Viernheimer Frauen-Nachtfahrdienst
Kommen Sie gut an !
Telefon 4711 oder 740000 oder 2400
für 6,-- € seit 1.1.2023
während der Sommerzeit: von 20:00 bis 06:00 Uhr
während der Winterzeit: von 19:00 bis 06:00 Uhr
Abends und nachts ist die Bewegungsfreiheit von Frauen durch Angst vor sexueller Belästigung, Bedrohung und Vergewaltigung massiv eingeschränkt. Fast 3/4 aller Frauen in der Bundesrepublik haben Angst, wenn sie abends oder nachts allein unterwegs sind. Viele Frauen gehen nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr auf die Straße, viele waren schon jahrelang abends nicht mehr draußen.
Je älter die Frauen, umso selbstverständlicher bleiben sie zu Hause.
Kartennachmittage/abende, der Besuch kultureller Veranstaltungen o.ä. von alleinstehenden älteren Frauen unterbleiben im Winter, weil es so früh dunkel wird.
Mädchen, die abends ausgehen wollen, müssen besonders ,,lieb" zu ihren autofahrenden Eltern oder Bekannten sein, damit sie eine Chance haben, hingebracht, mitgenommen oder abgeholt zu werden.
Der kleine, aber feine Unterschied zwischen Unsicherheit und Selbstsicherheit.
VIERNHEIMER FRAUEN-NACHTFAHRDIENST
Damit Frauen ebenso wie die Männer uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen können, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Frauen sicherer nach Hause kommen.
Der FRAUEN-NACHTFAHRDIENST ist eine Möglichkeit für Frauen, ihre Isolierung zu durchbrechenn. Jede kann ihren individuellen Nutzen daraus ziehen:
- Frauen, die nichts unternehmen können, weil kein Bus mehr fährt.
- Frauen, die kein eigenes Auto haben und es auch gar nicht haben wollen.
- Frauen, die aus beruflichen Gründen nachts unterwegs sind.
- Frauen, die abends nochmal schnell um die Ecke in die Kneipe wollen.
und...und... und...
Der FRAUEN-NACHTFAHRDIENST ist selbstverständlich keine Lösung des Problems ,,Gewalt gegen Frauen". Aber es ist ein erster Schritt, der Frauen die Möglichkeit verschaffen kann, abends und nachts angstfreier und sicherer unterwegs sein zu können
Der FRAUEN-NACHTFAHRDIENST bietet
- Beförderung auschließlich für Frauen (natürlich auch mit Kindern)
- Sichere Beförderung von Haus zu Haus (keine Wartezeiten an Haltestellen, keine Wege von Haltestellen zur Wohnung)
Nutzung des Frauen-Nachtfahrdienstes auch für Trans*Frauen möglich.
Trans*Frauen sind Frauen und dürfen von daher auch den Frauen-Nachtfahrdienst nutzen.
Um den Taxifahrern eventuelle Unsicherheiten zu nehmen, raten wir alle Trans*Frauen sich einen sogenannten DGTI Ergänzungsausweis zuzulegen.
Falls Sie diesen Nachweis noch nicht kennen sollten, Informationen hier unter DGTI Ergänzungsausweis
Der Kartenkauf ist direkt im Taxi möglich!
Wer kann den Frauen-Nachtfahrdienst nutzen ?
- alle Frauen und Mädchen (Mindestalter 14 Jahre) ohne männliche Begleitung. Selbstverständlich müssen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können mitgenommen werden.
- Mit dem FRAUEN-NACHTFAHRDIENST ist nur die Beförderung einer Frau möglich.
- Steigen mehrere Frauen in das Taxi ein, muß eine normale Taxifahrt jeweils nach Stand des Taxameters - bezahlt werden.
Wo kann der Frauen-Nachtfahrdienst genutzt werden?
- Die Beförderung ist nur innerhalb der Grenzen der Stadt Viemheim zulässig. Wird die Fahrt über die Grenzen der Stadt fortgesetzt, entfällt die Vergünstigung.
Informationspflichten Frauen-Nachtfahrdienst (Art. 13 DSGVO)
Wir erheben personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke der Bereitstellung des Frauen-Nachtfahrdienst in Kooperation mit den ortsansässigen Taxi Unternehmen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erforderlich. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten ist das Gleichstellungsbüro. Die eingereichten Frauen-Nachtfahrdienst Karten mit Ihren personenbezogenen Daten werden nach einem Kalenderjahr vernichtet. Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten als betroffene Person und unserem Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen: www.viernheim.de/datenschutzerklaerung
Das Gleichstellungsbüro
Informationen
Sprechzeiten
Mo & Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mi: 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung!
oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
gleichstellungsbuero(at)viernheim.de
Ihre Ansprechpersonen
Maria Lauxen-Ulbrich
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Zi. 005, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-361
Fax: 06204 988-300
Email: MLauxen-ulbrich@viernheim.de
Frau Birgit Herbold
Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Mitarbeit
Mitarbeit
Zi. 004, EG
Altes Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-364
Fax: 06204 988-300
Email: BHerbold@viernheim.de