelung. Erst danach könnte das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ in Deutschland geltendes Recht werden.
Quellen: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/justizminister-hubig-sexualstrafrecht-100.html?utm_source=chatgpt.com; https://www.deutschlandfunk.de/bundesrat-spricht-sich-fuer-nur-ja-heisst-ja-regel-im-sexualstrafrecht-aus-100.html?utm_source=chatgpt.com
Sie können aktiv mit Ihrer Unterschrift die Forderung „Nur JA heißt JA“ weiter unterstützten: https://innn.it/ja
Ihr / Eurer Gleichstellungsbüro
Das sind unsere Themen

Frauen & Arbeit
"Eine gängige Erwartungshaltung ist doch: Frauen sollen so arbeiten, als ob sie keine Kinder hätten, und so erziehen, als ob sie nicht arbeiten würden.“

Migration & Integration
„Migration ist kein rein männliches Phänomen. Wanderungen von Frauen finden aber deutlich weniger Beachtung. Dabei sind weltweit immer mehr Frauen unterwegs. Ihre Migrationserfahrungen unterschieden sich zum Teil deutlich von denen männlicher Migranten.“
Quelle: Samia Dinkelaker unter bpb

Vereinbarkeit Beruf & Familien-/Pflegeaufgaben
In Zeiten mangelnder Kinderbetreuung und einer zunehmend alternden Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von akuter Wichtigkeit. Vereinbarkeit darf nicht länger ein Frauenthema bleiben und Frauen vorwiegend für Familienfürsorge verantwortlich sein.

Mädchen & Jungen
Als Teenager kann das Leben schon anstrengend sein.
Keine Sorge: Das Gleichstellungsbüro Viernheim steht dir in allen Fragen rund um Liebe, Pubertät - und ja, sogar bei der Berufsorientierung zur Seite!

Schutz vor Gewalt
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz

Trennung & Scheidung
Der Geprächskreis Trennung & Scheidung ist Zusammenkommen und über Probleme, Erfahrungen und im besten Fall auch Lösungen(!) sprechen. In einer vertrauten Runde Rat suchen und geben, ein offenes Ohr finden, Leid teilen.
Es bedeutet sich gemeinsam selbst helfen und nach vorne schauen.

Mehr als zwei Geschlechter? – LSBT*IQ
In den meisten Gesellschaften wird beim Thema Geschlecht zumeist von Frauen und Männer gesprochen. Welche Alternativen gibt es zur Zweigeschlechterordnung? Gibt es ein „drittes“ Geschlecht oder wie viele Geschlechter gibt es sonst?
Das Gleichstellungsbüro
Informationen
Sprechzeiten
Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de
Ihre Ansprechpersonen
Maria Lauxen-Ulbrich
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Zi. 005, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-361
Fax: 06204 988-300
Email: MLauxen-ulbrich@viernheim.de
Birgit Herbold
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit
Mitarbeit
Zi. 004, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-364
Fax: 06204 988-300
Email: BHerbold@viernheim.de
So finden Sie uns:
Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“:
Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus. Nach vorheriger Anmeldung (im Gleichstellungsbüro) kommen Sie barrierefrei am linken Seiteneingang (ehemals Polizei) ins Rathaus.
Sie finden uns im Erdgeschoss, im Zimmer 012 (Maria Lauxen-Ulbrich) & Zimmer 013 (Birgit Herbold)


