Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim
Aufgaben
- Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Viernheim mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Die verwaltungsinternen Aufgaben ergeben sich allgemein aus dem Hessischen Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG). Weitere Informationen unter gesetzliche Grundlagen.
- In Ihrem externen Wirkungskreis als Stabsstelle entsprechend § 4 Hessischer Gemeindeordnung entwickelt Sie Konzepte, initiiert Maßnahmen und erarbeitet Anregungen und Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Beispiel durch:
- Beratung der Einwohnerschaft der Stadt Viernheim zu allen Facetten der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
- Leitung des bestehenden lokalen "Sozialen Netzwerks"
- aktive Mitarbeit in sonstigen Netzwerken auf städtischer und regionaler Ebene sowie Kooperation mit Verbänden, Vereinen/Gruppierungen, Kirchen und der Arbeitsverwaltung in gleichstellungspolitischen Fragen
- Berichte an die Verwaltungsführung und kommunalen Gremien über Ihre Arbeit.
Ziele
- Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
- Herstellung von Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Förderung und Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen
- Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
- Herstellung von Öffentlichkeit und Bewußtseinsbildung zur Geschlechterdemokratie
- Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen
- Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst
- Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Familien- und Pflegeaufgaben
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Viernheim ist sowohl als kommunale (externe) Gleichstellungsbeauftragte, als auch als verwaltungsinterne Gleichstellungsbeauftragte tätig.
"Schlaglichter des Monats" November: Motto "gegen Gewalt an Frauen"
1.11. Brötchentütenaktion „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“
Verkauf in neun Bäckereien in Viernheim ab Freitag, 1. November | Eine Aktion des Arbeitskreises gegen Häusliche Gewalt im Kreis Bergstraße
Bereits im Frühjahr 2007 wurde eine kreisweite Brötchentütenaktion durch den Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt im Kreis Bergstraße mit dem Slogan „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ vorgestellt. In den Jahren 2008, 2010, 2016, 2017 und 2018 wurde diese Aktion auch bereits in Viernheim durchgeführt, in diesem Jahr gibt es wieder eine Neuauflage.
25.11. Fahne „Frei Leben – Ohne Gewalt“
Passend zu der Brötchentütenaktion 2019 wird auch erneut die Fahnenaktion im Rahmen des internationalen Gedenktages gegen Gewalt an Frauen am 25. November stattfinden. Um 11 Uhr wird dann wieder die Fahne „Frei Leben – Ohne Gewalt“ vor dem Rathaus gehisst.
Gewalt an Frauen
Bis Ende Oktober 2019 wurden in Deutschland 142 Frauen aufgrund von Beziehungstaten durch Partner, Ehemann oder Ex getötet (www.change.org/stoppt-das-töten-von-frauen ).
In Deutschland versucht jeden Tag ein (Ex-)Partner seine Frau zu töten, an jedem dritten gelingt es einem. Femizide, also Morde an Frauen, weil sie Frauen sind, haben System. Und auch bei anderen Formen von Partnerschaftsgewalt wie Körperverletzung, Vergewaltigung oder Stalking sind 82 Prozent der Betroffenen Frauen.
(https://taz.de/Verbrechen-und-Gender/!5632054).
Das sind unsere Themen
Frauen & Arbeit
"Eine gängige Erwartungshaltung ist doch: Frauen sollen so arbeiten, als ob sie keine Kinder hätten, und so erziehen, als ob sie nicht arbeiten würden.“
Migration & Integration
„Migration ist kein rein männliches Phänomen. Wanderungen von Frauen finden aber deutlich weniger Beachtung. Dabei sind weltweit immer mehr Frauen unterwegs. Ihre Migrationserfahrungen unterschieden sich zum Teil deutlich von denen männlicher Migranten.“
Quelle: Samia Dinkelaker unter bpb
Vereinbarkeit Beruf & Familie/Pflege
In Zeiten mangelnder Kinderbetreuung und einer zunehmend alternden Gesellschaft ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von akuter Wichtigkeit. Vereinbarkeit darf nicht länger ein Frauenthema bleiben und Frauen vorwiegend für Familienfürsorge verantwortlich sein.
Mädchen & Jungen
Als Teenager kann das Leben schon anstrengend sein.
Keine Sorge: Das Gleichstellungsbüro Viernheim steht dir in allen Fragen rund um Liebe, Pubertät - und ja, sogar bei der Berufsorientierung zur Seite!
Schutz vor Gewalt
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz
Selbsthilfe & Unterstützung
Selbsthilfe ist Zusammenkommen und über Probleme, Erfahrungen und im besten Fall auch Lösungen(!) sprechen. In einer vertrauten Runde Rat suchen und geben, ein offenes Ohr finden, Leid teilen.
Selbsthilfe bedeutet sich gemeinsam selbst helfen und nach vorne schauen.
Das Gleichstellungsbüro
Sprechzeiten
Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de
Ihre Ansprechpartnerinnen
Frau Maria Lauxen-Ulbrich
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Zi. 013, EG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-361
Fax: 06204 988-300
Email: MLauxen-ulbrich@viernheim.de
Frau Birgit Herbold
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit
Mitarbeit
Zi. 013, EG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-364
Fax: 06204 988-300
Email: BHerbold@viernheim.de
So finden Sie uns:
Zu Fuß von Haltestelle „OEG-Bahnhof“:
Von Haltestelle „OEG-Bahnhof“ aus den Berliner Ring überqueren. Versetzt geradeaus in die Bahnhofstraße gehen. Die Bahnhofstraße ganz durchgehen und die Weinheimerstraße überqueren. Versetzt in die Robert-Koch-Straße gehen und in die Rathausstraße (Fußgängerzone) einbiegen. Gerade aus auf der linken Seite sehen Sie das Rathaus.
Sie finden uns im 2. OG im Zimmer 200